Die europäische Agrarpolitik stellt Dauergrünland unter ihren besonderen Schutz, zumindest auf dem Papier. Die EU-Vorgaben untersagen bzw. stellen weitere Grünlandumbrüche unter Genehmigungsvorbehalt, wenn der Rückgang der Dauergrünlandflächen auf Mitgliedsländerebene 5 % gegenüber dem Referenzjahr 2003 übersteigt. 2009 überstieg der Grünlandumbruch in Niedersachsen die vorgegebene 5 %-Grenze. In der Folge erließ die niedersächsische Landesregierung die Verordnung zur Erhaltung von Dauergrünland. Diese Verordnung verhinderte allerdings nicht den weiteren Verlust von artenreichem Dauergrünland: Seit 2010 wurden in Niedersachsen weitere 5.500 Hektar (55 Quadratkilometer!) Grünland in Ackerland umgebrochen, der vorgeschriebene Flächenausgleich erfolgte nicht immer in der vorgeschriebenen gleichen Qualität. Die Verordnung verlangt von den Landwirtschaftskammern die Prüfung der Anträge auch nach den Maßstäben der gesetzlich vorgeschriebenen Eingriffsregelung und des Artenschutzrechts. Nur diese Rechtsvorschriften können die ausreichende Qualität des Dauergrünlands sicherstellen (Wertigkeitsstufen I-V, I=schlechteste Qualität).
Ein Auslöser des Grünlandumbruches war der Boom der Biogasanlagen, gefördert durch das Erneuerbare Energiegesetz (EEG), das aus einer Agrarlandschaft eine Energielandschaft macht, ein Flächendruck zu Lasten der Artenvielfalt und zu Lasten aller Stromkunden, die derzeit (2012) für eine Kilowattstunde 4,3 Cent (brutto) zwangsweis zusätzlich zur Stromrechnung für die „Erneuebaren“ zahlen müssen; den Nutzen dieser EEG-Abgabe haben nur die Betreiber.
Blühende Rapsfelder, von naturentwöhnten Landtouristen als der Inbegriff der „schönen Natur“ angesehen und von Journalisten in aller Regelmäßigkeit als Sinnbild der ländlichen „Idylle“ wahrgenommen, wachsen für die Biospriterzeugung und verringern so die Flächen für den Getreideanbau („Tank statt Teller“). Die Folge sind steigende Getreide- und Nahrungsmittelpreise.
Zusätzlich haben riesige Maisfelder als „Treibstoff“- oder „Energiepflanzen“ für die Biogasanlagen weite Teile der norddeutschen Tiefebene entstellt. Der derzeitige EEG-Goldrausch lässt zudem die Flächenpreise explodieren, inzwischen werden schon mehr als 20.000 Euro für 1 Hektar Grünland bezahlt. Garniert wird diese hochsubventionierte Energielandschaft mit den Symbolen der Energiewende: Windkraftanlagen als Standriesen und Leistungszwerge, für eine bedarfsgerechte „Versorgung“ der Industrienation Deutschland völlig ungeeignet und angewiesen als „heimliche Schwestern im Netz“ auf ein stabiles Stromnetz, das durch Gas- Kohle- oder Atomkraftwerke bereitgestellt wird. Die Windturbinen der inzwischen durchindustrialisierten Agrarlandschaft bringen den Betreibern, die oft auch Landwirte sind, satte Renditen und den meist wehrlosen Anwohnern die nervliche Hölle durch die hörbare Dauerbeschallung und den unhörbaren tieffrequenten gesundheitsgefährdenden Infraschall.
Vom Artenschutz im Jahrzehnt der „Biodiversität“ redet ohnehin kaum jemand mehr, „Klimaschutz“ ist nun Trumpf. Der Einfluss von Biogasanlagen auf das Wetter oder gar den statistischen Wert des Klimas dürfte allerdings nicht nachweisbar sein, der dramatische Rückgang der Wiesenvögel durch die Industrie-Landwirtschaft schon. Der Wiesenvogelschutz wird in Niedersachsen mit 22 Millionen Euro gefördert und steht in keinem Verhältnis zu den großflächigen Landschaftseingriffen für die sogenannte „Energiewende“. Ob diese Fördermittel den bestandbedrohten Vogelarten tatsächlich nützen, sei dahingestellt. Diese Mittel zerfließen meist wenig nutzbringend in der Agrarbürokratie und sind auch ein teures Propagandainstrument für die Öffentlichkeit.
Die Partei „Bündnis90/Die Grünen“ im Niedersächsischen Landtag als einer der Geburtshelfer dieser flächenhaften Fehlentwicklung hat im Herbst 2011 eine Anfrage zum Grünlandumbruch gestellt, sogar eine bemerkenswert detailreiche und fachlich fundierte „Große Anfrage“. Ob die Bündnisgrünen die Geister nun wieder loswerden, die sie gerufen haben, steht auf einem anderen Blatt, aber immerhin, der Anfang ist gemacht, ein langsames Umdenken in der Politik ist zu beobachten, aber nicht in allen Parteien. Die aktuelle magere Antwort der Landesregierung lässt indes noch viele Fragen offen oder beantwortet einiges inhaltlich gar nicht. Es hat den Anschein, dass die gebotene Qualitätssicherung von Dauergrünland von der Landesregierung sowie den Landwirtschaftskammern nicht als vordringlich angesehen wird und unterbleibt.
Die „Drucksache 16/4210 – Wortlaut der Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.11.2011“ sowie die Antwort der Landesregierung vom 06. März 2012 können Sie im Wortlaut als .pdf-Datei hier nachlesen: Grünlandumbruch_Anfrage