Umgehungsstraße Bensersiel: Straßensperrung – Fristsetzung und Klageandrohung

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Umgehung Bensersiel, Foto (C): Manfred Knake

Es gibt zwei neue Entwicklungen – ein nachträglich angefertigtes Gutachten und die Aufforderung zur Sperrung der Straße –  bei der geplanten Neuabgrenzung des Vogelschutzgebietes bei Bensersiel für die Trasse der illegal gebauten Umgehungsstraße, um diese nachträglich legalisieren zu können. Die Trasse liegt in einem „Faktischen Vogelschutzgebiet“, in dem nichts geplant oder gebaut werden darf, bis die Flächen in ein an die EU-Kommission gemeldetes EU-Vogelschutzgebiet überführt worden sind, und auch dann gelten hier die strengen Regeln der Natura-2000-Richtlinien der EU.

Neues Vogelgutachten, aber viel zu spät

Nachdem das Beteiligungsverfahren nun zum dritten Mal öffentlich ausliegt, weil in den vorher ausgelegten Unterlagen die Straßentrasse gar nicht eingezeichnet worden war, wurde nun bekannt, dass die Stadt Esens ein neues Vogelgutachten erstellen ließ. Die Stadt will die vorher versäumten Datenerfassungen nachholen und auf dieser Grundlage einen neuen Bebauungsplan zur Rettung der Straße aufstellen. In der Karte war jeder Feldweg und jede Hofzufahrt eingezeichnet, wundersamer Weise fehlte aber ausgerechnet die „kommunale Entlastungsstraße“, die jetzt immer mehr zur „Belastungsstraße“ für die Stadt Esens wird.

Die Stadt Esens möchte die Straße um jeden Preis, und das ist wörtlich zu nehmen, erhalten. Der erste Rechtsbeistand der Stadt schlug mit ca. 250.000 Euro zu Buche, vom Steuerzahler finanziert, der nun hinzugezogene neue Fachanwalt wird vermutlich auch nicht viel kostengünstiger sein.

Vom 01. September 2014 bis zum 28. August 2015 untersuchten Mitarbeiter eines Gutachterbüros aus Huntlosen die Flächen im Auftrag der Stadt Esens; das Gutachten kostete mehr als 22.000 Euro und wird mit öffentlichen Geldern bezahlt. Der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Wittmund war auf Nachfrage des Wattenrates diese Datenerfassung nicht bekannt, obwohl der Landkreis verantwortlich für die Neuabgrenzung des Vogelschutzgebietes V63 „Ostfriesische Seemarschen von Norden bis Esens“ ist. Dem erfolgreichen Kläger und Landeigentümer gegen die Umgehungsstraße sowie dem Pächter waren die Begehungen der Flächen durch die Biologen ebenfalls nicht bekannt. Vorher war dem Kläger vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und dem Landkreis Wittmund jedoch auf Anfrage mitgeteilt worden, dass es keine neuen Vogelgutachten gäbe.

Der Wattenrat hält dieses neue Gutachten für hinausgeworfenes Geld, da eine Vogeldatenerfassung nach dem Bundesnaturschutzgesetz, eine sog. „FFH-Verträglichkeitsprüfung“, schon vor dem Baubeginn der Straße hätte erfolgen müssen. Das ist aber unterblieben und führte schließlich zu den Gerichtsurteilen, die die Bebauungspläne der Stadt Esens für „rechtsunwirksam“ erklärten, die Straße also zu einem „Schwarzbau“ machten. Eine nachträgliche Datenerfassung muss nun zu ganz anderen Ergebnissen kommen, da das Vogelschutzgebiet bei Bensersiel durch die Straßenbaumaßnahme erheblich beeinträchtigt wurde und allein ca. 1,4 Kilometer Grabenflächen mit Schilfbewuchs zugeschüttet worden sind. Damit wurden u.a. die Lebensräume von Rohrsängern und Blaukehlchen zerstört. Die Straßentrasse führt zudem zu einem beträchtlichen Meidungsverhalten für einige Watvogelarten, die aus dem angrenzenden Nationalpark Wattenmeer diese Flächen vor dem Straßenbau als Rastgebiete genutzt hatten.

Rastende Bläss- und Nonnengänse soweie Silberreiher südlich von Bensersiel im Vogelschutzgebiet Foto (C) Manfred Knake

Rastende Bläss- und Nonnengänse sowie Silberreiher südlich von Bensersiel im Vogelschutzgebiet, Foto (C) Manfred Knake

Straßensperrung: Fristsetzung, Klageandrohung

Der Landeigentümer und erfolgreiche Kläger gegen die Bebauungspläne, die sowohl vom OVG Lüneburg als auch vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für „rechtsunwirksam“ beurteilt wurden, hat nun nachgelegt. Er will mit Fristsetzung an die Stadt Esens durch eine Oldenburger Anwaltskanzlei zum 15. Mai 2016 erreichen, die Straße, die teilweise über sein Grundstück führt, für den Verkehr zu sperren. Falls die Stadt Esens diese Frist verstreichen lassen wird, war gleich der Entwurf der Klageschrift beigefügt. Der Landeigentümer hat einen „Folgenbeseitigungsanspruch“ und muss die widerrechtliche Nutzung seiner Flächen durch die Straße nicht dulden, das kann bis zum richterlich angeordneten Rückbau führen. Die Stadt hatte die erste Frist für den Rückbau der Straße im Oktober 2015 unbeantwortet verstreichen lassen. Die Stadt setzt auf Zeit, und die wird langsam knapp.

In Esens sieht man alles anders

In der Ostfriesen Zeitung vom 03. Mai 2016 äußerte der Esenser Stadtdirektor Hinrichs unzutreffend, die Straße sei am Rande eines Vogelschutzgebietes gebaut worden. Richtig ist, dass die Straße, wie oben erwähnt, in einem „Faktischen Vogelschutzgebiet“ gebaut wurde, und das war rechtswidrig und hätte nie passieren dürfen.

„[…] Was wir machen, ist der Versuch einer rechtlichen Heilung“, beschreibt der Esenser Stadtdirektor Harald Hinrichs das Vorhaben. Zurzeit werde in seinem Haus ein neuer Bebauungsplan für den kompletten Straßenverlauf vorbereitet; inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung. Nachträglich sozusagen, denn die Straße wurde 2011 für den Verkehr freigegeben und wird seitdem auch genutzt. […] Unter anderem mangelt es an einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die nach Ansicht der Behörden allerdings zum Zeitpunkt der ersten Planung nicht notwendig war. Damals lag der geplante Straßenverlauf zwar direkt am Rande, aber eben nicht in einem Schutzgebiet.[…]“

Stadtdirektor Hinrichs schließt im selben Zeitungsbeitrag auch einen Rückbau nicht mehr aus:

„[…] „Wenn die negativ ausgeht, haben wir natürlich ein Problem, dann können wir die Straße planerisch nicht sichern“, so der Stadtdirektor. Er sehe dann auch die Verpflichtung der Stadt zum Rückbau. Erste Kalkulationen im Haus haben ergeben, dass diese Maßnahme rund 2,3 Millionen Euro kosten würde. „Aber das ist nicht unser Ziel. Wir wollen versuchen, eine Investition von 8,4 Millionen Euro zu erhalten“, erklärt Hinrichs. […]“

Die Rückbaukosten dürften indes wesentlich höher ausfallen als die von der Stadt kalkulierten „2,3 Millionen Euro“. Dazu käme auch die Rückerstattung der öffentlichen Mittel für den Straßenbau in Höhe von mehr als 5 Millionen Euro.

Liest man die Regionalzeitung, bekommt man den Eindruck, die Stadt fühle sich als Opfer ihrer Fehlentscheidungen. Gerne wird die Schuld auf die vorherige CDU-FDP-Landespolitik geschoben, die den Straßenbau ja unterstützt hatte. Auch der Landkreis Wittmund ist als Aufsichtsbehörde mit verantwortlich für das Desaster. Dieser Klüngel flog erst auf, als sich ein Kläger gegen die selbstherrlichen, alle Fakten ignorierenden Entscheidungen der Esenser Ratsmehrheit fand.

Eine erbärmliche Rolle spielen die „anerkannten“ und klagebefugten Naturschutzverbände in Niedersachsen. Der NABU-Kreisvorsitzende Axel Heinze (SPD) war in den „Geburtsstunden“ der Umgehungsstraße Ratsmitglied im Esenser Stadtrat und Vorsitzender des Bau- und Umweltausschusses der Stadt. Er stimmte damals für den Bau der Umgehungsstraße. Die Landesverbände von BUND und NABU äußerten sich zuletzt vor Jahren kritisch zur illegalen Umgehungsstraße im Schutzgebiet, seitdem ist Schweigen. Und Axel Heinze ist nach wie Kreisvorsitzender des NABU…

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