Rote Mappe, Weiße Mappe: Naturschutz-Ping-Pong mit der Landesregierung

NHB_2015Jährlich findet das Ritual des Austausches zwischen dem Niedersächsischen Heimatbund (NHB) und der jeweiligen Landesregierung in Niedersachsen statt: Der NHB als staatlich anerkannter Naturschutzverband, der auch vom Land Niedersachsen gefördert wird, formuliert Missstände und Anregungen im Natur-, Landschafts- und Denkmalschutz in einer „Roten Mappe“. Die Landesregierung antwortet anschließend, wenn überhaupt zu allen Punkten, in einer „Weißen Mappe“. Wirklich abgestellt werden die vorgebrachten Missstände des NHB aber in der Regel nicht. Die Antworten der Landesregierung sind nicht selten hanebüchen und gehen so oft am geschilderten Sachverhalt völlig vorbei, siehe auch die nachfolgenden Themen in der Weißen Mappe, die auch schon Eingang beim Wattenrat gefunden haben:

* Der geplante Erlass zum Ausbau der Windenergienutzung (203/15) – Seite 8
* Umsetzung der Empfehlungen der Nationalpark-Evaluierungen (207/15) – Seite 15
* Großer Fortschritt im Betreuungssystem für das Wattenmeer (208/15) – Seite 13
* Fischerei im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ umweltverträglich regeln! Die Miesmuschelfischerei (209/15) – Seite 14
* Vogeljagd statt Vogelschutz? – Die Jagd und der Versuch, dem Schutzbedürfnis von Wildarten gerecht zu werden (210/15) – Seite 14

Als ein (!) Beispiel des müßigen Ping-Pongs sei die absolut faktenresistente Antwort der Landesregierung zur Zugvogeljagd auch in Schutzgebieten dargestellt. Aus ausschließlich politischen Gründen ist die Bejagung bestimmter Schwimmvogelarten auch in EU-Schutzgebieten weiter erlaubt. Am Beispiel des Naturschutzgebietes „Petkumer Deichvorland“ an der Ems, wo die Jagd nicht selten unter Missachtung der gesetzlichen Vorgaben (Jagd bei Dunkelheit, bei Nebel, Jagd auf nicht jagdbare Arten, Jagen ohne gebrauchsfähigen Jagdhund) ausgeführt wurde, ist die Diskrepanz zwischen der Beurteilung der Landesregierung und der Wirklichkeit schlagend. Hier der Link zur Wirklichkeit, der Landespolitik bekannt, aber von ihr ignoriert : Gaensewachtbericht_ 2014_2015

Zitat aus der „Weißen Mappe“:  „Das Ziel hierbei ist, einen gerechten Interessenausgleich zu entwickeln, der ein Höchstmaß an Akzeptanz aller Beteiligten erreicht und auch unter Berücksichtigung der EU-Anforderungen rechtssicher ausgestaltet wird.“ Um die Tötung von Zugvögeln und die Vertreibung von nichtjagdbaren Arten in ihren Schutzgebieten ging es der Landesregierung also gar nicht. Das NSG „Petkumer Deichvorland“ befindet sich zudem ausschließlich in Bundes- oder Landesbesitz; hier hätten also „von Amts wegen“ vorbildliche Regelungen zum Schutz der Rastvögel vor den Begehrlichkeiten der Hobbyjäger durchgesetzt werden können, weil hinderliche privatrechtliche Eigentumsrechte gar nicht vorhanden sind!

„Weiße Mappe“ 2015:

Vogeljagd statt Vogelschutz? – Die Jagd und der Versuch dem Schutzbedürfnis von Wildarten gerecht zu werden
210/15
Die Jagd in Vogelschutzgebieten kann nicht generell ausgeschlossen werden. Das Jagdausübungsrecht als privatrechtliches Nutzungsrecht darf nur insoweit eingeschränkt werden, wie dies zur Erreichung des Schutzzwecks erforderlich ist. Sofern die Vogelwildarten nicht vom Schutzzweck erfasst werden, darf deshalb die Jagd nicht eingeschränkt werden. Hinzu kommt die Abwägung mit anderen schützenswerten Belangen, wie dem Schutz der Landnutzer vor übermäßigen Wildschäden. Schließlich kommen Eingriffe aus Gründen der Wildseuchenprävention oder -bekämpfung gegen invasive Vogelarten oder auch zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts in Betracht. Die Rast- und Überwinterungsbestände von Wildgänsen haben sich in Deutschland und in weiteren mitteleuropäischen Ländern seit mehr als 20 Jahren gut entwickelt. Wesentliche Ursachen dafür stellen verbesserte Schutzbedingungen in den Brutgebieten und gute Ernährungsbedingungen in der mitteleuropäischen Kulturlandschaft dar. Mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes vom 23.9.2014 ist die Jagd als Teil eines Gänsemanagements in den Schutzgebieten in Niedersachsen angepasst worden. Bei hoher Wilddichte können Wildgänse Probleme ökonomischer und ggf. ökologischer Art verursachen. Dabei spielen auch immer größer werdende Brutpopulationen von Grau- und Kanadagänsen eine Rolle. […]

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Rote Mappe 2015: rotemappe2015
Weiße Mappe 2015: weissemappe2015

Die WEISSE MAPPE 2015
Antwort der Niedersächsischen Landesregierung
auf die ROTE MAPPE 2015
des Niedersächsischen Heimatbundes e. V. (NHB)
überreicht durch Herrn Ministerpräsident Stephan Weil
auf dem 96. Niedersachsentag in Westerstede
in der Festversammlung am Sonnabend, den 9. Mai 2015

Niedersächsischer Heimatbund e. V. (NHB)
An der Börse 5-6, 30159 Hannover
E-Mail: heimat@niedersaechsischer-heimatbund.de
www.niedersaechsischer-heimatbund.de
Präsident: Prof. Dr. Hansjörg Küster, Hannover
Geschäftsführerin: Dr. Julia Schulte to Bühne, Hannover

Der Niedersächsische Heimatbund e. V. wird mit Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert.

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