
Foto: privat
Bearbeitet und ergänzt am 19. Oktober 2025
Nein, es ist nicht der Ayers Rock in Zentralaustralien. Hier hat die Deich- und Sielacht Harlingerland eine Erddeponie aufgeschüttet. Ort des Geschehens: Auf halbem Wege zwischen Bensersiel und Dornumersiel, mitten im EU-Vogelschutzgebiet V63 „Ostfriesische Seemarschen von Norden bis Esens“, in landseitiger Nähe zum Deich und eines ebenfalls geschützten Schilfgebietes, das Teil des ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes ist.

Foto: Wattenrat
Durch die schweren Baufahrzeuge wurde der Boden zerfahren und verdichtet. Das Befahren der Fläche, vor allem wenn es in der Brut- und Aufzuchtzeit geschieht, führt zu erheblichen Beeinträchtigungen des direkt angrenzenden vier Hektar großen Schilfgebietes, das auch ohne Landschaftsschutzverordnung nach §30 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt ist.
Die Landschaftsschutzgebietsverordnung sagt in § 3 „Schutzbestimmungen und Verbote“ u.a. dies aus:
Insbesondere ist es untersagt:
[…] 3. die Bodengestalt (Oberflächenrelief) durch Abgraben oder Aufschütten zu verändern, Sprengungen oder Bohrungen durchzuführen […]
Ein entsprechender Hinweis an die Untere Naturschutzbehörde des LK Aurich vom Wattenrat blieb unbeantwortet.

Abgängiges Hinweisschild „Landschaftsschutzgebiet“ im EU-Vogelschutzgebiet V63 und nach §30 BNatSchG geschütztes „“Gesetzlich geschützes Biotop„- Foto: Wattenrat
Das Hinweisschild auf das Landschaftsschutzgebiet ist seit Jahren verwittert, unleserlich und abgängig. Bereits im April 2024 machte der Wattenrat einen Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde des LK Aurich per Mail darauf aufmerksam, der auch prompt antwortete: „[…] vielen Dank für Ihre Email. Die unleserlichen Schilder sind mir bekannt. Derzeit findet eine Kontrolle der Schutzgebiete im Landkreis Aurich durch meine Mitarbeiter statt um zu eruieren wie viele Schilder beschafft werden müssen. Im Anschluss daran werden die abgängigen Schilder sukzessive ersetzt.[…]“ Geändert hat sich bis heute aber nichts.
Naturschutz in Niedersachsen, im Norden nichts Neues…
Nachtrag 19. Okt. 2025: Nach Auskunft einer Redakteurin der Lokalzeitung „Anzeiger für Harlingerland“, die in der Sache recherchierte, soll die Deichacht eine Ausnahmegenehmigung von der Landschaftsschutzverordnung zur Lagerung des Aushubes erhalten haben. Auf schriftliche Nachfrag des Wattenrates beim Landkreis Aurich, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, gab es keine Antwort.