Windenergie: keine verbindliche Distanz

Proteste gegen einen Windparkbau in Westerholt/Samtgemeinde Holtriem im Landkreis Wittmund/NDS – Foto (C): Manfred Knake

Seit Monaten steht Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) unter politischem und wirtschaftlichen Druck, die vorgesehene Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung zu ändern. Nun atmet die Windenergiewirtschaft auf, die viel diskutierte verbindliche Abstandsregelung der lauten Riesenpropeller von eintausend Metern zur Wohnbebauung ist vom Tisch, dpa hat es schnell verbreitet.

Verhandlungsführer der GroKo waren u.a. Carsten Linnemann (CDU, MdB), Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU/CSU und stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sowie Matthias Miersch (SPD,MdB), Sprecher der Parlamentarischen Linken der SPD-Bundestagsfraktion und stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion für die Bereiche Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und für Energie, Ernährung und Landwirtschaft und Tourismus. Miersch war es, der betroffene Anlieger mit einem „Windbürgergeld“ ködern wollte. Mit dieser „Prämie“ sollte dazu beigetragen werden, den Widerstand gegen Windräder vor dem eigenen Haus zu überwinden, ein fragwürdiges Schweigegeld, dass die gesundheitsschädliche Lärmbelästigung aber nicht mindern würde.

Änderung des Baugesetzbuches mit Öffnungsklausel für die Bundesländer

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will die Kommunen zusätzlich mit finanziellen Windkraftbeteiligungen locken, um mehr Flächen für den stockenden Ausbau an Land freizumachen. Nun bleibt es den Ländern überlassen, ob sie durch die vorgesehen Änderung des Baugesetzbuches, das zwar eine einen Abstand von eintausend Metern zur Wohnbebauung festschreiben soll, aber es durch eine „Öffnungsklausel“ den Ländern überlässt, diese Abstände zu über- oder zu unterschreiten. Anders als in Bayern, wo die 10-H-Regelung (mit Ausnahmen) bereits gilt – also die zehnfache Höhe der Anlagen zur Wohnbebauung – werden wohl nun die windaffinen Bundesländer die Öffnungsklausel nutzen, um geringere Abstände festzulegen. Eintausend Meter Abstand ist zudem eine willkürlich gewählte Bezugsgröße, die nichts Ausreichendes über die tatsächliche Lärmimmission aussagt. Tieffrequenter Schall wird über die Luft und die Biegungsschwingungen des Mastes, je nach Windrichtung, Luftfeuchte oder Bodenbeschaffenheit, sehr weit weit getragen, weit über eintausend Meter hinaus. Die aktuell gebaute Anlagenhöhe beträgt mehr als zweihundert Meter, da sind eintausend Meter Abstand auch optisch erdrückend. Prototypen sind bereits über dreihundert Meter hoch.

Wohnen mit Windpark: Roggenstede im LK Aurich – Foto (C): Manfred Knake

Niedersachsens politische Hardcore-Lobbyisten Weil und Lies

Niedersachsen mit Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) und Umweltminister Olaf Lies (SPD) als politische Hardcore-Windkraftlobbyisten haben sich durchgesetzt. In Niedersachsen, im ostfriesischen Aurich, produziert Enercon. Das Unternehmen hat derzeit wirtschaftliche Probleme. Weil und Lies haben sich stets zum Sprachrohr von Enercon gemacht. Und nicht nur in Niedersachsen gibt es geballte Anwohnerproteste gegen immer mehr Windkraftanlagen und deren Nähe zur Wohnbebauung. Von derzeit 6431 Windrädern zwischen Nordseeküste und Harz stehen nur 854 Anlagen 1000 oder mehr Meter von Wohnhäusern entfernt. 1582 Anlagen halten noch nicht einmal 400 Meter Abstand ein. Begründung des GroKo-Verhandlungsergebnisses: Die Energiewende soll nun mehr Fahrt aufnehmen, damit „Klimaziele“ nicht in Gefahr geraten. Da weiß man doch gleich wieder, woher der Wind in Deutschland weht.

„Mafiaähnliche Strukturen, bis in die Politik“

„Mafiaähnliche Strukturen, bis in die Politik“ sagen die Windkraftkritiker schon lange, wenn es um das wohlig-gute Klima auf den Betreiberkonten geht, für das alle Stromkunden mit der üppigen Zwangsabgabe aus dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) sorgen, mit derzeit mehr als 30 Milliarden Euro jährlich. Gezielt getötete oder vergrämte genehmigungshemmende Greifvögel vom Bussard über den Rotmilan bis zum Seeadler oder nicht nachvollziehbare offizielle Lärmmessungsergebnisse der Betreiber an Wohnhäusern, die den nervenden und krankmachenden tieffrequenten Schall einfach ausblenden, sind nur einige Indikatoren einer rücksichtslosen, nimmersatten und vorgeblichen „Öko“-Industrie. Dazu kommt der Wirtschaftszweig der unterschiedlichen Gutachterbüros, die sich, vom Projektierer bezahlt, entweder engagieren oder engagieren lassen, um Windkraftstandorte zu verhindern oder unter Ausblendung von Erfassungsdaten passend machen. Das Letztere ist durchaus weit verbreitet. Es geht den Projektierern der Windbranche nur um das Abgreifen von mehr EEG-Subventionsgeld, nicht aber um das wohlfeile „Klima“. Mit nur wetterabhängig funktionierenden Windkraftanlagen lässt sich kein Klima – abgesehen vom Mikroklima im Windpark – beeinflussen, und zur Versorgungssicherheit taugen die nur unstet einspeisenden Anlagen – weil windabhängig – auch nicht. Bezahlbare und effiziente Stromspeicher sind nicht vorhanden. Klimaschutz mit Windkraft oder die Einhundert-Prozentversorgung mit „Erneuerbaren“ als „Energiewende“ sind eine oft erzählte Lebenslüge, die aber immer noch gerne geglaubt wird.

Dieser Text erschien in leicht veränderter Form am 20. Mai 2020 auf der „Achse des Guten

Dieser Beitrag wurde unter Naturschutz, Windkraft abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.