
Symbolfoto: Windpark Wybelsumer Polder, EU-rechtswidrig gebaut im faktischen Vogelschutzgebiet an der Ems bei Emden – wo war der NABU? Foto: Eilert Voß/Wattenrat (Archiv)
Der NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) ist mit fast einer Million Mitgliedern der „größte Naturschutzverband Deutschlands“. Gegliedert ist der Verband in Ortsvereine, Kreisgruppen, Regionalgruppen, Landesverbände und schließlich den Bundesverband, ein Konzern. Der NABU wird mit Projektfördermitteln des Bundes, also Steuergeldern, in Millionenhöhe gefördert. Diese Förderung fördert jedoch nicht die Unabhängigkeit des Verbandes. Und der NABU ist „auf Linie“: z.B. mit der Nutzung der naturzerstörenden Windenergienutzung, die er nur „naturverträglich“ unterstützt, wie immer das mit ca. 30.000 Onshore-Windkraftanlagen in Deutschland geschehen soll.
Der Verband ist auch auf Linie mit den Vorgaben der EU zum vorgeblichen „Klimaschutz“, dem „Green Deal“, der Europa „klimaneutral“ mit dem weiteren massiven Ausbau der sog. „Erneuerbaren Energien“ on- und offshore machen soll. Das klingt dann im Nabu-Jahresbericht 2024 so: „Dass wir trotz schwieriger Rahmenbedingungen vieles erreichen konnten, zeigt nicht zuletzt dieser Jahresbericht. Sei es auf EU-Ebene, wo wir uns erfolgreich für die Rettung des Green Deals und das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur eingesetzt haben.“
Nur kollidiert die „Wiederherstellung der Natur“ mit dem massiven Ausbau der Windenergie, ein Kollisionskurs, den der NABU für „naturverträglich“ hält. Die „Wiederherstellung der Natur“ hätte schon mit den NATURA-2000 Richtlinien der EU in den rechtsverbindlichen, seit Jahrzehnten geltenden Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien, stattfinden müssen. Aber auch hier: Viel Papier und wenig Vollzug, wie die vielen Mahnschreiben der EU-Kommission an Deutschland wegen mangelnder Umsetzung beweisen.
Bundesnaturschutzgesetz und Baugesetzbuch „angepasst“
Zudem haben viele Mitglieder dieser Verbände noch gar nicht mitbekommen, wie der Gesetzgeber (erst die Ampel-Regierung unter Federführung der Grünen, dann die schwarz-rote Koalition) das Bundesnaturschutzgesetz und das Baugesetzbuch an die Wünsche der Windenergiewirtschaft zum Abbau von Genehmigungshemmnissen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren angepasst und die Nutzung zum „überragenden öffentlichen Interesse“ aufgeblasen haben, obwohl die „Erneuerbaren“ auf Regelkraftwerke (Gas, Kohle, Uran) angewiesen sind, also kein Netz generieren können. Das alles geschah zum Nachteil des Natur- und Artenschutzes zum nur vorgeschobenen Wohle des „Klimas“, obwohl es die Milliardensummen der garantierten steuerfinanzierten Einspeisevergütung aus dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) für die politisch gut vernetzten Wind- und Solarinvestoren gemeint sind. Am hohen Strompreis kann das jeder ablesen.
Zweifelhafte Mitgliederwerbung
Die NABU-Mitgliederwerbung erfolgt über die Teilnahme an „Die Stunde der Gartenvögel oder „Die Stunde der Wintervögel“. Durch diese „Mitmachaktionen“, durch die Medien bundesweit kostenlos beworben, gelangt die Geschäftsstelle in Berlin an die Anschrift von potenziellen neuen Mitgliedern, die dann angeschrieben werden, eine professionelle Mailingaktion. Oder es werden durch eine vom NABU beauftragte Werbeagentur Studenten auf die Straße geschickt, die an den Haustüren neue Mitglieder „drücken“. Bei erfolgreichem Mitgliedsabschluss erhalten die Studenten dann einen namhaften Betrag pro neuem Mitglied. Der NABU sei in der Sache Naturschutz ein beliebiger, nach allen Seiten offener Verband mit geschicktem Marketing, werfen ihm Kritiker vor.
Da auch der Bund Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) auf gleicher Wellenlänge der massiven Ausbaus der Wind- oder Solarenergie funkt und so das Klima „retten“ will, ist von diesen Großverbänden, die eigentlich Umwelt-Wohlfühl-Konzerne sind, wenig „Nachhaltiges“ zum tatsächlich notwendigen Natur- und Artenschutz im Lande zu erwarten. Die Mitgliedsbeiträge kann man sich daher sparen.