Veröffentlichung: „Zum Einfluss von Kitesurfern auf Wasser- und Watvögel – eine Übersicht“

Kitespot Sahlenburg/Cuxhaven, Zwischenzone des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat Ostfriesland

Kitespot Sahlenburg/Cuxhaven, Zwischenzone des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat Ostfriesland

Heft 1/2016 des „Informationsdienstes Naturschutz Niedersachsen“, herausgegeben vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), erschien mit dem Titel „Zum Einfluss von Kitesurfern auf Wasser- und Watvögel – eine Übersicht“. Der Autor ist Thorsten Krüger, Mitarbeiter der Staatlichen Vogelschutzwarte im NLWKN. Das Heft enthält eine umfangreiche Literaturliste zu anthropogenen Störungen und deren Auswirkungen auf  Vögel. Dazu kommen Einzeluntersuchungen an bestimmten Küstenstandorten, auch im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, zu Störungen durch Kitesurfer von verschiedenen Autoren. Überwiegend kommen die Untersuchungen, wenn auch z.T. vorsichtig formuliert, zum Ergebnis, dass das Kitesurfen für bestimmte Arten zu erheblichen Störungen führt.

Naturschutz_KitesurferHier beim Wattenrat wurde das Thema schon vor Jahren aufgegriffen, als ab 2009, ausgerechnet nach der Einrichtung des „Weltnaturerbes Wattenmeer“, die Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven von Cuxhaven bis Emden 16 Kitesurfbereiche in den Zwischenzonen (zweitstrengste Schutzzone nach den Ruhezonen) des Nationalparks auswies, in enger Zusammenarbeit mit den Fremdenverkehrskommunen. In den Erholungszonen ist das Kitesurfen grundsätzlich zulässig.

Auch das umstrittene Gutachten zum Kitespot in Upleward bei Campen im Landkreis Aurich wird in der Veröffentlichung des NLWKN vorgestellt (S.19), nach hiesiger Auffassung, mit Verlaub, ein Machwerk. Dieses „passende“ Kitesurfer-Gutachten für Upleward fertigte Matthias Bergmann im Auftrag der Gemeinde Krummhörn, zu der Upleward gehört, nach seiner Entlassung als Geschäftsführer des NABU-Woldenhofes in Ostfriesland an. Die Gemeinde Krummhörn möchte das touristische Angebot durch das Angebot eines Kitespots erweitern. Bergmann wurde für die Vernachlässigung von ihm anvertrauten Heckrindern, die über Monate unter jämmerlichen Umständen gehalten wurden und so verhungerten oder im Morast versanken, vom Schöffengericht in Leer zu einer Geldbuße verurteilt. Anschließend gründete er das „Büro für Ökologie und Landschaftsplanung“ in Aurich. Sein Gutachten, das das Kitesurfen im Watt von Upleward als unbedenklich einstufte, wurde nach den öffentlichen Protesten des Wattenrats Ostfriesland und des Landkreises Aurich gegen diesen Kitespot von ihm nachgeliefert, mit den bekannten verharmlosenden Ergebnissen. Beim Wattenrat stellte man sich die Frage, ob das mehr Gefälligkeit als Wissenschaft war, um auch den öffentlichen Druck von der genehmigenden Nationalparkverwaltung zu nehmen.

Kire- und Windsurfer in Uplewar/LK Aurich vertreiben Enten von der Schillbank (Ruhezone des Nationalparks), Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Kite- und Windsurfer in Upleward/LK Aurich vertreiben Enten von der Schillbank (Ruhezone des Nationalparks), Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Fotos unseres Mitarbeiters Eilert Voß belegen, dass sich Kitesurfer auch viel dichter als die 700m – wie Bergmann schreibt – an der Schillbank Campen (Ruhezone, strengste Schutzzone!) aufgehalten und zu massiven Störungen geführt haben. Zudem werden dort unerfahrene Kitesurf-Anfänger geschult, die nicht selten die Kontrolle über ihre Zugsegel verlieren und dann Richtung Schillbank (Ruhezone) verdriftet werden. Ist das Herrn Bergmann nicht aufgefallen?

Schillbank Campen/LK Aurich/Ruhezone des Nationalparks: Vom Kitesurfer unbemerkt flieht ein unscheinbarer Trupp Alpenstrandläufer vor dem Kitesegel. Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Schillbank Campen/LK Aurich/Ruhezone des Nationalparks: Vom Kitesurfer unbemerkt flieht ein unscheinbarer Trupp Alpenstrandläufer vor dem Kitesegel. Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Bergmann räumt ab Seite 17 seines Gutachtens unter „Methodenkritik“ selbst ein, dass durch die Unübersichtlichkeit des Geländes die genauen Zählungen erschwert wurden und sich dies auf die Erfassung der Vogelbestände auswirkte. Zitat S. 18 seines Gutachens: „Eine wissenschaftliche Erhebung von Fluchtdistanzen war nicht Gegenstand dieser Untersuchung. Eine gleichzeitige Einsicht in die Brut- und Rastgebiete ist von einer Person aufgrund der Entfernung und des gerade hier befindlichen Deichknicks nicht möglich. Bei der Zusammenstellung der Daten muss zudem berücksichtigt werden, dass jeweils nur Teile der Vogelgebiete erfasst wurden. Schwierig bestimmbare Arten, die sich insbesondere am Spülsaum der Schillbank aufhielten, konnten unter den geschilderten Beobachtungsbedingungen häufig nicht umfassend bzw. eindeutig bestimmt werden.“

Andere Autoren an anderen Flächen kommen zu deutlich kritischeren und aussagekräftigeren Bewertungen als Gutachter Bergmann.

Freizeitpark oder Großschutzgebiet Nationalpark? Sahlenburg/Cuxhaven, Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Freizeitpark oder Großschutzgebiet Nationalpark? Sahlenburg/Cuxhaven, Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Leider nicht thematisiert wird im „Informationsdienst“ des NLWKN die durchaus fragwürdige Genehmigungspraxis des Kitesurfens durch die Nationalparkverwaltung mit „Befreiungen“ nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Diese „Befreiungen“ dürfen nur dann erteilt werden: „(…) wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.“ Öffentliches Interesse? Das ist in den Zwischenzonen dieses Nationalparks der Naturschutz, nicht aber die Ausübung einer Trendsportart einer kleinen Gruppe. Zudem wurde unzulässigerweise auf eine notwendige Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG (FFH-VP) vor (!) der Genehmigung verzichtet. Zahlreiche Kitespots, in denen ohne Genehmigung gesurft wurde, duldete die Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven über Jahre, bis sie schließlich genehmigt wurden. Beispiele: Cuxhaven Kugelbake, Norderney „Riffgat“ oder Dornumersiel. Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ist EU-Vogelschutzgebiet und bis auf die Erholungszonen auch Flora-Fauna-Habitatgebiet und unterliegt damit dem europäischen Schutzregime durch diese Natura-2000-Richtlinien, die auch in Deutschland verbindlich sind. Naturschutz findet nicht im rechtsfreien Raum statt, daher wäre eine rechtliche Bewertung der Zulassung der Kitespots im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer durchaus hilfreich gewesen. Bemerkenswerterweise sind sogar Kinderdrachen in den Ruhe- und Erholungszonen im Nationalparkgesetz (§§ 6 und 12) verboten! Inzwischen 15 nach dem Bundesnaturschutzgesetz „anerkannte“ und damit klagebefugte Naturschutzverbände in Niedersachsen haben es unterlassen, die Kitesurfgenehmigungen rechtlich überprüfen zu lassen, ein weiteres Indiz für das Totalversagen dieser Verbände.

Kiesurfer verbotenerwesie im Dollart, Ruhezone des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Kitesurfer surfen verbotenerweise im Dollart, Ruhezone des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Das NLWKN-Informationsdienst erschien rechtzeitig zur 30-Jahrfeier des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer. Ob die kritischen Aussagen zu den Auswirkungen des Kitesurfens in den verschiedenen Fachbeiträgen den Nationalparkleiter Peter Südbeck mit seiner fragwürdigen tourismusfreundlichen Genehmigungspraxis beeindrucken werden, bleibt abzuwarten. Jedenfalls ist das Kitesurfen in einem Großschutzgebiet wie dem Nationalpark Wattenmeer (EU-Vogelschutzgebiet!) mit den Erhaltungszielen eindeutig nicht vereinbar, das hat auch die NLWKN-Veröffentlichung gezeigt.

"Dickfellige" Silbermöwen haben keine Probleme mit Kitesurfern, Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

„Dickfellige“ Silbermöwen haben keine Probleme mit Kitesurfern, Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat

Aufschlussreich ist die Schlussfolgerung in der NLWKN-Veröffentlichung:

„Bezüglich der Störwirkung des Kitesurfens im Vergleich mit anderen wassergebundenen Freizeitaktivitäten wird Kitesurfen lediglich von motorbetriebenen, schnell fahrenden Booten, die gleichzeitig starken Lärm verursachen übertroffen. Folgende Reihenfolge der Störwirkung ergibt sich:

  • Speedboote und Jet-Ski > Kitesurfen > Windsurfen > kleine Schiffe, Motorboote und Segelboote > Ruderboote, Kanus und Kajaks.

Die hier zusammengestellten Ergebnisse von Untersuchungen über die Störwirkung von Kitesurfen ergeben ein klares Erfordernis für den Schutz von wertvollen Lebensräumen für Wasser- und Watvögel vor Kitesurfen. Durch die Daten ist belegt, dass eine ungeregelte Ausübung des Kitesurfens den Erhaltungszustand der jeweiligen Vogellebensräume sowie der darin vorkommenden Arten und Lebensgemeinschaften erheblich beeinträchtigen würde. Folgerichtig ist das Kitesurfen vielerorts bereits gänzlich untersagt oder auf bestimmte, oft außerhalb der wertvollen Lebensräume gelegene Zonen begrenzt, für die weitere Vorgaben die Ausübung steuern. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist dies ein unabdingbares Erfordernis, insbesondere in Küstenlebensräumen.“

Es wird also abgestuft zwischen den bereits vorhandenen erheblichen Störungen von Vögeln durch den enormen Freizeitdruck im Nationalpark und die nun hinzugekommene zusätzliche Belastung durch die Kitesurfer. Folgerichtig wäre es gewesen, zu den bekannten Störungen und Belastungen keine zusätzlichen abträglichen Nutzungen wie das Kitesurfen zu genehmigen, und das auch noch ohne ausreichende Rechtsgrundlage. Durch Ausweisungen von Kitespots werden die Auswirkungen des Kitesurfens keineswegs von „ungeregelt“ zu „geregelt“ verbessert, bestenfalls minimiert! Die Aufsicht und Kontrolle wurde den Kiteschulungsbetrieben überlassen; 11 hauptamtliche Ranger ohne Kompetenzen auf ca. 3.500 qkm Nationalparkfläche werden nur sehr begrenzt Verstöße durch den Kitebetrieb feststellen können. Die tatsächliche Verfolgung und Ahndung festgestellter Verstöße steht auf einem anderen Blatt.

Die deutliche Darstellung des Kiterproblems im „Informationsdienst“ des NLWKN ist begrüßens- und bemerkenswert, steht doch die Staatliche Vogelschutzwarte im Land Niedersachsen, und nicht nur in Niedersachsen, unter erheblichem politischen Druck, sei es bei der fachlichen Bewertung der Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Vogelrast- oder Brutplätze oder nun vielleicht auch am Beispiel des Kitesurfens, das von der Tourismusindustrie als zusätzliches Marktsegment gefordert wurde und nun beworben wird.  Die Staatlichen Vogelschutzwarten, wie auch die Nationalparkverwaltungen, unterstehen den Umweltministerien der Länder und sind weisungsgebunden. Viele Kitesurfer werden wegen dieser Veröffentlichung schäumen, in der Vergangenheit wurde in deren Foren schon heftig gegen mögliche Einschränkungen Stimmung gemacht oder Kritiker auf das Übelste beschimpft.

Der „Informationsdient Naturschutz Niedersachsen“ kann bezogen werden vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Postfach 910713, 30427 Hannover, oder naturschutzinformation@nlwkn-h.niedersachsen.de, Tel.: 0511/3034-3305
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