Lockentenjagd an der Ems: nachgelegt

Eingepferchte flugunfähige Stockenten sollen Wasservögel anlocken

Vor drei Tagen berichteten wir von der skandalösen Lockentenjagd mit kupierten Enten an der Ems. Der „Wecker“ hat mit einem zweiten Artikel zur Entenjagd mit den verstümmelten Vögeln nachgelegt. Aus München meldete sich ein Jäger und Tierfotograf mit einem geharnischten Leserbrief an die Gänsewacht, den wir hier auch abdrucken (ganz unten). In anderen Zeitungen der Region wurde über diesen Skandal nicht berichtet.

Der Wecker, ZGO, Leer

Mittwoch, den 20. Oktober 2010, Seite 3

Regionales

Lockvogel-Einsatz hat ein Nachspiel

Nach Ansicht des Landkreises Leer liegt kein jagd­rechtlicher Ver­stoß vor, wenn ein Jäger lebende, flugunfähige En­ten als Hilfsmittel bei der Jagd ein­setzt. Die Gänsewacht und der Wattenrat Ost­friesland sehen das anders.

Von Edgar Behrendt

RHEIDERLAND. Für blankes Entsetzen haben die Rechtsauffassungen des Landkreises Leer und des Kreisjägermeisters Jan­Wilhelm Hilbrands über den Einsatz von flugunfä­hig gemachten Enten als Lockvögel bei der Jagd gesorgt. Die Gänsewacht in Duisburg, eine Initiative zum Schutz durch Jagd bedrohter Vogelarten, und der Wattenrat Ostfriesland reagierten mit heftiger Kri­tik  auf  einen  Vorfall  im Rheiderland, den der „Wecker“ in seiner Sonntagsausgabe am 17. Oktober 2010 publik gemacht hatte.

Zwar  hat der     Land­kreis Leer ein  Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen  Ver­stoßes gegen die Geflügelpestverord­nung gegen den Jäger ein­geleitet, doch seien damit „jagdrechtliche Belange abgebügelt worden“, stellt Manfred Knake vom Wat­tenrat fest. „Man tut sich nichts in Jägerkreisen“, sagt er und erinnert daran, dass der Leiter der Unteren Naturschutzbehörde in Leer ebenfalls Jäger sei.

Für Knake ist es ohnehin „ein Skandal, dass die Jagd auf Wasservögel in EU-Vogelschutzgebieten nach wie vor erlaubt ist. Werner Hupperich von der Gänsewacht hält es für un­glaublich, dass der Landkreis keinen Verstoß gegen das Bundesjagdgesetz fest­gestellt hat. Dieser wäre nach  Paragraf 19 Absatz 5 b dann ge­geben, wenn „verstüm­melte Vögel beim Fang oder Erle­gen von Federwild“ eingesetzt werden. Die Frage müsse nun lauten, wie eine Be­hörde oder auch der Kreis­jägermeister zu dem Er­gebnis kommen, dass bei einer Ente, der offensicht­lich die Handschwinge ku­piert worden ist, nicht als verstümmelt gilt. Huppe­rich stellt fest, dass sämtli­che Fachliteratur den Be­griff „Verstümmelung“ als „einschränkende Verlet­zung des biologischen Kör­pers durch äußere Einwir­kung mit Verlust der kör­perlichen Integrität“ defi­niere. Es sei ein „nicht hin­nehmbarer Missstand, dass sich Hobbyjäger und Be­hörden ans willkürliche Definieren von Sachver­halten rein aufgrund lob­byistischer Interessenlagen machen“. Die Gänsewacht hat sich in einem Schrei­ben an dem Landkreis Leer gewandt und fordert ausführliche Auskünfte. Für den Fall, dass Fragen nicht bis zum 1. November beantwortet werden, wer­de die Initiative eine juris­tische Prüfung der Vorgän­ge im Naturschutzgebiet im Midlumer Vorland ein­leiten.

Brief an die Gänsewacht:

Hallo Herr Hupperich,

hier bei mir auf dem Schrank sitzt eine Lockente. Man kann sie als glückliche Lockente ansehen, denn sie ist aus Holz. Mein Vater hat sie einst geschnitzt, ganz naturgetreu. Sie sitzt jetzt auf dem Schrank als kleines Kunstwerk, denn sie wurde nie eingesetzt, obwohl sie vielleicht andere vor Qualen bewahrt hätte.

Das Widerlichste übrigens, was ich mit Enten bislang erlebt habe, ist die Hundeprüfung mit der lebenden Ente. Eine Prüfung, die auch von Dackeln verlangt wird, obwohl diese ja wohl in den Brau kriechen und nie bei der Wasservogeljagd eingesetzt werden. Dennoch wird für alle Jagdhunde diese widerliche Entenprüfung verlangt, widerlich darum, weil ich erlebt habe, dass 15 x 20 x ja 30 x auf diese Ente geballert wurde, bis sie endlich tot war, denn so einfach ist das Treffen auf dem Wasser nicht. Bei der Entenjagd wird ein dafür ausgebildeter Hund verlangt. Gerade daran hapert es aber auch hier beim Gänsekrieg [Anm. WH: Gemeint ist die Debatte um die Gänsejagd in Bayern], denn es ist kein Hund dabei.

Jäger können das widerlichste sein, was es gibt. Unfassbar, dass Jagdkollegen lebende Tiere amputieren. Man sollte solche Jäger von der Nachzucht ausschließen und kastrieren. Auch da könnte man sagen, das ist legal und tut auch nicht weh. Vielleicht gibt es dann eines Tages doch noch Jäger die fair und ritterlich mit den Wildtieren umgehen.

Sie schlagen sich ja schon tapfer. Ich möchte hier vom Süden nicht im Norden herumrühren. Machen Sie weiter und bringen Sie die zur Strecke, die keine Jäger sind, denn wirkliche Jäger tun so etwas nicht.

Wenn man anders nicht auf Enten jagen kann, als dass man sie quält, dann muss man eben auf Entenjagd verzichten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wolfgang Alexander Bajohr

Wolfgang Alexander Bajohr ist professioneller Tierfotograf und lebt in der Nähe von München. Viele exzellent bebilderte Berichte, das Themenspektrum reicht hierbei von bayrischen Graureihern  bis zu finnischen Bären, in verschiedenen Fachmagazinen und –Zeitschriften begründen den hervorragenden Ruf Herrn Bajohrs.  Obwohl Wolfgang Alexander Bajohr selbst Jäger ist, steht er der Wasservogeljagd kritisch gegenüber.

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