Das windige Netz: „Bürgerwindparks“ als Geschäftsmodell – kommunale Selbstverwaltung oder Selbstbedienung?

 

Bürgerwindpark Stedesdorf, LK Wittmund/NDS

Es hat sich inzwischen herumgesprochen, dass ausgemusterte Politiker sich anschließend als Berater oder in ähnlichen hochdotierten Positionen eine goldene Nase verdienen können. „Gas-Gerd“ Schröder als Ex-Politiker verdient sich sein Zubrot als einer der Vorsitzenden des Aktionärsausschusses für die Nordstream-Ostseepipeline der russischen Gazprom.

Aber man muss kein Alt-Bundeskanzler sein und kann sogar noch in Amt und Würden wirken, um kräftig an der Energie, in diesem Falle der Windenergie, mitzuverdienen. Ein Mandat in den Niederungen der Kommunalpolitik von Kleinkleckerdorf ist dafür eine gute Voraussetzung. Kleinkleckersdorf steht in diesem Falle beispielhaft für viele Kommunen in Deutschland, speziell ist die Rede von der Gemeinde Stedesdorf bei Esens im ostfriesischen Landkreis Wittmund in Niedersachsen. Im Mittelalter beschlossen Ratsherren noch zum Lobe Gottes den Bau von riesigen Kathedralen wie den Kölner Dom. Im Stedesdorf der Neuzeit werden derzeit rotierende Kathedralen des Glaubens an eine vorgebliche „Energiewende“ gebaut, vordergründig für „ die Herausforderungen des Klimaschutzes, […] aber auch ein regionales Wertschöpfungsinteresses“, also auch für das eigene Bankkonto. Gleich zehn an der Zahl, jede 185,50m hoch, fast 30 m höher als der Kölner Dom, sollen es werden.

Der Bau und die Anlagen

Die Rede ist von zehn Windkraftanlagen vom Typ Enercon-101. Damit diese überhaupt gebaut und später gewartet werden können, mussten 8 Kilometer Schwerlaststraßen und zwei Brücken in die Landschaft gebaut werden, jedes halbfußballfeldgroßes Fundament enthält ca. 900 Kubikmeter Beton und 90 Tonnen Stahl. Diese gewaltigen Mengen Stahlbeton werden in ca. 20 Jahren Bauschutt sein, der laut betreiberfreundlichem Genehmigungsbescheid des Landkreises Wittmund noch nicht einmal vollständig entsorgt werden muss: Nur einen Meter unter Geländeoberkante müssen die Fundamente dann entfernt werden: Stedesdorf_Genehmigungsbescheid WEA 7 und 8. Im Baugesetzbuch und in der Rechtsprechung steht nichts zu einem nur Teilrückbau, die Verantwortlichen werden voraussichtlich in 20 Jahren nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden können. Späteren Generationen von neuen Grundeigentümern bleibt eine tonnenschwere Bodenlast erhalten, sogar wenn irgendwann niemand mehr über Windkraftanlagen sprechen wird.

Windkraft-Fundament Enercon-101 in Stedesdorf: ein halbes Fußballfeld mit ca. 2000 Tonnen Stahlbeton

Rendite durch Genossenschaftsgründung und Zwangsabgabe aus dem EEG

 „Um weiteren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Stedesdorf eine Beteiligung zu ermöglichen, sollen drei der zehn Windenergieanlagen in Form einer Genossenschaft betrieben werden. Dabei wird neben langfristigen Darlehen der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) Eigenkapital der Mitglieder der Genossenschaft eingesetzt“, so die Pläne in Stedesdorf. Bis zu bemerkenswerten 12 Prozent Rendite werden in Aussicht gestellt. Ob Renditen in dieser Höhe seriös sind, sei dahingestellt. Eine „Rendite“, die durch das Erneuerbare Energien Gesetz nicht erwirtschaftet, sondern als Zwangsabgabe von allen Stromkunden über einen höheren Strompreis eingezogen wird, ist eine Subvention von vielen für wenige. „Deutschlands Ökostromerzeuger haben im vergangenen Jahr [2012] für die Energie erstmals mehr als 20 Milliarden Euro bekommen. An der Börse, wo der Strom verkauft werden muss, war dieser allerdings nur 2,9 Milliarden Euro wert. Das teilten die Betreiber des deutschen Elektrizitätsnetzes am Wochenende mit. Die Differenz von fast 17 Milliarden Euro zahlen die Stromverbraucher mit einer Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“, schrieb die FAZ am 06. Januar 2013.

Genossenschaft fest in Gemeinderats- und Parteienhand

Und dann war es soweit: Am 19. Dezember 2012 fand die Gründungsversammlung der Bürgerwindpark Stedesdorf eG als Genossenschaft statt. Interessant sind die Namen der Genossen, die Parteienzugehörigkeit wurde in der öffentlichen Vorstellung nicht erwähnt und wird hier nachgeholt.

Screenshot (Bildzitat): Anzeiger für Harlingerland, online, 27. Dez. 2012

Anzeiger für Harlingerland, Wittmund, online 27. Dez. 2012

[…] Nach Beschluss der Genossenschaftssatzung durch die Versammlung wurde der erste Aufsichtsrat der Genossenschaft gewählt. Diesem gehören aus dem Gemeinderat Stedesdorf neben Bürgermeister Helmut Oelrichs die Ratsmitglieder Kurt Zart, Enno Tjarks, Benno Abken und Torsten Becker an. Des Weiteren wurden Fokke Dirksen und Frerich Behrens in den Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat wählte Helmut Oelrichs zu seinem Vorsitzenden und Kurt Zart zum stellvertretenden Vorsitzenden. Nach der Wahl des Aufsichtsrates bestellte dieser in seiner konstituierenden Sitzung den Vorstand der Bürgerwindpark Stedesdorf eG. In dem Vorstand sind aus dem Gemeinderat Reiner Kieckbusch und Menno Krey vertreten. Außerdem gehören dem fünfköpfigen Gremium Dieter Hinrichs, Anne Meemken und Hugo Baack an. Vorsitzender des Vorstandes wurde Reiner Kieckbusch, seine Stellvertreterin ist Anne Meemken.

* Helmut Oelrichs (CDU, Samtgemeinderat Esens), Bürgermeister in Stedesdorf (FWG)

* Kurt Zart (SPD, Samtgemeinderat Esens), in Stedesdorf 2. stellv. Bürgermeister, Bauausschuss

* Enno Tjarks (früher SPD, jetzt FWG): Bauausschuss der Gemeinde Stedesdorf

* Benno Abken (SPD): Vorsitzender des Wege- und Gewässerausschusses der Gemeinde Stedesdorf

* Torsten Becker (FWG): stellv. Vorsitzender im Bauausschuss , und Mitglied Wege – und Gewässerausschuss der Gemeinde Stedesdorf

* Reiner Kieckbusch (CDU): Vorsitzender des Bauausschusses der Gemeinde Stedesdorf

* Menno Krey (SPD): Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport der Gemeinde Stedesdorf

* Anne Meemken (SPD), frühere Bürgermeisterin von Stedesdorf

* Hugo Baack (CDU, Samtgemeinderat Esens)

* Fokke Dirksen (CDU)

* Dieter Hinrichs, Geschäftsführer des Bürgerwindparks, Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH

Das Mitwirkungsverbot nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz

Im Klartext heißt das, dass die identischen Personen Mitglied des Gemeinderates Stedesdorf und z.T. auch des Samtgemeinderates von Esens und in der Genossenschaft sind. Es liegt nahe, dass von diesen Personen auch welche bei der Bereitstellung der Windenergieflächen bei der Änderung der Flächennutzungspläne in der Gemeinde Stedesdorf als Ratsmitglieder mitgewirkt haben und nun mittelbar, also indirekt, von ihren Beschlüssen durch die Teilnahme an der Genossenschaft finanzielle Vorteile durch die Renditeerwartung haben. Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz ist das sogar erlaubt: Nur bei einem unmittelbaren, also direkten Vorteil dürfen Ratsmitglieder nicht mitstimmen, bei einem mittelbaren, also indirekten Vorteil, sehr wohl. Dieses sog. „Mitwirkungsverbot“ (§41), das im weiteren Sinne gar keines ist, ist sehr weit gefasst und ausdrücklich politisch gewollt.

Das Gesetz geht auf die Koalitionsvereinbarung 2008 – 2013 zwischen CDU und FDP für die 16. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages zurück. In dieser wird als wichtigstes inhaltliches Ziel der Zusammenfassung der niedersächsischen Kommunalgesetze ausdrücklich auch vereinbart, „die ehrenamtlichen Wirkungsmöglichkeiten zu verbessern„. Nur bekommt diese Mitwirkungsmöglichkeit dann ein Geschmäckle, wenn man, über die Bande gespielt und in verschiedenen Gremien gestimmt, von seinen Beschlüssen später indirekt sogar vorgeblich 12 Prozent Rendite erwarten kann. Oder es stinkt ganz gewaltig im Staate, je nach Wahl des Empfindungsorgans. Ratsmitglieder sind immer noch dem Gemeinwohl verpflichtet, nicht aber Partikularinteressen. Daher sollte das Mitwirkungsverbot konsequent auch auf die sofort erkennbaren mittelbaren Vorteilserwartung ausgedehnt werden, für die politische Hygiene und gegen die Politikverdrossenheit im Lande.

Windige Bananenrepublik Deutschland?

 Stedesdorf ist kein Einzelfall: erkaufte Akzeptanz

Stedesdorf ist kein Einzelfall, in vielen Kommunen Deutschlands boomt die Windkraft. Seit 2009 profitieren Kommunen stärker von Gewerbesteuereinnahmen für Windkraftstandorte in den Gemeinden. Die Gewerbesteuern fließen nun nicht mehr in den Geschäftsstandort der oft weit entfernten Betreiberfirma, sondern nach einem Verteilerschlüssel auch in den Landkreis, die Samtgemeinde und Mitgliedsgemeinde, also direkt dorthin, wo die Anlagen errichtet werden.

Windenergie-Potenzialstudie  2010 SG Esens (Stadt Esens Bildmitte)- noch viel mehr Platz für Windkraftanlagen: Punkte=bestehende WEA, Schraffur: Platz für weitere WEA, Stedesdorf liegt östlich von Esens, große Schraffurfläche

Die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, der jeweilige Landkreis, verdient also bei der Ausweisung neuer Standorte mit. Um die „Akzeptanz“ der gewaltigen Anlagen zu erhöhen und möglichen Einwohner-Unmut über die Entstellung des Ortes von vornherein zu entschärfen und zu versüßen, wird solventen Anwohnern eine Mitverdienmöglichkeit am Boom eingeräumt, das nennt sich dann „Bürgerwindpark“. In der Regel werden nur wenige Anlagen eines großen Windparks als Beteiligung angeboten. Die Akzeptanz wird also erkauft, von denen, die es sich leisten können. Die Anlieger, die sich nicht beteiligen können oder wollen, bekommen dafür den Lärm der Rotoren, den gesundheitsschädlichen Infraschall und vielleicht auch noch den Schattenwurf, die Immobilien an einem Windpark verlieren an Wert. Das Landschaftsbild, ein Schutzgut nach dem Bundesnaturschutzgesetz und kein persönliches Empfinden, ist für Jahre entstellt.

 Der Bundesverband Windenergie (BWE) fixt die Kommunen an

Hinter der „Bürgerwindpark“-Idee steckt der Bundesverband Windenergie (BWE). Der BWE bietet Seminare an, die auf Kommunen zugeschnitten sind, dort werden Bürgermeister oder Kommunalvertreter angefixt:

[…] „Neben einer lukrativen Einnahmequelle ist die Beteiligung an Windprojekten auch ein zentrales Mittel der Akzeptanzförderung für die Windenergie an Land. Vor allem Bürger, welche in unmittelbarer Nähe von Windparks wohnen, sollten direkt durch Beteiligung in Form von beispielsweise Kommanditbeteiligung oder Genossenschaftsanteilen oder indirekt durch lokale Wertschöpfung wie Pacht, Stiftungserlösen, Aufträge für die angesiedelten Firmen von der Windenergie vor Ort profitieren. Vor allem das Thema Bürgerstrom, also günstiger Strom im Nahbereich von Windparks, schafft Akzeptanz und steht mehr denn je auf der Agenda der Windenergiebranche. Auch die Kommunen haben Erneuerbare Energien als weiteres finanzielles Standbein entdeckt und drängen immer mehr in den Markt. „ […]

Der Regionalverband Ostfriesland des BWE ist sehr rührig, um Kommunen dieses Geschäftsmodell zu vermitteln. Bemerkenswert: Der Vorstand des BWE-Ostfriesland setzt sich auch aus ehemaligen Bürgermeistern, früheren kommunalen Sachbearbeitern, aktiven Kommunalpolitikern oder Windparkprojektierern zusammen (Stand Januar 2013) :

* Bernd Haseborg (CDU), ehem. Bürgermeister Dornum/LK Aurich und jetzt stellv. Ratsvorsitzender Gemeinde und Vorsitzender des Bauausschusses der Gem. Dornum, Vorstandsmitglied im Regionalverband Ostfriesland des BWE

* Helge Pommer, Vorstandsmitglied im Regionalverband Ostfriesland des BWE und Mitinhaber der Projektierungsgesellschaft Pommer & Schwarz, Erneuerbare Energien Gesellschaft mbH, Aurich

* Johann de Wall, ehemaliger Bürgermeister von Großefehn/LK Aurich, jetzt Windparkprojektierer,Haus der Windenergie“, Windparkbetreiber, Großefehn, Regionalverband Ostfriesland des BWE

* Carsten de Wall, Vorstandsmitglied des Regionalverbandes Ostfriesland des BWE, Windparkprojektierer, „Haus der Windenergie“, Großefehn

* Wilhelm Wilberts, früher kommunaler Angestellter bei der Stadt Norden (Bauamt), jetzt Vorstandsmitglied des Regionalverbandes des Bundesverbandes Windenergie, Geschäftsführer der Windkraftprojektierer „WEA Windenergie – Agentur GmbH“ in Norden/Ostfriesland

Helge Pommer von der Projektierungsgesellschaft Pommer & Schwarz, Erneuerbare Energien Gesellschaft mbH in Aurich, zeichnet verantwortlich für die Planung und Bauleitung des „Bürgerwindparks“ in Stedesdorf, der Anlagenhersteller Enercon aus Aurich liefert die Anlagen. Ostfriesland ist übersichtlich, das Netzwerk zum gegenseitigen Vorteil ist eng geknüpft.

Bildzitat: Sonntagsblatt, 06. Januar 2013

 Wahlbürger überwiegend ahnungslos

Dem ahnungslosen Wahlbürger bleiben diese Hintergründe und engen Verquickungen der Windkraft-Amigos in der Regel verborgen. Nur weil ein Großteil der örtlichen Wohnbevölkerung die Hintergründe dieser „Energiewende“ und die stillen Machenschaften in den Ortsräten nicht durchschaut oder desinteressiert wegsieht, werden diese „Volksvertreter“, die sich sonst eigentlich nur durch Seniorenehrungen, Empfänge oder Preisverleihungen als Grüßaugust positiv öffentlich darstellen, in schöner Regelmäßigkeit wiedergewählt, auch Ahnungslosigkeit kann zufrieden machen!   So können sich Kommunalpolitiker in ihrem Handeln auch noch legitimiert fühlen, egal wie niedrig die Wahlbeteiligung ist.

Lokalzeitungen sind allem Anschein nach oft mehr den Anzeigenaufträgen der Windenergiebranche als der rechercheaufwändigen Hintergrundinformation  verpflichtet. Der Verlust der Landschaft oder bestimmter Tierarten wird kaum noch wahrgenommen. Als „Natur“ wird überwiegend das, was der Baumarkt für den eigenen Garten anbietet, angesehen. Dass in Stedesdorf ein Lebensraum für die stark gefährdete Wachtel, ein kleiner Hühnervogel, völlig verloren geht, sei nur am Rande angemerkt. Diese Vogelart wird niemand vermissen, obwohl die Art streng geschützt ist. Durch den Rotorenlärm hören die Vögel ihre Kontaktrufe nicht mehr und werden dort nicht mehr zur Brut schreiten, „akustische Maskierung“ heißt der Fachbegriff dafür. Das von den Betreibern engagierte und bezahlte Gutachterbüro aus Bremen reduzierte die Störungen nur auf die Bauzeit des Windparks.

Landschaftseingriffe dieser Größenordnung gehören nicht in die kommunale Entscheidungsgewalt

Planungen solcher Größenordnungen, die ehemals unverbaute Landstriche in riesige Industrielandschaften verwandeln, gehören einfach nicht in die Hand der Kommunalpolitik und des örtlichen Klüngels, sind aber politisch ausdrücklich so gewollt. Die früheren ortsfernen Mittelinstanzen und Aufsichtsbehörden der Bezirksregierungen wurden 2003 in Niedersachsen mit Amtsantritt der schwarz-gelben niedersächsischen Landesregierung unter Ministerpräsident Christian Wulff, dem späteren gescheiterten Bundespräsidenten, abgeschafft. Das renommierte „Niedersächsische Landesamt für Ökologie“ (NLÖ) als störende Fachbehörde für den Naturschutz wurde aufgelöst und die Mitarbeiter in die Küstenschutzbehörde „Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz“ (NLWKN) auf viele Standorte verteilt. Wulff war als Ministerpräsident des Landes Niedersachsen Mitglied im Bundesverband Windenergie

Die Zeichen für einen qualifizierten und fachlichen Natur- und Landschaftsschutz stehen sehr schlecht. Die Weichen für noch mehr Landschaftszerstörung und Artenverlust durch noch mehr riesige Windkraftanlagen, die nur unregelmäßig Strom erzeugen und daher kein Wärmekraftwerk überflüssig machen können, sind gestellt. Das Wetter und in statistischer Folge das Klima werden sich von den windabhängigen Stromerzeugern nicht beeinflussen lassen. Nur das Klima auf den Betreiberkonten der „Erneuerbaren“ wird sich zu Lasten aller Stromkunden deutlich „nachhaltig“, aber parasitär, verbessern.

Links:

* NDR: Bürgerwindparks: Wenn Politiker mitverdienen (Bericht aus Schleswig-Holstein, 25. Sept. 2012)

 „Das Problem: Auch der Bürgermeister und der komplette Gemeinderat haben Geld in die Errichtung des Windparks gesteckt. Damit interessiert sie in Sachen Windpark nicht mehr nur das Allgemeinwohl, sondern auch ihr eigener Geldbeutel. Das Dorf selbst ist seitdem gespalten: Die einen haben die Windräder vor der Tür und die anderen verdienen daran.“

* Lobbyismus in der Energiewirtschaft 

* Wie eine Landschaft unter die Windräder gekommen ist

 

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