Heute, am 15. November, ist ein besonderer Tag für die auf dem Lande wohnende nichtlandwirtschaftliche Bevölkerung: Nach der Düngeverordnung gilt ein Ausbringungverbot der Gülle auf Grünland vom 15. November bis zum 31. Januar, darüberhinaus, wenn der Boden noch gefroren ist oder Schnee liegt. Für Ackerland gilt das Ausbringungsverbot bereits ab dem 01. November. Damit soll das Grundwasser vor zu hoher Nitratbelastung geschützt werden. Aber gar nicht selten werden diese Auflagen von einigen Bauern missachtet. Die betroffene Bevölkerung wird die gestanklose Zeit zu schätzen wissen, es wird in den nächsten Monaten keine „atemberaubende“ Landluft mehr geben, wenn man sich an die Regeln hält.
Zeit also für einen Rücklick: Neben den unglaublichen Mengen, die die heimische Landwirtschaft ausbringt, hat der Gülletourismus auch aus entfernteren Landstrichen die Küste erreicht. Im März 2014 stand in der Gemeinde Moorweg/Landkreis Wittmund/NDS ein Gülletank („Feldrandcontainer„) mit ca. 100 cbm Inhalt am Wegesrand. Der Container gehört der Firma Leewes & Ludmann aus Westerwalsede im Landkreis Rotenburg/Wümme und stand später an der Landesstraße 6 im Nachbarort Barkholt und im Ort Utarp. Die Firma vermietet diese Container, Lohnunternehmer befüllen in. Dieser Tank wurde als Depot mehrmals täglich – bis zu 12 mal – nach Anwohnerbeobachtungen von entsprechend großen Tanklastwagen zentral zur Befüllung angefahren; von dort versorgten sich dann alle weiteren kleineren landwirtschaftlichen Güllegespanne, die die Gülle im Umland aufbrachten. Aus welchen entfernten Gegenden diese Sattelzüge ihre Güllefracht ankarrten ist nicht bekannt.
Erst seitdem hat eine dortige Straße nach Anliegerangaben in diesem unmittelbaren Anfahrtbereich ein ausgefahrenes Wellenprofil und erst seitdem sind die jetzigen Bruchkanten auf dem Straßenpflaster der Straße vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass diese Schäden durch den intensiven Gülle-Verteilerverkehr entstanden sind, der die Belastungsgrenzen der Gemeindestraße überfordert. Fazit: Nicht nur die heimischen Bauern verstinken das Land, sondern auch aus dem weiteren Umland wird inzwischen überschüssige Gülle gegen Geld in großen Mengen zusätzlich nach Ostfriesland „exportiert“. Da bekommt der bekannte Spruch „aus Scheiße Bonbon machen“ eine ganz praktische Bedeutung! Das noch als „Landwirtschaft“ oder gar als „gute fachliche Praxis“ zu bezeichnen ist ein Hohn.
Die Reparatur der zerfahrenen Straßen dürfen dann im schlimmsten Falle von den Anwohner bezahlt werden. Und wer für die späteren Belastungen des Grund- und Trinkwassers verantwortlich gemacht werden kann bleibt eine spannende Frage.
EU-Link: Nitratbelastung im deutschen Grundwasser besonders hoch