Europameisterschaften der Friesensportler im Mai 2024: eine Nachlese

EU-Vogelschutzgebiet V63 westlich von Neuharlingersiel, Austragungsort der Friesensportler-EM 2024 – Foto: Wattenrat

(Achtung: Dieser Beitrag enthält viel naturschutzfachliches Fachchinesisch!)

Die Europameisterschaften der Friesensportler im Mai 2024, also Klootschießer und Boßler, in Neuharlingersiel im Landkreis Wittmund sind vorbei und Geschichte. Die öffentliche Wahrnehmung des traditionsreichen Sportevents an der Küste war groß – fast gar nicht berichtet wurde jedoch darüber, dass der Austragungsort in einem europäischen Vogelschutzgebiet am Deich von Neuharlingersiel stattfand: Das sah dann im YouTube-Video so aus (ab Minute 02:28):  https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=_mHsQQXXZYw

Der NDR berichtete: „Umweltschützer des Wattenrats üben Kritik. Die EM finde zum Teil im Vogelschutzgebiet statt. Das könne die Tiere dort stören.“

Die Ostfriesen Zeitung berichtete am 08. Mai 2024 ausführlich:
„Naturschützer empört über Wettkampfstrecke durchs
Schutzgebiet“ Von Melanie Hanz

„Die Tiere“ sind Schilfbrüter wie das Weißsternige Blaukehlchen oder Schilfrohrsänger, nach EU- und Bundesrecht streng geschützte Vogelarten, die dort in den Schilfgürteln brüten und sich durch Lärm und zu viel Nähe des Menschen schnell vertreiben lassen und dann ihre Bruten aufgeben. Verstöße gegen die Schutzverordnung können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

„Die mit Altschilf bestandenen Gräben bieten geeignete Bedingungen für Röhricht bewohnende Arten wie Blaukehlchen und Schilfrohrsänger. Beide Arten erreichen im Gebiet einen der höchsten Brutbestände innerhalb der niedersächsischen Vogelschutzgebiete“, so u.a. die Gebietsbeschreibung des Vogelschutzgebietes V63.

Über die Kritik des Wattenrates an der Europameisterschaft in diesem Gebiet schwiegen sich die Lokalzeitungen aus. Immerhin führte die Kritik  zu einer Pressemitteilung des Landkreises Wittmund, die vollmundig so überschrieben war:

03.05.2024

Betreff: PM Nr. 27/2024 zur Vorverträglichkeitsprüfung der Friesensport EM

Nachweislich keine erheblichen Beeinträchtigungen“ – Landkreis erteilt nach FFH-Verträglichkeitsvorprüfung seine Zustimmung zur Europameisterschaft der Friesensportler in Teilbereich eines FFH-Gebietes

(in Gänze hier als pdf)

Im Klartext: Erst zwei Wochen vor den Europameisterschaften wurde die Veranstaltung genehmigt, obwohl die Planungen schon vor sechs Jahren begonnen wurden und die Schirmherrschaft von Ministerpräsident Weil (SPD) nach Vermittlung der Esenser Bürgermeisterin und Landtagsmitglied Karin Emken (SPD) schon 2023 bekannt geworden war.

Es gab auch keine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach §34 Bundesnaturschutzgesetz, sondern nur eine behördeninterne VORprüfung, kurz vor dem Beginn der Meisterschaften. Und das warf Fragen auf, die nicht annähernd von den Beteiligten beantwortet wurden. Der vom Wattenrat begonnene Mailwechsel brachte nur dahingehend Licht ins Dunkel, dass dem Wattenrat die gesetzlich gebotene Einsichtnahme in die zugrundeliegende Datenlage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)  weitgehend verweigert wurde.

Niederländische Teilnehmer direkt am Schilfgürtel des Vogelschutzgebietes – Foto: Wattenrat

Hier Ausschnitte aus dem Mailwechsel mit der Unteren Naturschutzbehörde:

LK Wittmund, 27. Mai 2024: …bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 03.05.2024 auf Herausgabe einer Umweltinformation übersende ich Ihnen die von hier erarbeitete Überprüfung möglicher Beeinträchtigungen der speziellen Erhaltungsziele für die wertbestimmenden Arten sowie der allgemeinen Erhaltungsziele gem. § 2 Abs. 6 und 7 der Verordnung für das LSG 25 „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ (Vogelschutzgebiet 63) zu Ihrer Kenntnisnahme.“ bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 03.05.2024 auf Herausgabe einer Umweltinformation übersende ich Ihnen die von hier erarbeitete Überprüfung möglicher Beeinträchtigungen der speziellen Erhaltungsziele für die wertbestimmenden Arten sowie der allgemeinen Erhaltungsziele gem. § 2 Abs. 6 und 7 der Verordnung für das LSG 25 „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ (Vogelschutzgebiet 63) zu Ihrer Kenntnisnahme. Hinsichtlich der von Ihnen gewünschten Datenerhebungen muss ich Ihnen mitteilen, dass diese nicht von der unteren Naturschutzbehörde, sondern vom „ Klootschießerkreisverband Esens, (1. Vorsitzender Herr Folkmar Lüpkes), Utgaster Straße 31a, 26427 Holtgast im Rahmen eines nicht förmlichen Verfahrens beauftragt wurden. Insoweit bitte ich daher, diese Datengrundlagen dort zu erfragen, da diese urheberrechtlich geschützt sind. In diesem Zusammenhang kann ich Sie noch darüber informieren, dass diese Voruntersuchungen bereits im Oktober 2018 eingeleitet wurden.

(Anhang pdf)

Manfred Knake, Wattenrat, 27. Mai 2024:danke für die Übersendung der Prüfliste zur Friesensport-EM im Vogelschutzgebiet V63 in Neuharlingersiel. Aus der Liste geht allerdings nicht hervor, WER diese Bewertung (Kreuze, siehe Anhang) vorgenommen hat. Es fehlen zudem die Belege aus der wissenschaftlichen Literatur zu den angegebenen Effektdistanzen für die betroffenen Schilfbrüter. Ich bitte daher um Mitteilung, welches Planungsbüro vom Klootschießerkreisverband Esens dafür beauftragt wurde, das müsste Ihnen ja bekannt sein.

Besucher stellten ihre Fahrräder direkt am Schilfgürtel des Schutzgebietes ab -Foto: Wattenrat

Manfred Knake, Wattenrat, 09. Juni 2024:auf meine Anfrage vom 27. Mai 2024 habe ich von Ihnen bis heute keine Antwort erhalten. Es dürfte doch kein Geheimnis sein, wer die von Ihnen übersandte avifaunistische Prüfliste „Überprüfung möglicher Beeinträchtigung der speziellen Erhaltungsziele für die wertbestimmenden Arten sowie der allgemeinen Erhaltungsziele gem. § 2 Abs. 6 und 7 der Verordnung für das LSG 25 „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ (Vogelschutzgebiet 63) durch die Durchführung der Europameisterschaften im Boßeln und Klootschießen vom 09.05. bis 12.05.2024 einschließlich des Trainingstermins am 01.05.2024 in Neuharlingersiel als Datengrundlage für die Genehmigung erstellt hat, in der die genannten Störradien („Effektdistanzen“), in der Liste „Fluchtdistanzen“ genannt, wenig plausibel erscheinen, zumal die Störungen durch den Übungs-, Wettkampf- und Zuschauerbetrieb nicht nur kurzzeitig auftraten.

Landkreis Wittmund, 13. Juni 2024: …zuständige Behörde für die allumfassende Bewertung der erforderlichen FFH-VP ist bekanntermaßen die untere Naturschutzbehörde der Einheitsbehörde „Landkreis Wittmund“ und nicht ein Planungsbüro. Als Prüfungsgrundlagen wurde u.a. nachfolgend genannte Literatur zu Grunde gelegt:

1. Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (2011): Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz – Vollzugshinweise zum Schutz von Brutvogelarten in Niedersachsen“ 2. Publikationen des Bundesamtes für Naturschutz: https://www.bfn.de/publikationen 3. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Abteilung Straßenbau (2010): Arbeitshilfe, Vögel und Straßenverkehr- Ergebnis des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens FE 02.286/2007/LRB „Entwicklung eines Handlungsleitfadens für die Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen auf die Avifauna“ der Bundesanstalt für Straßenwesen, bearbeitet von Garniel, A. & Mierwald, U. Im Übrigen verweise ich nochmals darauf, sich direkt an den Klootschießerkreisverband Esens zu wenden. Aus Gründen des Datenschutzes kann ich Ihnen den Namen des Fachbüros nicht nennen.

Frage: Seit wann unterliegt der bloße Name eines Fachbüros dem Datenschutz?

Zugang zum Wettkampfgelände im Schutzgebiet – Foto: Wattenrat

Antwort Manfred Knake, Wattenrat, 20. Juni 2024 an den LK Wittmund nach erfolgter Rechtsberatung: für Ihre Rückmail vom 13. Juni 2024 bedanke ich mich.
Den Namen des Planungsbüros, das die „Datenerhebungen“ vorgenommen haben soll, habe ich, so wie Sie es mir empfohlen haben, bei Herrn Helfried Goetz als Vorsitzendem des Friesischen Klootschießerverbandes angefordert, aber durch seine Ablehnung nicht bekommen, was meine Zweifel nährt, dass überhaupt ein Planungsbüro im Vorfeld der Europameisterschaften im Vogelschutzgebiet V63 beauftragt wurde. Meine Antwortmail an ihn haben Sie bereits bekommen.
Nun ist eine solche „Datenerhebung“ aber, wie Sie mir richtigerweise mitgeteilt haben, noch keine FFH-Verträglichkeitsprüfung und auch keine Vorprüfung. Der Landkreis schreibt, eine solche Vorprüfung durchgeführt zu haben. Dazu sollte eine Karte gehören, aus der die Reviere und Brutplätze der relevanten Brutvogelarten des EU-Vogelschutzgebietes V 63, insbesondere der Röhricht bestandenen Gräben und des Grünlandes, hervorgehen sowie die Abstände zwischen den Brutplätzen und den Klootschießern, Zuschauern und anderen am Event beteiligten Personen. Ohne eine solche Visualisierung kann kaum eine fachlich belastbare Prüfung und auch keine Vorprüfung durchgeführt worden sein. Diese Karte würde ich gerne einsehen.
Quellen, aus denen anwendbare Prüfmaßstäbe hervorgehen könnten, haben Sie nur pauschal erwähnt. Die einzelnen tatsächlich herangezogenen Prüfmaßstäbe und ihre Anwendung auf die Bedingungen des EU-Vogelschutzgebietes und das in Rede stehende Sportereignis – konkret der realen Reviere und Brutplätze der wertbestimmenden störungsempfindlichen Vogelarten – zum Zeitpunkt der Friesensport-Europameisterschaft aber lassen sie unerwähnt. Sowohl die von Ihnen pauschal angeführten Publikationen des Bundesamtes für Naturschutz als auch die in der Arbeitshilfe des Bundesverkehrsministeriums genannten Maßstäbe legen aber einen Ausschluss einer erheblichen Beeinträchtigung der in dem EU-Vogelschutzgebiet zu schützenden Vogelarten nicht nahe. Im Gegenteil. Während der Veranstaltung war beispielsweise mit Bruten von Schilfrohrsänger (Legebeginn ab Anfang Mai!) und Blaukehlchen (Hauptlegezeit Ende April bis Anfang Mai!) in den Röhrichtbeständen auszugehen.

Die Klootschießer, Zuschauer und anderen am Event beteiligten Personen standen auf großer Länge bis unmittelbar an den Röhrichten, hier sind die Fotobelege:

https://www.wattenrat.de/2024/05/12/friesensportler-europameisterschaft-im-vogelschutzgebiet-volksfest-mit-fotostrecke/

Dabei wurden die im Schrifttum genannten kritischen Effektdistanzen, bei denen eine Flucht von Nest, Gelege oder Jungvögeln zu erwarten ist, deutlich unterschritten. Insoweit war mit Störereignissen zu rechnen, in deren Folge eine erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann, sondern im Gegenteil vielmehr mit störungsbedingten Fluchtreaktionen brütender oder Jungvögel zu versorgender Elternvögel und in der Folge mit einer erhöhten Verlustrate von Gelegen und Jungvögeln durch Auskühlen oder Prädation gerechnet werden musste. Eine Erheblichkeit ist entsprechend der Rechtsprechung des EuGH in einem EU-Vogelschutzgebiet bereits gegeben, wenn vernünftige Zweifel an der Unerheblichkeit der Störung besteht. Das ist vorliegend der Fall.

Dieser Umstände wegen wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie nachvollziehbar darlegen würden, auf welcher Erkenntnisbasis und anhand welcher Prüfmaßstäbe und -methoden Sie eine erhebliche Beeinträchtigung für die im Gebiet zu schützenden wertbestimmenden Röhricht und Grünland bewohnenden Vogelarten ausschließen konnten.
Das Niedersächsische Umweltministerium und der Klootschießerverband erhalten dieses Schreiben zur Kenntnis. Ich behalten mir vor, dieses Schreiben wie auch Ihr Antwortschreiben auf der Website des Wattenrates wie auch im Schrifttum der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Auf diese Mail gab es keine Antwort mehr. Man muss aber wissen, dass die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde weisungsgebunden sind.

Fahrzeuge (hinten links) und Septakel im Schutzgebiet – Foto: Wattenrat

An den Klootschießerkreisverband in Holtgast als nachgeordnetem Verband des Veranstalters „Friesischer Klootschießerverband“ (FKV) wandte sich der Wattenrat nicht, sondern direkt an dessen FKV-Vorsitzenden Helfried Goetz, der auch Bürgermeister der Gemeinde Friedeburg im LK Wittmund ist

Manfred Knake, Wattenrat, 20. Juni 2024:

Herrn
Helfried Goetz Vorsitzender des Friesischen Klootschießerverbands (FKV)
Friedeburg

Guten Tag, Herr Goetz,
ich schreibe Sie an wegen der avifaunistischen Datenerhebung im Vorfeld der Europameisterschaften der Friesensportler, die am 10. Mai 2024, also zur Brutzeit, auch in Teilen des EU-Vogelschutzgebietes V63 „Ostfriesische Seemarschen von Norden bis Esens“ in Neuharlingersiel stattfanden. Frau *.* von der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Wittmund schrieb mir dazu (s.u.), mich dieserhalb direkt an den Klootschießerverband in Esens zu wenden. Stattdessen schreibe ich jedoch Sie als Vorsitzenden des Friesischen Klootschießerverbands (FKV) als Veranstalter der Europameisterschaften an. Ich bitte um Nennung des Fachbüros, dass die avifaunistischen Daten vor der Veranstaltung erhoben haben soll. Beim Landkreis ist man der Auffassung, dass man mir „aus Gründen des Datenschutzes“ den Namen des Fachbüros nicht nennen darf, was ich für abwegig halte. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Umweltinformationsgesetz, das auch im Landkreis Wittmund gilt (
https://www.gesetze-im-internet.de/uig_2005/__3.html) und bitte um eine zeitnahe Antwort. Den Mailwechsel, der Ihnen ja auch seit Wochen bekannt ist, hänge ich unten an. Eine Kopie dieser Mail erhält auch das Niedersächsische Umweltministerium.

Link: https://www.wattenrat.de/2024/05/12/friesensportler-europameisterschaft-im-vogelschutzgebiet-volksfest-mit-fotostrecke/

Die Antwort kam prompt per Mail am 20. Juni 2024:

Guten Tag Herr Knake,

Sie verweisen in Ihrer Nachricht auf das Umweltinformationsgesetz (UIG). Die enthaltenen Vorschriften sind mit bekannt. Der Friesische Klootschießerverband e.V. (FKV) ist nach § 2 Abs. 1 UIG keine informationspflichtige Stelle. Ein Rechtsanspruch auf Auskunft besteht soweit nicht. Eine freiwillige Mitteilung der gewünschten Informationen setzt ein Vertrauensverhältnis voraus. Sie haben nicht dargelegt, aus welchem Grund Sie den Namen des Fachbüros erfahren wollen. Hierüber bleibt nur Raum für Vermutungen. Zudem empfinde ich Ihre bisherigen öffentlichen Darstellungen zur Angelegenheit polemisch und diskreditierend.

Abschließend muss ich feststellen, dass Sie nicht etwa frühzeitig den direkten Kontakt gesucht haben. Erst jetzt, da Sie an die Grenzen der rechtlichen Auskunftspflichten stoßen, nehmen Sie Kontakt zum FKV als Veranstalter auf. Warum Sie nicht den KV8 Esens kontaktieren, wie vom Landkreis Wittmund als Auftraggeber benannt, ist mir nicht ersichtlich.  Aus diesem Grund fehlt mir für die Mitteilung des erbetenen Namens die Grundlage.

Ich werde den Kreisverband 8 Esens über Ihre Anfrage und meine Stellungnahme informieren.

Die von Ihnen gewählten Kopienempfänger Ihrer Nachricht habe ich ebenfalls einbezogen.

Fleu herut

Helfried Goetz

Auch Herr Goetz mauert und verweigert jegliche Auskunft und bekam am 20. Juni 2024 diese Antwort:

Manfred Knake, Wattenrat:

Moin Herr Goetz,

ich habe mich wegen des Namens des Fachbüros, das angeblich Daten im Vorfeld der Friesensport-Europameisterschaften im europäischen Vogelschutzgebiet V63 im Mai 2024 erhoben haben soll, an den Landkreis gewandt, der mir die Auskunft entgegen der Auskunftspflicht nach UIG verweigerte (ich zitiere aus dem UIG: „Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Absatz 1 verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen.“), mich aber an den Klootschießerverband verwies, um dort nachzufragen, auch vergeblich, wie ich nun Ihrer Antwort entnehme. Dieses Ping-Pong in Umwelt- und Naturschutzfragen mit dem schließlichen „Im Sande verlaufen“ ist mir nicht neu. Die Auskunft zum Fachbüro mit der Datenerhebung, wenn es dieses denn überhaupt gibt, ist ein wesentlicher Bestandteil zur Überprüfung der Validität der avifaunistischen Daten VOR der Durchführung der Europameisterschaften im Schutzgebiet. Ich werde aber diese Informationsverhinderungsspielchen auf der Wattenrat-Web-Seite veröffentlichen und mich dieserhalb noch einmal fachaufsichtlich an das niedersächsische Umweltministerium wenden.

Zu Ihrem Satz:

> Abschließend muss ich feststellen, dass Sie nicht etwa frühzeitig den direkten Kontakt gesucht haben.

„Frühzeitig“ habe ich mich bereits vor fast genau einem Jahr am 23. Juni 2023, als die Planungen Ihrer Europameisterschaften im Netz öffentlich wurden, an den Landkreis als zuständige genehmigende Naturschutzbehörde gewandt und bekam diese dürre Antwort:

Ihre Anfrage habe ich von Herrn *.*, der aktuell leider erkrankt ist, erhalten. Von der Organisation der Boßel-Europameisterschaft wurde uns für den Bereich des Deichvorlandes lediglich der Kitesurfer-Strand als einer der Austragungsorte benannt. Über weitere Örtlichkeiten im „Deichvorland“ ist uns nichts bekannt.

Nach dieser Lesart war als Austragungsort  das EU-Vogelschutzgebiet V63 bei Neuharlingersiel binnendeichs nicht tangiert, wo dann aber im Mai 2024 zur Brutzeit die Meisterschaften tatsächlich auf 1,2km Länge unmittelbar am Röhrichtgürtel und den Brutstätten der Röhrichtbrüter stattfanden.

Ihre Aussage:

> Zudem empfinde ich Ihre bisherigen öffentlichen Darstellungen zur Angelegenheit polemisch und diskreditierend.

hätte ich gerne von Ihnen näher erläutert. Was ist an der Berichterstattung des Wattenrates
https://www.wattenrat.de/2024/05/12/friesensportler-europameisterschaft-im-vogelschutzgebiet-volksfest-mit-fotostrecke/
„polemisch“. Stören Sie sich an den Fakten und den aussagekräftigen Fotos?

Letzter Satz: Naturschutz findet nicht im rechtsfreien Raum statt, auch nicht für Friesensportler und auch nicht im Landkreis Wittmund, obwohl ich mit dem Landkreis Wittmund nicht zum ersten Mal andere Erfahrungen gemacht habe.

Am 20. Juni 2024 legte Helfried Goetz in seiner Mail nach:

…entsprechend anwaltlicher Empfehlung weise ich auf die Vertraulichkeit der Kommunikation hin. Für jeglichen Mailverkehr, bisherige wie zukünftige Nachrichten gilt folgendes: Diese E-Mail enthält vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen. […] Das Kopieren von Inhalten dieser E-Mail, die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.

Ich bitte um Beachtung!

Nur, an der Sache war nichts „Vertrauliches“ oder „rechtlich Geschütztes“ mehr, sie war bereits öffentlich und durch den Mailverteiler bis zum Landkreis, dem Niedersächsischen Umweltministerium und der EU-Kommission bekannt. Auch Herr Goetz hatte den Mailverkehr an seinen Verteiler weitergeleitet – und im Nachhinein von „Vertraulichkeit“ oder „Urheberrechtsverletzung“ zu schreiben, zeugt von wenig Souveränität des Schreibers und dem untauglichen Versuch, Öffentlichkeit zu verhindern. Bei einer „Urheberrechtsverletzung“ bedarf es zudem um eine sog. „Schöpfungshöhe“ https://www.urheberrecht.de/schoepfungshoehe/

des geschützten Werkes, und die ist in der Mail von Herrn Goetz nicht zu erkennen.

Damit ist die Sache wieder mal im Sande verlaufen, das „System Wittmund“, wie Kritiker es nennen: Anfragen werden, wenn überhaupt, nicht sachangemessen beantwortet, es wird einfach ausgesessen, bis es sich so von selbst erledigt.

Kein Politiker der Samtgemeinde Esens, zu der Neuharlingersiel gehört, reagierte auf die Mails des Wattenrates unter CC oder BCC. Ein herbe Enttäuschung waren hier vor allem die Grünen und die „Esenser Bürgerinitiative“ („Wir setzen uns ein für …[den] Schutz unserer einzigartigen ostfriesischen Natur- und Kulturlandschaft“), die im Kreistag von Wittmund Sitz und Stimme haben. Die sog „Naturschutzverbände“ in Niedersachsen regierten ebenfalls nicht.

Foto: Wattenrat

Fazit: Mit einem gut organisierten Netzwerk (oder auch Klüngel) aus Sport und Politik wurde sich folgenfrei gezielt über nationales und europäisches Naturschutzrecht für die EM der Friesensportler in Neuharlingersiel hinweggesetzt, um den Austragungsort mit einer medienwirksamen Kulisse am Deich präsentieren zu können. Eine eigentlich gesetzlich vorgeschriebene Verträglichkeitsprüfung wurde offensichtlich nur unzureichend behördenintern im Sinne der Friesensportler vorgenommen. Ob überhaupt ein Fachbüro mit der vorhergehenden Datenerhebung betraut wurde, ist nach wie vor unklar, lässt aber aufgrund des Mailwechsels den Eindruck zu, das es dieses nie gab. Die Medien beschwiegen die Naturschutzkonflikte weitgehend.

Vogelschutzgebiete stehen nicht nur in Neuharlingersiel nur auf dem Papier. Was sonst noch alles möglich in der Samtgemeinde Esens ist, machten jahrelange Schlagzeilen am Beispiel der illegal gebauten Umgehungsstraße Bensersiel/Stadt Esens deutlich.

Aktualisiert am 10. Juli 2024

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