Umweltverbände: misslungener Spagat zwischen Windkraftausbau und Artenschutz

Es ist unglaublich: Die großen deutschen Umweltverbände machen gemeinsame Sache mit der Windenergiewirtschaft und „fordern [den] beschleunigten naturverträglichen Ausbau der Windenergie“ in ihrer Pressemitteilung vom 30. Januar 2020 (s.u). Es gibt aber keinen „naturverträglichen Ausbau“, weder an Land noch auf See. Windparks auf See gefährden bei unsichtigem Wetter den Vogelzug, Schweinswale leiden unter dem Dauerlärm. Begründung der Verbände: „Klimaerhitzung“, was immer das auch sein soll. Es gibt bisher keine gesicherten Hinweise, dass irgendeine Tierart durch den Klimawandel mit leichtem Temperaturanstieg gefährdet ist, noch nicht einmal beim sonst alarmistischen IPCC.

Alpenstrandläufer im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Dollart, Blickrichtung Emden – Foto (C): Eilert Voß

Mit wechselnden klimatischen Bedingungen leben viele Tierarten seit abertausenden Jahren. Die Ursache des Artenschwundes im Wasser und an Land sind die steigende Nutzungsintensität, von der Überfischung bis zur industriellen Landwirtschaft mit den damit verbundenen Lebensraumverlusten – auch durch riesige Windparks in ehemaligen Rastgebieten allein durch den weiträumigen Scheucheffekt -, nicht aber „das Klima“. Eine Mindestabstandsregelung zur Wohnbebauung wird von den Umweltverbänden abgelehnt, Menschenschutz vor gesundheitsgefährdendem tieffrequenten Schall wird ignoriert, man ist voll auf politischer und lobbygesteuerter Ausbaulinie.

Windkraft in Niedersachsen und im angrenzenden Küstenmeer. Quelle: Energieatlas Niedersachsen, https://energieatlas.niedersachsen.de/startseite/, abgerufen am 02. Febr. 2020

Naturschutzfachliche Empfehlungen zu Abständen von Vogellebensräumen gibt es längst, z.B. im „Helgoländer Papier“ der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten und in  der „Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie“ des Niedersächsischen Landkreistages (NLT-Papier). Und auch diese fachlichen Empfehlungen werden von Behörden missachtet, Beispiel der Windpark Utgast direkt an einem europäischen Vogelschutzgebiet im Landkreis Wittmund. Hier wurde nur in einem Abstand von ca. 200m- 300m zum Vogelschutzgebiet repowert, die fachliche Empfehlung lautet in diesem Falle 1.200m Abstand. Die Fachaufsichtsbeschwerde des Wattenrates verlief im Sande. Von den Naturschutzverbänden kamen keine Einwände.

Allerdings, ein bisschen Artenschutz ist auch in der Pressemitteilung der Umweltverbände mit drin: Bei artenschutzrechtlichen Ausnahmeerteilungen müsse die garantierte Nicht-Verschlechterung der betroffenen Population gewährleistet sein, eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Unterm Strich ist der Inhalt der Pressemitteilung der Verbände im Sinne des Natur- und Artenschutzes unprofessionell, sie enthält überwiegend das Gegenteil von den satzungsgemäßen Aufgaben, ein misslungener Spagat zwischen Windkraft und Artenschutz. Die großen Naturschutzverbände wie NABU oder BUND sind gesetzlich „anerkannte“ und damit klagebefugte Naturschutzverbände (!) und keine Windenergieförderungsverbände. Sie sind inhaltlich und moralisch am Ende. Als vorgebliche „Anwälte der Natur“ sind sie überflüssig geworden. Diese Umweltverbände sind keine Hilfe mehr, sondern ein Teil des Problems geworden. Meine Empfehlung: austreten!

Manfred Knake

Blick auf die Küste bei Bensersiel/LK Wittmund aus dem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer („Weltnaturerbe“), Ausschnitt – Foto (C): Manfred Knake

Gemeinsame Pressemitteilung von Deutscher Naturschutzring (DNR), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutsche Umwelthilfe (DUH), Germanwatch, Greenpeace, NABU und WWF

vom 30. Januar 2020

Umweltorganisationen fordern beschleunigten naturverträglichen Ausbau der Windenergie

Berlin. Die Umweltorganisationen BUND, DUH, Germanwatch, Greenpeace, NABU, WWF und der Umweltdachverband DNR haben ein gemeinsames Thesenpapier zur Beschleunigung eines naturverträglichen Ausbaus der Windenergie vorgelegt. Anlässlich des heutigen Bund-Länder-Treffens im Kanzleramt zur stockenden Entwicklung der Energiewende fordern die Verbände eine verbindliche Bund-Länder-Strategie, die bundesweite und länderspezifische Strommengenziele für erneuerbare Energien inklusive der dafür auf Länderebene notwendigen Flächen definiert. Um die gegenwärtigen Ausbauziele der Bundesregierung zu erreichen, sei aus Sicht der Organisationen ein Zubau von mindestens vier Gigawatt Windenergie an Land jährlich erforderlich.

„Klimaerhitzung und Verlust der biologischen Vielfalt sind eng miteinander verwoben. Der Erfolg der Energiewende ist dabei entscheidend für das Erreichen unserer Klimaziele, insbesondere des 1,5°C-Ziels, und damit auch wesentlich für den langfristigen Erhalt der biologischen Vielfalt“, so die gemeinsame Einschätzung der Umweltorganisationen.

Nach Überzeugung der Verbände darf die Diskussion um den dramatisch eingebrochenen Windenergieausbau nicht auf den Artenschutz verkürzt werden. Es gebe gewichtigere Herausforderungen, die konsequent angegangen werden müssen. Hierzu gehören insbesondere die unzureichende Regionalplanung und fehlendes Personal in den Vollzugsbehörden, kaum nachvollziehbare Restriktionen zur Flugsicherung oder ein EEG-Ausschreibungsdesign, das eine Akteursvielfalt und eine bessere Beteiligung von Kommunen und Anwohnern behindere.

Zudem sei zu befürchten, dass pauschale Mindestabstandsregelungen zur Wohnbebauung dazu führen, dass Windenergieanlagen vermehrt in bisher unzerschnittenen Räumen projektiert werden und verstärkend auf Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz wirken. Die Verbände lehnen daher die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung strikt ab, da damit weder mehr Akzeptanz, noch eine Erreichung der Klimaziele gewährleistet ist.

Die Umweltorganisationen weisen zugleich darauf hin, dass der Schutz von Populationen windenergiesensibler Tierarten vor den Auswirkungen der Windenergie nicht allein dadurch garantiert werden könne, dass artenschutzrechtliche Verbote bei einzelnen Genehmigungen eingehalten werden. Daher müsse künftig die artenschutzrechtliche Ausnahme nach dem Bundesnaturschutzgesetz verstärkt genutzt werden. „Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme sollten eindeutig geklärt werden, um eine rechtssichere Anwendung in der Praxis zu ermöglichen, die den Artenschutz sicherstellt. Hierzu gehören die gleichzeitige Absicherung durch öffentliche Artenschutzprogramme und staatliches Monitoring zur Wirkungskontrolle“, so die Empfehlung der Verbände.

Voraussetzung für die Ausnahmeerteilung müsse die garantierte Nicht- Verschlechterung der betroffenen Population sein. Im Rahmen der Artenschutzprogramme müssten geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes veranlasst werden, die auch weitere Faktoren wie intensive Landnutzung berücksichtigen.

„Auch aus Sicht des Naturschutzes gibt es Möglichkeiten, den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen und gleichzeitig die Berücksichtigung des Artenschutzes und dessen Vollzug in den Regionen mit Windenergie zu verbessern. Eine gemeinsame Offensive für einen beschleunigten Ausbau der Windenergie im Einklang mit dem Natur- und Klimaschutz ist daher dringend überfällig“, so die Einschätzung der Verbände.

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