Stellenausschreibung in der Verwaltung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer

Junger Seehund, von Touristin vertrieben, aus großer Entfernung von einem Boot aus aufgenommen - Schutzgebiet "Kalfamer", Ostende Insel Juist

Tut sich nun tatsächlich etwas bei der bisher völlig unzureichenden Aufsicht im Großschutzgebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer? Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Archivstr. 2 in 30169 Hannover schreibt eine Stelle in der Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven im Naturschutzdezernat wieder aus (Details s.u.). Der letzte Amtsinhaber, Reinhard Zander, verstarb unerwartet während des Dienstes Anfang des Jahres.  Die Stelle im Dezernat Naturschutz ist mit der Vergütungsgruppe A13 BBesO / E 13 TV-L dotiert. Zu den Aufgaben wird u.a. die Koordination der hauptamtlichen Nationalpark- und ehrenamtlichen Landschaftswacht gehören.Die Nationalparkverwaltung will u.a. eine eigenen Landschaftswacht aufstellen, die bisher bei einigen, nicht allen, Landkreisen an der Küste angesiedelt war. Allerdings: Eine ehrenamtliche Landschaftswacht kann keine hauptamtlichen Ranger ersetzen, auch die Landschaftswacht wird keine hoheitlichen Aufgaben übertragen bekommen, die sie befähigt, Personalien festzustellen oder Platzverweise bei Verstößen gegen das Nationalparkgesetz zu erteilen. Auch die sechs hauptamtlichen Nationalparkwarte, angestellt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) haben keine hoheitlichen Rechte, keine Fahrzeuge und keine Boote. Dem Vernehmen nach sollen die Mitarbeiter der Landschaftswacht eine jährliche Aufwandsentschädigung in dreistelliger Höhe erhalten.

Es bleibt abzuwarten, ob sich dieser Dienstposten positiv und spürbar auf die derzeit desolate Betreuung und Überwachung des Nationalparks auswirken wird.

Dem Arbeitsplatz sind im Einzelnen folgende Aufgaben zugeordnet:
Konzeption, Koordination, Betreuung, Aus- und Fortbildung u .a. Aufgaben
im Zusammenhang mit der NLP-Wacht, einschl. Bundesfreiwillige, ehrenamtlicher
Landschaftswacht und sonst. Freiwillige in der Landschaft
– Grundsatzfragen der NLP-Wacht/Bundesfreiwilligen/Landschaftswacht im NLP,
Erstellung von Konzepten, Koordinierung der Einsatzstellen;
– Information, Aus- u. Fortbildung der NLP-/ und Landschaftswacht;
– Betreuung der NLP-/Landschaftswacht, Durchführung von Dienstbesprechungen;
– Neuaufbau der Landschaftswacht, Übernahme der Landschaftswacht der Landkreise.
Gebietsbetreuung für Teilbereiche des Nationalparks
– Koordinierung der gebietsspezifischen Aufgaben der NLPV, Beratung, Ansprechpartner
für Gemeinden, Kurverwaltungen und sonstiger Behörden;
– Ausführungsplanung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen einschl.    Ausschreibung, Bauüberwachung und Abnahme;
– Stellungnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung;
– Mitwirkung bei Genehmigungsverfahren Dritter in Vorverfahren (UVS), bei FFHVerträglichkeitsprüfungen, bei Maßnahmen zur Umsetzung des Schutzgebietssystems NATURA 2000, bei Maßnahmen des Artenschutzes, bei der Umsetzung LBP;
– Überwachung, Überprüfung der Informationseinrichtungen, Beschilderung und
Markierung des Nationalparks;
– fachliche Stellungnahmen zur Zulassung von Wegen, Flächen und Routen, zu
Ausnahmen, Befreiungen, behördliche Zulassungen nach NAGBNatSchG,
NWattNPG und BNatSchG und im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Fachliche Grundsatzangelegenheiten
– landwirtschaftliche Nutzung im Nationalpark,
– Förderprogramme im Nationalpark, Vertragsnaturschutz.

Voraussetzungen sind ein mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Landespflege, Biologie oder vergleichbarer Fachgebiete, detaillierte Kenntnisse der Natur der Inseln und Salzwiesen im niedersächsischen Wattenmeer (Fauna, Vegetation) und des Naturschutzes sowie die Fähigkeit, naturwissenschaftliche Zusammenhänge zu verarbeiten, verständlich darzustellen und zu vermitteln.

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