Wolf: Bundesregierung beschließt Aufnahme ins Jagdrecht

Pressemitteilung der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. vom 17. Dez. 2025

Bundeskabinett beschließt rechtswidrigen Gesetzentwurf

 Am heutigen Mittwoch  [17. Dez. 2025] hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht beschlossen, der mehr als fragwürdig ist. „Wider besseren Wissens werden hier Entscheidungen mit aller politischen Macht durchgedrückt, die weder kommende Generationen gerecht werden, noch den betroffenen Weidetierhaltern weiterhelfen!“, Nicole Kronauer, 1. Vorsitzende der GzSdW.

Wissenschaftliche Fakten und EU-Recht werden einfach ignoriert

 Das von den Umweltverbänden NABU, BUND, WWF und Tierschutzbund gemeinsam mit der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V. (GzSdW) in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zum vom Landwirtschaftsminister vorgelegten Gesetzentwurf wird von politischen Entscheidungsträgern nicht ernst genommen. In dem Gutachten wird dem Gesetzesvorhaben eindeutig die Europarechtswidrigkeit bescheinigt, dennoch halten führende Politiker an dem Entwurf fest. Auch der europaweite Aufschrei der Wissenschaft wird ignoriert.

„Auf Bundesebene werden hier Weichen gestellt, die trotz aller Beteuerungen schlimmstenfalls zur Widerausrottung des Wolfes führen können.”, betont Nicole Kronauer. Grund dafür sind bereits bestehende Einflüsse wie stagnierende Wolfszahlen durch Verkehrsunfälle, Wilderei und natürliche Sterberaten. Hier werden jahrzehntelange Bemühungen im Artenschutz zunichte gemacht. Eine nachhaltige Politik sieht anders aus!

Den Weidetierhaltenden wird Sand in die Augen gestreut, indem ihnen durch eine geplante Wolfsbejagung ein gewisser Schutz suggeriert wird, der aber faktisch nicht existiert. Verschwiegen wird, dass die Zahl der Risse im vergangenen Jahr um bis zu 25 % zurückgegangen ist. Tatsächlich hat eine Bejagung nach neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen keinerlei positiven Einfluss auf das Rissgeschehen. Vielmehr sei bereits mehrfach nachgewiesen, dass die Bejagung zu einem deutlichen Anstieg der Risszahlen führen kann. Eine anlasslose Bejagung ist somit als Herdenschutzmaßnahme ungeeignet und völlig sinnlos.

 Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. steht gerne für weiterführende Rückfragen zur Verfügung.

Die Stellungnahme der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. und das Rechtsgutachten zum Gesetzentwurf können auf der Hompage des Vereins abgerufen werden.

https://www.gzsdw.de/files/Stellungnahme_der_GzSdW_zum_Referentenentwurf_BJagdG.pdf

https://www.gzsdw.de/files/Stellungnahme_zu_Gesetzesentwurf_pnt.pdf

V.i.S.d.P. und für Rückfragen:

Nicole Kronauer

Nieberdingstr. 23, 45147 Essen

0201/780672

nicole.kronauer@gzsdw.de

Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.
(Society for the Protection and Conservation of Wolves)
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Geschäftsstelle

e-mail: Geschaeftsstelle@GZSDW.de

Webseite: www.gzsdw.de

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