Katzenverordnung schützt auch Küstenvögel
Mit schätzungsweise 7,8 Mio Tieren sind Katzen die beliebtesten Haustiere in Deutschland. Weniger beliebt sind sie unter Freunden der heimischen Wildvögel. Gegenüber anderen Bedrohungen der Vogelwelt wie Verschlechterung der Brut- und Lebensräume, Pestizideinsatz oder Wetter- und Klimaeinflüssen spielen frei laufende Katzen zwar global betrachtet eine nachgeordnete Rolle. Doch im Wattenmeer sieht das anders aus: „Die typischen Vogelarten der ostfriesischen Inseln sind überwiegend Bodenbrüter“, erklärt Peter Südbeck, Leiter des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer. „Von Natur aus sind sie hier vor Raubsäugern sicher, weil diese aus eigener Kraft nicht übers Meer auf die Inseln gelangen könnten.“
Wer schnurrende Vierbeiner auf die Insel importiert bzw. dort hält, trägt also eine besondere Verantwortung dafür, sie von “eingeborenen” Wildtieren fernzuhalten. Dies hat jetzt der Wangerooger Gemeinderat mit dem Erlass einer Verordnung zur Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht von Katzen unterstrichen. Danach müssen alle Katzenhalter, die ihre Tiere ins Freie lassen, ihre Katzen kastrieren und tätowieren oder chippen lassen. Als Katzenhalter gilt auch, wer eine freilaufende Katze regelmäßig füttert.
Die Nationalparkverwaltung und der Mellumrat e. V. begrüßen diesen Beitrag zum Erhalt geschützter Vogelarten im Wattenmeer. Der Mellumrat betreut im Auftrag der Nationalparkverwaltung die Insel Wangerooge. Seit vielen Jahren beobachten die ehrenamtlichen Mitarbeiter nicht nur streunende Hauskatzen, sondern auch verwilderte Katzen oft weit entfernt vom Ortskern, in den Schutzgebieten des Nationalparks der Insel, die Brut- und Rastgebiet vieler, zum Teil seltener und im Bestand bedrohter Vogelarten sind.
„Untersuchungen belegen, dass am dramatischen Rückgang einiger Vogelarten auch wildernde Katzen beteiligt sind“, bestätigt Mathias Heckroth, Geschäftsführer des Mellumrates. „Kastrierte Kater streunen erfahrungsgemäß weniger umher und die Sterilisierung der Katzenweibchen wirkt einer ungebremsten Vermehrung entgegen.“ Unerwünschter Nachwuchs landet oft in ohnehin überfüllten Tierheimen. Über Tausende Generationen an die menschliche Obhut gewöhnt, fristen verwilderte oder „verwaiste“ Hauskatzen meist ein erbärmliches Dasein. Die Verordnung dient also gleichermaßen dem Schutz der Natur mit ihren wild lebenden Arten wie auch dem (Haus-) Tierschutz.