Es muss nicht besonders betont werden: Der Natur- und Landschaftsschutz im Lande fristet ein Mauerblümchendasein, ein Lamento erübrigt sich eigentlich. Natur- und Landschaftsschutz wäre vor allem Politik, Natur- und Landschaftsschutz wäre Verwaltungshandeln, staatliche Aufgabe, auch „eigentlich“. Welcher Politiker, welche Politikerin setzt sich aber noch spürbar für den Naturschutz (oder gar „nachhaltig“) ein? Heute darf z.B. jeder kleine Ortsrat von Kleinkleckersdorf riesige Flächen für gigantische Wind“parks“ ausweisen. Eine übergeordnete Raumplanung war gestern. Nichtsdestotrotz wollen wir auf einen Beitrag der „Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen“ (EGE) hinweisen und diesen mit Genehmigung der Eulenfreunde nachfolgend abdrucken. Für das Bild vom Buntspecht bedanken wir uns bei Frau und Herrn Kistowski (www.wunderbare-erde.de). Der schwarz-rote Vogel mit den vielen weißen Flecken, der in der Kälte sitzt, passt so schön zum Thema, wobei die Position des roten Fleckes am unteren Ende des Körpers (der Ornithologe nennt das „Unterschwanzdecken“) nichts mit der politischen Verortung von „rot“ in der Bundesregierung zu tun haben muss….
EGE, Januar 2014:
Ob die Große Koalition den Start verstolpert hat, mögen andere beurteilen. Interessanter ist die Antwort auf die Frage, worauf der Naturschutz in Deutschland in den nächsten vier Jahren hoffen darf. Der Blick in die 185 Seiten des Koalitionsvertrags „Deutschlands Zukunft gestalten“ ist allerdings eher ernüchternd als verheißungsvoll.
Der Begriff „Landschaft“ wird im Vertrag 13mal erwähnt – in Begriffsverbindungen wie Medienlandschaft, Presselandschaft, Wissenschaftslandschaft, Tariflandschaft, Kinolandschaft und zweimal in Kulturlandschaft. Die Koalitionäre beklagen die „Vermaisung der Landschaft“ und loben die Rolle der Milchwirtschaft und des Weinbaus für die Erhaltung vielfältiger „Kulturlandschaften“. Landschaftsplanung, Landschaftsschutz oder Naturlandschaft – Fehlanzeige. Der Begriff „Naturschutz“ wird viermal genannt. Ihm gelten ganze 18 Zeilen unverbindlichen Inhalts von 185 Seiten.
Der Koalitionsvertrag ist Gegenstand des aufschlussreichen Editorials der Januarausgabe der Zeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie das Editorial lesen möchten.
Fazit: Verbesserungen für die Sache des Naturschutzes sind von der neuen Bundesregierung nicht zu erwarten. Am ehesten kann auf eine Reform des Erneuerbare Energiengesetzes gehofft werden, welche dem uferlosen naturschutzkritischen Ausbau der Windenergiewirtschaft und des Energiepflanzenanbaus Grenzen setzen könnte. Sollte es dazu kommen, dann nicht aus Erwägungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, sondern weil sich der bisherige Weg der Energiewende als ökonomischer Fehlschlag erwiesen hat. Dabei waren Kanzlerin und ihr Vizekanzler einmal selbst Ressortverantwortliche für den Naturschutz.
Ob die neue Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, beispielsweise in den nächsten einhundert Tagen mehr als vordergründige mediale Akzente im Naturschutz setzt, bleibt abzuwarten. In ihrer bisherigen Biografie spielt der Naturschutz dieselbe Rolle wie im Koalitionsvertrag – nämlich bestenfalls die eines Randthemas. Mit Randgruppen und Randthemen dürfte sich die Ministerin allerdings auskennen. Bundesweit setzt sich Frau Hendricks für die Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften ein.