
TenneT-Baustelle im EU-Vogelschutzgebiet bei Dornumersiel/LK Aurich, Bau einer 1 km langen Schotterstraße mit angrenzendem Lagerplatz für Baumaschinen – Foto: Manfred Knake/Wattenrat
Am 13. April 2026 berichteten wir über die Baumaßnahmen zur Kabelanbindung von Offshore-Windparks im Bereich Dornumergrode/LK Aurich, ausgeführt durch den Netzbetreiber TenneT. Aufgrund des massiven Eingriffs in den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und ein EU-Vogelschutzgebiet fragten wir bei der zuständigen Zulassungsbehörde, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover unter Berufung aus das Niedersächsische Umweltinformationsgesetz nach, ob und welche Maßnahmen zur Bewältigung der negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft vorgesehen und durchgeführt wurden. Die Verlegungsarbeiten sollen bis 2030 andauern.
Die Arbeiten finden im Osten der Insel Baltrum, im Wattenmeer und landseitig binnendeichs westlich von Dornumersiel statt. Baltrum und das Wattenmeer sind Teil des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, FFH- und Vogelschutzgebiet und gehören zum Weltnaturerbe Wattenmeer. Landseitig, hinter dem Deich, schließt das EU-Vogelschutzgebiet V63 „Ostfriesische Seemarsch von Norden bis Esens an“, national als Landschaftsschutzgebiet vom Landkreis Aurich geschützt. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bewertet das binnendeichs gelegene Vogelschutzgebiet so: „Durch die Nähe zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer sind die Marschflächen für zahlreiche Wat- und Wasservögel von zentraler Bedeutung. Sie dienen als Nahrungsraum oder Hochwasserrastplatz, wenn die nahe gelegenen, nahrungsreichen Wattflächen während des Tide-Hochwassers überspült sind. Wertbestimmende Rast- und Nahrungsgäste für das Vogelschutzgebiet sind Goldregenpfeifer, Brachvogel und Weißwangengans sowie Lach- und Sturmmöwe. Die störungsarme Landschaft der ostfriesischen Seemarsch ist für die Zug- und Gastvögel wichtig, um z. B. Nahrungsreserven für den Zug in die Brutgebiete anzulegen.“

EU-Vogelschutzgebiet V63: Lagerplatz für Seekabel an der Schotterstraße- Foto: Manfred Knake/Wattenrat
Die Antwort der Zulassungsbehörde
Die kostenpflichtige Antwort (Bescheid .pdf) der Straßenbaubehörde in Höhe von 75 Euro vom 04. Mai 2026 ist ernüchternd. Kurzgefasst (S. 5): “Für das EU-VSG „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ (DE-2309-431, landesinterne Nr. V63) wurden unter Berücksichtigung der Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen von Strukturen und Funktionen ausgeschlossen, die für den Schutzzweck und die Erhaltungsziele von Bedeutung bedeutsam sind.“
Weiter auf Seite 6 auf die Wattenratanfrage: „Wurden für die Zulassung des Projektes ´zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses´ geltend gemacht? Wenn ja, welche?“ Antwort: „Die gegenständlichen Vorhaben liegen gem. § 43 Abs. 3a EnWG [Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung, Energiewirtschaftsgesetz – EnWG] im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Dieser Aspekt wurde allgemein bei der Abwägung berücksichtigt und betraf nicht nur Abwägungsaspekte hinsichtlich Natura 2000.“
Zur Erinnerung
Unter der Ampelregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP von 2021 bis November 2024 wurden weite Teile des Naturschutzrechts geschleift, um Genehmigungshemmnisse für „Erneuerbare Energien“ zu beseitigen und damit die Vorhaben zu beschleunigen. Dazu gehört auch die Erfindung des „überragenden öffentlichen Interesses“ für diese „treibhausneutralen“ Baumaßnahmen, die in den EnWG-Text gegossen wurden. Ob es sich bei den „Erneuerbaren“ tatsächlich um ein „überragendes öffentliches Interesse“ handelt, wird inzwischen von einem Rechtswissenschaftler als „verfassungswidrig“ angezweifelt.
Wesentlicher Treiber dieses rein ideologischen Ansinnens war der damalige Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (B90/Die Grünen) in Zusammenarbeit mit dem Thinktank „Agora Energiewende“. Damit werden die Schutzvorgaben, die sich aus dem EU- Naturschutzrecht Natura-2000 (Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzrichtlinie) ergeben, nur noch zu bloßem bedruckten Papier und in weiten Teilen ausgehebelt.
Ersatzmaßnahmen auf der Insel Baltrum
Für die TenneT-Baumaßnahmen auf der Insel Baltrum wurde als Ersatzmaßnahme eine Jagdhütte (!) entfernt, dazu kommen Renaturierungsmaßnahmen für degenerierte Salzwiesen auf der Insel. Nur sind laut FFH-Richtlinie, geltendes EU-Recht, auch ohne vorherige Eingriffe gestörte Lebensräume „zur Wiederherstellung [sic!] oder Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes“ wieder herzuzurichten, unabhängig von Ersatzmaßnahmen.
EU auf Klimalinie
Das hier Geschilderte zeigt, wie sehr auch das EU-Naturschutzrecht zugunsten der nur ideologisch motivierten Energiewende und des imaginären Klimaschutzes bereits durch die Richtlinie (sog. RED III-Richtlinie) ausgehöhlt ist:
RICHTLINIE (EU) 2023/2413 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates…
Noch eine Kabeltrasse über Langeoog
Entgegen früherer Zusagen wird demnächst eine zusätzliche Kabeltrasse im Nationalpark und im Vogelschutzgebiet V63 von der Insel Langeoog, über das Watt und an Land bei Neuharlingersiel im Landkreis Wittmund gebaut werden. Von den „großen“ Naturschutzverbänden hört man nichts zu den Leitungsverlegungen im geschützten Wattenmeer und den angrenzenden Vogelschutzgebieten, sie sitzen fest in der Klimafalle. Auch das Prädikat „Weltnaturerbe“ erweist sich nur als Etikett. BUND und NABU z.B. flankieren und unterstützen diese „Energiewende“, sie erhalten als NGOs staatliche Projektfördergelder in Millionenhöhe.