Endlich, nun soll das Ausbringen der enormen Güllefracht in Niedersachsen mit den Auswirkungen auf Oberflächengewässer und das Grundwasser gründlicher durch eine neue Behörde kontrolliert werden. Es ist einfach skandalös, wie die Landwirtschaftslobby jahrelang das (Über-) Düngeproblem – auch mit Hilfe der Presse – abgestritten und verniedlicht hat. Jetzt sollen Nägel mit Köpfen gemacht und die z.T. auch strafbaren Machenschaften dieses Berufstandes stärker kontrolliert werden, aber erst auf Druck der EU!
Die Kontrollen sollen nun laut Landwirtschaftsminister Christian Meyer (B90/Die Grünen) „massiv“ ausgebaut“ und „Verstöße konsequent geahndet“ werden. Man darf daraus schließen, dass die Kontrollen bisher eher lasch gewesen sind, die Trennung von Beratung und Kontrolle in den Landwirtschaftskammern wohl eher „wohlwollend“ vernachlässigt wurde.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
22. Dez. 2016
Niedersachsen weitet Dünge-Überwachung erheblich aus
Agrarministerium stärkt Kontrollbereich mit zusätzlichen 2,34
Millionen Euro – Landwirtschaftskammer erhält für neue Düngebehörde 16 neue Stellen HANNOVER/OLDENBURG. Um dem anhaltenden Problem der Nährstoffüberschüsse zu begegnen, weitet das Landwirtschaftsministerium die düngerechtliche Überwachung erheblich aus. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen richtet dazu ab Januar 2017 eine neue eigenständige Düngebehörde unter Aufsicht des Ministeriums ein. Das Land stellt hierfür im Haushaltsjahr 2017 zusätzliche Mittel in Höhe von 2,34 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Kontrollen im Rahmen des geltenden Düngerechts und im Hinblick auf das geplante betriebliche Düngekataster werden in einer ersten Ausbaustufe 16 neue Stellen eingerichtet. Hierbei wird auch die im neuen Landwirtschaftskammergesetz geforderte strikte Trennung der Bereiche Kontrolle einerseits sowie Beratung und Dienstleistung andererseits umgesetzt.
„Die Überdüngung der landwirtschaftlichen Flächen führt zu einer erheblichen Belastung von Grund- und Oberflächengewässern“, sagte Agrarminister Christian Meyer. „Niedersachsen geht jetzt voran und baut erstmalig die Kontrollen massiv aus. Wir müssen endlich der komplexen und unübersichtlichen Nährstoffströme Herr werden und Verstöße konsequent ahnden. Hier gibt es jahrzehntelange Versäumnisse.“ Es werde künftig nicht nur mehr, sondern vor allem auch risikoorientierter kontrolliert, so der Minister.
Der Vorstand der Landwirtschaftskammer hat die Verwaltung und die zuständigen Gremien damit beauftragt, alle erforderlichen organisatorischen und personellen Schritte für den Ausbau der Düngebehörde einzuleiten. Mit der Leitung der neuen Düngebehörde wurde Franz Jansen-Minßen, bisheriger Leiter des Fachbereichs Nachhaltige Landnutzung und Ländliche Entwicklung, beauftragt.
„Die Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe werden immer komplexer; die Einrichtung der Düngebehörde gehört zu unserer umfassenden Strategie, mit der wir weiterhin erfolgreiche Arbeit für die Betriebe leisten werden“, sagte Hans-Joachim Harms, Direktor der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. „Neben der Überwachung und Kontrolle durch die neue Düngebehörde will die Kammer künftig auch die Beratung intensivieren, um auf eine ressourcenschützende Verwertung von Wirtschaftsdüngern und die Schließung von Nährstoffkreisläufen hinzuwirken.“
Der vermehrte Transport von Wirtschaftsdüngern aus den Tierhaltungs-in die Ackerbauregionen sei dabei eines der Ziele, die Land und Kammer verfolgten, sagte Harms weiter. „In der Arbeit der neuen Düngebehörde sollen zukunftsfähige Perspektiven für die Betriebe berücksichtigt werden: So werden wir die Aspekte Pflanzenbau, Betriebswirtschaft und Tierhaltung in unsere Beratungsleistung mit einbeziehen.“
Mit der neuen Düngebehörde wird die Grundlage für den Aufbau einer modernen, effizienten und wirksamen düngerechtlichen Kontrolle gelegt. Dies umfasst etwa den elektronischen Abgleich von Betriebsdaten aus verschiedenen Quellen, so dass die Daten nicht mehrfach erhoben werden müssen. Damit können auch viel gezielter solche Betriebe ausgemacht werden, bei denen die Wahrscheinlichkeit von düngerechtlichen Verstößen größer ist. Grundsätzlich dürfen Landwirte nur im Rahmen des tatsächlichen Pflanzenbedarfs düngen.
Bereits 2013 hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland bezüglich der Nitratrichtlinie begonnen und Ende Oktober 2016 Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. In 2015 hat die Kommission ein Verfahren gegen Deutschland wegen möglicher Verletzung der Wasserrahmenrichtlinie eingeleitet. Grund ist die anhaltende Überdüngung der Oberflächengewässer. „Umso dringender ist es, dass der Bund endlich bei der Novellierung des Düngerechts vorankommt, damit wir noch weitaus bessere Datenabgleiche vornehmen können und strengere Grenzwerte für Nährstoffüberschüsse bekommen“, so Minister Meyer.
Laut Nährstoffbericht 2015 sind in Niedersachsen in einem Jahr rund 60 Millionen Tonnen Wirtschaftsdünger angefallen, also Gülle, Festmist und Gärreste aus Biogasanlagen. Zusätzlich wurden von den Landwirten bis zu 300.000 Tonnen Stickstoff aus Mineraldünger ausgebracht. Nimmt man den tatsächlichen Nährstoffbedarf der Pflanzen, betrug allein der Stickstoffüberschuss im Land rund 81.000 Tonnen oder 30 Kilo pro Hektar. Der Anteil an Grundwassermessstellen in Niedersachsen mit Nitratgehalten über dem Grenzwert von 50 Milligramm/Liter beträgt rund 50 Prozent.