Der 1996 gegründete Bundesverband Windenergie (BWE) ist eine Lobbyorganisation der Windenergiewirtschaft. Der BWE veranstaltet z.B. „Akzeptanz-Seminare“, in denen die Teilnehmer lernen sollen, wie man Windkraftprojekte auch gegen den Widerstand von Betroffenen durchsetzen kann: „Experten zeigen Ihnen anhand von Beispielen praktische Methoden und Werkzeuge von der Bürgerversammlung bis zur Online-Kommunikation zur Erhöhung der Akzeptanz Ihres Windkraftprojekts“. Der BWE suggeriert der Öffentlichkeit, mit Windkraftanlagen könne man Einfluss auf „das Klima“ nehmen und gibt vor: „Negative Umwelteinflüsse werden durch sorgfältige Standortplanung weitgehend vermieden“. Das ist alles nachweislich nicht wahr: Weder können die windabhängigen Windkraftanlagen (deshalb heißen sie so!) das Wetter noch in der Folge das Klima beeinflussen – Klima ist die statistische Auswertung von 30 Jahren Wetteraufzeichnung für eine bestimmte Region, erst kommt also Wetter, dann Klima – noch werden die Standortplanungen „sorgfältig“ vorgenommen. Konflikte mit den Anwohnern und dem Artenschutz treten häufig schon in den Planungsphasen für Windparkstandorte auf. Die Verquickung des BWE mit Kommunalpolitikern, die Flächennutzungspläne für die Windenergiestandorte zur Verfügung stellen, ist eng. Nicht selten sind Ratsmitglieder selber auch BWE-Mitglieder, Kommanditisten oder Anteilseigner in sog. „Bürgerwindparks“ und ziehen dort ihre Renditen. Aber auch die Anzahl der windkraftkritischen BIs in Deutschland wächst rapide, einige Naturschutzverbände wie BUND oder NABU hingegeben eiern bei der Gretchenfrage „Naturschutz und Windenergie“ immer noch windelweich herum und sind dabei selbst Ökostromanbieter.
Der BWE schreibt auf seiner WebSeite: „Die Energiewende ist ein gesamtgesellschaftliches Projekt, an dem zahlreiche Forschungseinrichtungen, Behörden, Umweltschutzverbände und Institutionen mitwirken. Um die hohe Akzeptanz von Windenergieprojekten aufrechtzuerhalten, setzen sich diverse Einrichtungen mit aktuellen Anforderungen auseinander„, und dann folgen u.a. BUND und NABU mit dem „gemeinsamen Ziel vor Augen“.
Nichts aber hält bekanntlich ewig. Für sein „Ableben“ hat der BWE bereits Vorkehrungen getroffen. Die innige Verflechtungen gehen sogar so weit, dass im Falle der Auflösung des BWE der BUND das Vereinsvermögen erbt:
Aus der Satzung des BWE, Stand 16. April 2015 (.pdf) [BWE_Satzung , Nachtrag: 2019 geändert, § 12 aber unverändert]:
[…]
§ 12 Auflösung des VereinsBei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks geht das Restvermögen an den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinn des § 2 dieser Satzung zu verwenden hat. […]