Man glaubt es kaum: Für einen eigentlich selbstverständlichen schonenden Umgang mit der Ressource Grundwasser bekommen Landwirte nun auch noch eine Entschädigung für eine Unterlassung, die Wasserrahmenrichtlinie macht es möglich. So werden die benachteiligt, die ohnehin sorgsam mit natürlichen Ressourcen umgehen und die belohnt, die rumsauen, verkehrte EU-Welt!
Herausgeber: Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und NaturschutzWeniger Stickstoff im Grundwasser – Entschädigung für LandwirtePresseinformation vom 5. Mai 2010 // Anträge müssen bis zum 15. Mai bei der Landwirtschaftskammer vorliegenLandwirte aufgepasst: Wer seine Ländereien so bewirtschaftet, dass das Grundwasser geschont wird, wird mit einer Entschädigung belohnt. Aber: Entsprechende Anträge müssen bis zum 15. Mai bei der Landwirtschaftskammer vorliegen. Informationen gibt es beim NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) im Internet unterwww.nlwkn.de (http://www.niedersachsen.de/master/C62224689_N62170047_L20_D0_I5231158) (Startseite). Hintergrund der Aktivitäten im Gewässerschutz ist die Wasserrahmenrichtlinie, die auch einen sorgsamen Umgang mit den Grundwasserressourcen vorschreibt. Möglichst bald, am besten schon bis 2015, sollen alle Gewässer in Europa in einem guten Zustand sein. Die praktische Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie steht im Zentrum der Gewässerbewirtschaftung beim NLWKN. Problematisch ist nach wie vor die Belastung des Grundwassers mit Nitrat aus der Stickstoff-Düngung. „Der Eintrag von Dünger-Nährstoffen ins Grundwasser lässt sich bei landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht ganz vermeiden. Aber wenn wir die Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie erfüllen wollen, müssen wir hier gemeinsam mit den Landwirten Vermeidungsstrategien umsetzen“, sagte Andreas Löloff vom NLWKN.