Unsichtbare Windkraftanlagen in Roggenstede? Anwalt: „Täuschungsversuch“ der BI

Wind_Roggenstede

Screenshot-Bildzitat- Energieatlas Niedersachsen http://www.energieatlas.niedersachsen.de/startseite/: Roggenstede im LK Aurich (Bildmitte). Die Karte ist unvollständig, im Norden des Ortes wird noch eine WEA errichtet, im Südosten auf Wittmunder Kreisgebiet werden z.Zt. 10 weitere Anlagen gebaut.

Der kleine Ort Roggenstede (Gemeinde Dornum) im niedersächsischen Landkreis Aurich ist umstellt von sehr vielen Windkraftanlagen. Betroffene Einwohner sehen sich ihrer Lebensqualität im ehemaligen beschaulichen Ort beraubt: Nicht nur die massive optische Einwirkung der nahegelegenen bis zu fast 200 Meter hohen Anlagen aus dem Landkreis Aurich und dem Nachbarlandkreis Wittmund bei Tag oder das ständige rote Blinken bei Nacht rund um den Ort nervt, auch der unangenehme niederfrequente Schall der Rotoren sorgt bei allen Windrichtungen für schlaflose Nächte. Der Schall dringt durch die Wände, das ständige Brummen hört sich an wie eine Waschmaschine im Dauerschleudergang. Selbstverständlich gibt es gutachterliche Schallprognosen nach der TA-Lärm, von denen die genervten Anwohner aber nicht viel halten.

Das seien eben nur betreiberfreundliche Prognosen, die mit der tatsächlichen Schallbelästigung nicht zu tun hätten, so einige Anwohner. Zudem würde gar nicht in den Wohnräumen gemessen. Alle Beschwerden der Anwohner zur Abhilfe bei den beiden Landkreisen Aurich und Wittmund verliefen im Sande, man sei nur „abgebügelt“ worden; der Eindruck sei entstanden, dass Verwaltung, Politik und Betreiber zum Nachteil der Anwohner „in einem Boot“ säßen. Nun klagen Mitglieder der örtlichen Bürgerinitiative gegen den Nachbarlandkreis Wittmund wegen eines aktuellen Genehmigungsbescheides vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg. Begünstigter des Genehmigungsgbescheides ist die Firma Norderland in Westerholt als Großinvestor der Region; die Firma tritt damit im Verfahren als „Beigeladene“ auf. Norderland wird in diesem Falle vom in der Region nicht unbekannten Anwalt Jann Berghaus vertreten. Berghaus ist auch Anwalt von Enercon und vieler anderer Betreiber in Ostfriesland. Er ist zudem Mitglied im Bundesverband Windenergie (BWE), veranstaltet Seminare für den BWE und ist Gründungsmitglied des juristischen Beirates des Verbandes, dessen Sprecherrat er angehört. Von dort weht also ein scharfer und interessengeleiteter Gegenwind. Die Anwältin der betroffenen Roggensteder Kläger legte dem Gericht als Beweismittel eindrucksvolle Fotos von der „Umzingelung“ des Ortes mit Windenergieanlagen vor.

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Roggenstede: Blick aus der Schlafzimmerseite eines BI-Klägers, achten Sie bitte auf den Giebel rechts im Bild und das nachfolgende Foto weiter unten. Foto: privat/BI Roggenstede

„Täuschungsversuch“

Das wiederum rief den Auricher Anwalt Jann Berghaus auf den Plan. In einem Schreiben vom 08. November 2016 an das Verwaltungsgericht Oldenburg behauptete er „haben die Antragsteller mit den von ihnen vorgelegten Fotos einen Täuschungsversuch begangen. […] Die Wohnsituation der Antragsteller […] ist auf dem als Anlage […] beigefügten Foto erkennbar.“ Eine von RA Berghaus dem Gericht vorgelegte Fotodokumentation, laut Anwaltsschreiben vorgenommen vom Planungsbüro Born und Ermel (Büro Aurich), zeigt u.a. eine von unten aufgenommene Fotografie eines Giebels mit einer Dachgaube eines Nachbarhauses, auf der aber keine Windkraftanlagen zu sehen sind. Auftraggeber der Fotos ist dem Vernehmen nach die Norderland-Gruppe, die zahlreiche Windkraftanlagen in der Region betreibt. Begibt man sich jedoch in das Haus des erwähnten Klägers, sieht die Perspektive schon ganz anders aus: Von der Schlafzimmerseite dieses Haus sieht man auf mehr als 20 Windkraftanlagen! Die Roggensteder BI reagierte empört auf den Vorwurf der „Täuschung“ und wandte sich an die Lokalzeitung „Anzeiger für Harlingerland“ in Wittmund, die den Manipulationsvorwurf aufgriff (s.u).

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Ein ähnliches Foto (nicht dieses!) mit etwa diesem Bildausschnitt legte der Auricher Anwalt dem Verwaltungsgericht Oldenburg als Beleg für einen „Täuschungsversuch“ der BI Roggenstede vor. Das vom Anwalt vorgelegte Bild zeigt zwar den Giebel, aber keine Windkraftanlagen.  Foto: privat/BI Roggenstede

Dem Wattenrat liegen zudem Luftaufnahmen mit einer Drohne vor, die ebenfalls die Lage des Ortes Roggenstede inmitten von Windparks zeigt. Nur darf dieses Video aus rechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden, da es private Gärten außerhalb der Straßenansicht zeigt. Die private Nutzung des Videos ist dagegen erlaubt.

Es geht ums Geld, sonst nichts

Bei der Massierung der vielen Anlagen um Roggenstede und anderer Nachbarorte geht es nicht um den „Klimaschutz“, die „Energiewende“ oder andere wohlfeile Begriffe aus den Niederungen des politisch korrekten Zeitgeistes. Es geht ums Geld: um die enormen und garantierten Renditegewinne aus dem „Erneuerbare Energien Gesetz“ für die Investoren auf der einen Seite und auf der anderen Seite um das Geld aller Stromkunden, die zwangsweise derzeit 8,2 Cent (inkl. Mehrwertsteuer) pro verbrauchter Kilowattstunde zusätzlich zu dem Stromkosten zahlen müssen, für Lärm, optische Bedrängung, Wertverlust der Immobilien, kaputte Landschaften und tote Vögel und Fledermäuse, aber nicht für eine verlässliche Stromversorgung. Für einen Vierpersonenhaushalt kommen so leicht mehr als 400 Euro pro Jahr als Zwangsabgabe aus dem EEG zusammen.

Klüngel und Filz

Eine enge Verquickungen bei der Genehmigung von Windkraftanlagen zwischen Verwaltung, Politik und den Investoren – nicht nur im Landkreis Aurich, wo Enercon produziert – legen die entsprechenden Handelsregisterauszüge nahe. Der Produktionsleiter von Enercon in Aurich, Klaus Peters, wohnt in Westerholt im Nachbarlandkreis Wittmund, er ist Mitglied im Wirtschaftsförderkreis von Wittmund. Im selben Ort wohnt der Großinvestor Johann Eisenhauer der Norderland Gruppe. Westerholt ist Sitz der Samtgemeinde Holtriem, nicht wenige Ratsmitglieder der Samtgemeinde oder der einzelnen Mitgliedsgemeinden haben Anteile an Windkraftanlagen. Über die Flächennutzungspläne für die Windkraftanlagen des Großinvestors Eisenhauer wurde im Samtgemeinderat abgestimmt, über die Bebauungspläne in den jeweiligen Mitgliedsgemeinden. Die Gemeinde Dornum betrieb jahrelang rechtswidrig entgegen des § 136 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in Eigenregie Windkraftanlagen, der Kämmerer der Gemeinde ist Geschäftsführer mehrerer Windparks. Erst im Oktober 2016 änderte der Niedersächsiche Landtag die Niedersächsische Kommunalverfassung im Sinne der Kommunen. Vorher hatte es mehrfach Proteste gegen diese Rechtsverstöße in der Lokalpresse gegeben, vergeblich, nun ist alles legal. Klüngel und Filz wirken bis in den Landtag hinein.

Aktualisiert 30. Nov. 2016

Link: Windenergie: Umweltausschussmitglieder des Niedersächsischen Landtages betroffen über Anlagendichte

Anzeiger für Harlingerland, Wittmund/NDS, S.1, 22. Nov. 2016

Windenergie: BI wehrt sich gegen den Vorwurf der Manipulation

ROGGENSTEDE/KDH – Die Bürgerinitiative Roggenstede wehrt sich entschieden gegen den Vorwurf, dem Verwaltungsgericht Oldenburg manipulierte Fotos vorgelegt zu haben, um die Bedrängung des Dorfes durch weitere Windkraftanlagen auf Holtriemer Seite zu belegen. Wie die BI in einer Pressemitteilung schreibt, spricht ein Auricher Anwalt gegenüber dem Gericht von einem „Täuschungsversuch“. Der Anwalt vertritt die Interessen des Investors, der nach Entscheidung des Landkreises den Windpark in Ochtersum bauen kann. Wie berichtet, wollen Mitglieder der BI dies mit einer Sammelklage verhindern. Nach ihrer Auffassung werde vom Landkreis Wittmund als Genehmigungsbehörde keine Rücksicht auf die Situation der Menschen in Roggenstede im Landkreis Aurich genommen, denen der letzte freie Blick verbaut werde. „Den Vorwurf der Manipulation“ bewertet die BI als einen „dreisten Versuch, das Gericht hinter das Licht zu führen“. Die hingegen dem Gericht vom Anwalt vorgelegten Fotos „zeigen wundersamerweise kaum Windkraftanlagen um den Ort“, so die BI, die dem Verwaltungsgericht einen Ortstermin vorschlägt. Der würde „sofort Klarheit über das Ausmaß der Beeinträchtigung durch Windkraftanlagen schaffen“. Der Landkreis Wittmund erklärte gestern auf Nachfrage, dass man vor Ort eigene Bilder angefertigt und dem Gericht zur Verfügung gestellt habe. Einen Ortstermin des Gerichts – wie von der BI angeregt – würde der Landkreis begrüßen.

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