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BWE und BUND: …bis dass der Tod euch scheidet – bei Auflösung des BWE „erbt“ der BUND

Nichts aber hält bekanntlich ewig. Für sein „Ableben“ hat der BWE bereits Vorkehrungen getroffen. Die innige Verflechtungen gehen sogar so weit, dass im Falle der Auflösung des BWE der BUND das Vereinsvermögen erbt:

Aus der Satzung des BWE, Stand 16. April 2015  (.pdf) [BWE_Satzung , Nachtrag: 2019 geändert, § 12 aber unverändert]:

[…]
§ 12 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks geht das Restvermögen an den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinn des § 2 dieser Satzung zu verwenden hat. […] Weiterlesen

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