
Zufallsfund: Eine von abertausenden toten Fledermäusen, hier im Windpark Utgast/LK Wittmund/NDS – Foto: Manfred Knake
Auch in Rheinland-Pfalz boomt der Windkraftausbau, nachdem die gesetzlichen Artenschutzhürden vom Bundestag mehrheitlich drastisch gesenkt wurden, um Genehmigungsverfahren zu erleichtern und damit zu beschleunigen. Dennoch: Die dortigen unersättlichen „Energieverbände“ (gemeint sind die Windkraftverbände), so der Südwestrundfunk (SWR) am 24. Mai 2026, hätten sich mit einem Schreiben an mehrere Minister des Bundeslandes gewandt und kritisierten darin die „Hemmnisse“ in der Arbeitshilfe zur Windenergie und dem Schutz der Fledermäuse, die den weiteren Ausbau gefährdete.
Diese Arbeitshilfe wurde vom Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Ernährung und Mobilität (MKUEM) erstellt:
„Die Ausarbeitung erfolgte in fachlicher Abstimmung mit Umwelt- und Energieverbänden. Ziel ist es, sowohl den Interessen des Artenschutzes als auch den Ausbauzielen der Windenergie gerecht zu werden. Aufgrund der 4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und der erforderlichen Aktualisierung des „Naturschutzfachlichen Rahmens zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz (VSW & LUWG 2012)“ und der Harmonisierung mit aktuelleren Veröffentlichungen wie der „Arbeitshilfe Mopsfledermaus“ (LFU RLP 2018), wurde die „Arbeitshilfe Windenergie und Artenschutz“ erarbeitet.“
Das rief Cosima Lindemann, die Vorsitzende des Naturschutzbundes NABU in Rheinland Pfalz, auf den Plan. Bemerkenswert, weil der NABU, wie auch der Umweltverband BUND, ein Befürworter des beschleunigten Ausbaus der „Erneuerbaren“ ist, wenn er denn „naturveträglich“ ist, die Quadratur des Kreises. Der SWR zitierte sie so: „Der Ausbau stocke wegen fehlender Netzanschlüsse. Lindemann kritisiert zudem, dass das Land bei der Zahl tolerierbarer getöteter Fledermäuse pro Anlage und Jahr weniger streng sei als andere Bundesländer. `Es ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, wie die Energieverbände in der aktuellen Arbeitshilfe eine Blockade des Ausbaus der Windenergie erkennen können.` Der Ausbau stocke nicht wegen des Artenschutzes, sondern wegen fehlender Netzanschlüsse, unzureichender Kapazitäten in Genehmigungsbehörden und fehlender rechtssicherer Ausweisung von Vorranggebieten.“ Frau Lindemann ist auch Mitglied in verschiedenen Gremien: „so ist sie Vorsitzende des Naturschutzbeirates des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, sowie Vorstandsmitglied der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz“.
Über den nicht tolerierbaren massenweisen Tod von Fledermäusen an Windkraftanlagen berichtete der Wattenrat bereits 2013:
„Windenergie und Fledermäuse: Massentod für das Investitionsklima“
Von Januar 2007 bis Dezember 2009 untersuchten Wissenschaftler der Universität Hannover – Institut für Umweltplanung – das Tötungsrisiko von Fledermäusen in dem Forschungsprojekt „Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen“. Einer der Kooperationspartner des Projektes war der Windkraftanlagenhersteller Enercon aus Aurich. [Anm.: Die Untersuchungsergebnisse sind nicht mehr im Netz abrufbar, der Projektbericht kann nur noch im Buchhandel erworben werden].
Das Ergebnis: Es wurden dramatisch hohe Verluste an einzelnen Anlagen festgestellt, durchschnittlich mehr als neun – nach anderen Zahlen der Universität Hannover durchschnittlich 12 – und bis zu 57 tote Tiere je Anlage zwischen Juli und September eines Jahres. Hochgerechnet (durchschnittlich 9,5 Fledermäuse x 23.300 Windkraftanlagen) kommt man bei der Anzahl von Windkraftanlagen in Deutschland auf fast eine Viertelmillion getötete, aber streng geschützte Fledermäuse, pro Jahr! Die Fledermäuse kommen entweder durch den direkten Rotorkontakt ums Leben oder werden durch das Barotrauma getötet, das durch den enormen Luftdruckunterschied vor und hinter dem Rotor die inneren Organe der Tiere zerfetzt. Auch für Fledermäuse gilt ein Tötungsverbot nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Vermutlich ist die Zahl der getöteten Tiere noch wesentlich höher, da als Erfassungszeitraum nur die Monate Juli bis September vorliegen, Fledermäuse aber schon von April bis in den Oktober hinein aktiv sind. Fledermäuse, die durch die Rotoren weit in angrenzende Getreide- oder Maisfelder geschleudert werden, werden ohnehin kaum gefunden. […] Die untersuchten 84 Anlagen wurden nicht öffentlich bekannt gemacht. Es wurde vereinbart, die Anlagenstandorte aufgrund der Ergebnisse nicht bekanntzugeben, aus Rücksicht auf mögliche Ertragseinbußen für die Windkraftbetreiber, obwohl das Projekt mit öffentlichen Mitteln finanziert wurde. “
Auf diesen Verschleierungsskandal hatte die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen am 15. August 2013 zuerst hingewiesen: „Zahlreiche tote Fledermäuse an Windenergieanlagen – Informationen aus Forschungsvorhaben des Bundesumweltministeriums werden verschleiert – Anlagenbetreiber sollen vor Gewinneinbußen geschützt werden.“ Damals waren ca. 25.000 Windkraftanlagen in Deutschland installiert, heute, 2026, sind es ca. 32.000.
Abschließend die Frage an die Biologin und Naturschützerin Cosima Lindemann vom NABU, bei allem Respekt für Ihren Fledermauseinsatz : Wie hoch darf „die Zahl tolerierbarer getöteter Fledermäuse pro Anlage und Jahr“ denn sein; wer erfasst die toten Fledermäuse, wer sucht nach ihnen, wer findet sie?