Ein Schild ist nur ein Schild – wie man ein EU-Vogelschutzgebiet aufwerten könnte

Endlich ausgewechselt: Nationalparkschild an der Ruhezone östlich von Dornumersiel/LK Aurich – Foto: Manfred Knake

Geht doch!, möchte man sagen. Am 13. April 2026 wurde die Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven vom Wattenrat über ein abgängiges Hinweisschild an der strengsten Schutzzone des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer (Ruhezone zwischen Dornumersiel und Bensersiel) hingewiesen.

Das abgängige, inzwischen ersetzte Nationnalparkschild hinter dem Solarpanel – Foto: Manfred Knake

Das seit Jahren verwitterte Schild wurde nun gegen ein neues ersetzt, ein ganz kleiner „Erfolg“ im Naturschutz. Nur der ungünstige Standort blieb unverändert: Das Schild wird von einem Solarpanel für den Akku des Elektrozaunes der Schafbeweidung am Deich halb verdeckt. Der Zaun hindert die Schafe daran, die dortigen Salzwiesen, die keine mehr sind, zu betreten. Die hier angrenzenden Salzwiesen im Nationalpark sind durch die zu starke Entwässerung mit einem Grabensystem (sog. Grüppen) degeneriert und überwiegend mit Strandquecke überwuchert. Die eigentlich typischen Pflanzen der Salzwiese (Halophyten, z.B. Strandaster oder Strandflieder) fehlen weitgehend, und damit auch die Insekten, die auf diese Pflanzen spezialisiert sind. Bodenbrütende Vögel wie Kiebitz oder Rotschenkel nehmen diese kaputte Salzwiese nicht mehr an, für äsende Gänse ist der Bewuchs zu hoch. Eine moderate Schafbeweidung sowie die Wiedervernässung durch weniger Grüppen würde diesen Bereich, immerhin auch EU-Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) und dazu Teil des „Weltnaturerbes“, erheblich aufwerten. Die FFH-Richtlinie der EU, verbindliches Gesetz, verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, geschädigte Lebensräume „zur Wiederherstellung oder Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes“ zu renaturieren. Das ist hier seit Jahrzehnten unterblieben. Das erneuerte Hinweisschild ist eben nur ein Schild und ändert nichts am desolaten Zustand dieser Salzwiese.

Schutzgebiet ohne Schutz

Binnendeichs, also südlich des Nationalparks, begrenzt vom Seedeich, schließt das EU-Vogelschutzgebiet V63 „Ostfriesische Seemarsch von Norden bis Esens“ an. Größere Teile dieses EU-Vogelschutzgebietes wurden in den letzten Jahren erheblich beeinträchtigt: In Bensersiel/Stadt Esens im Landkreis Wittmund wurde eine 2,1km lange Umgehungsstraße illegal („der längste Schwarzbau Deutschlands“) unter Missachtung des europäischen Naturschutzrechts gebaut, festgestellt vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dennoch wurde die Straße für den Verkehr freigegeben. Westlich von Dornumersiel im Landkreis Aurich wird in diesem Vogelschutzgebiet an der Anlandung einer Leitungstrasse für Offshore-Windparks gearbeitet und die Flächen für den Vogelschutz damit auf Jahre zerstört. Der Wattenrat berichtete hier.

Der Dammspolder

Blick in den Dammspolder bei Dornumersiel/LK Aurich, gut sichtbar ist das alte Grüppensystem – Foto: Manfred Knake

Ebenfalls binnendeichs im EU-Vogelschutzgebiet V63 liegt die alte Marsch mit dem  „Dammspolder“ bei Dornumersiel im Landkreis Aurich an, national geschützt durch eine Landschaftsschutzverordnung des Landkreises. Dieser Polder wurde nach der verheerenden Sturmflut 1962 eingedeicht. Nur ist auch dieser eingedeichte Bereich bis auf wenige Stellen, abgesehen von durchziehenden arktischen Gänsen im Winterhalbjahr, relativ vogelleer. 

So bewertet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) das Landschaftsschutzgebiet (Auszug): Die in der Regel weiter von der Deichlinie entfernt liegenden älteren Marschenböden sind Standorte für Grünland verschiedener Ausprägungen. Weitere charakteristische und markante Bestandteile sind die Grüppensysteme auf den Flächen und das schilfbewachsene Grabennetz sowie verschieden große Marschgewässer, naturnahe Stillgewässer und ehemalige Kleientnahmestellen. Das Gebiet stellt sich als großflächig offener, größtenteils störungsarmer Raum dar. Allgemeiner Schutzzweck für das LSG ist die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Lebensstätte schutzbedürftiger Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften sowie als naturgeprägte Kulturlandschaft von besonderer Eigenart, Vielfalt und Schönheit.

Ein Bagger könnte Blänken schaffen

Dammspolder/LK Aurich: Eine kleine Blänke im Landschaftsschutzgebiet, davon bitte mehr und etwas größer! Nur hier waren am 17. Mai 2026 u.a. mehrere Kiebitzpaare mit Jungen, ein Paar Brandenten und zwei Uferschnepfen zu sehen- Foto: Manfred Knake

Nur sieht das in der Realität anders aus. Wenn der Wille vorhanden ist, könnte man im Bereich des Dammspolders östlich von Dornumersiel das Vogelschutz- und Landschaftsschutzgebiet mit geringen Mitteln erheblich aufwerten, also „entwickeln“. Die Flächen befinden sich im domänenfiskalischen Besitz des Landes Niedersachsen und werden mit Auflagen an Bauern verpachtet. Mit nur wenigen Baggerstunden ließen sich einige vorhandene Gräben zu Flachwasserzonen, sog. Blänken, ausweiten – und damit EU-rechtskonform in einen „günstigen Erhaltungszustand“ versetzt werden. Es gibt bereits durch Viehtritt entstandene wenige kleine Blänken in diesem Polder, die von Watvögeln (Limikolen), Enten und Gänsen aufgesucht werden. Aber es gibt zu wenig feuchte Stellen in diesem Schutzgebiet, und das sollte verbessert werden. Da die angrenzende Deichverteidigungsstraße in der Saison stark von Touristen frequentiert wird, bietet sich an der Straße eine Vogelbeobachtungsplattform an, es wäre eine Win-Win-Situation für den Artenschutz und den Tourismus. Man muss es nur angehen.

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