Windenergie: von Uhus und Gutachtern

Uhu, Foto (C): Stefan Brücher, EGE

Johann Friedrich Naumann hat sich als Ornithologe und Begründer der wissenschaftlichen Vogelkunde in Europa einen Namen gemacht. Die Europäische Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. (EGE) hat sich einen Namen im Eulenschutz gemacht. Die nachfolgenden Beiträge haben wir mit freundlicher Genehmigung von der WebSeite der EGE übernommen:

Was Naumann heutigen Gutachtern voraus hat – Januar 2018

Manche Gutachter, die vielleicht Biologie studiert haben mögen und für die Windenergiewirtschaft tätig sind, sind bemüht, die Kollisionsgefahr für Uhus an Windenergieanlagen zu verharmlosen. Uhus flögen doch gar nicht so hoch, heißt es. Dabei wusste schon Johann Friedrich Naumann (1780-1857): „Des Abends (…) schwingt (er) sich dann auch zuweilen sehr hoch in die Luft.“ Naumann gilt als Begründer der Vogelkunde in Mitteleuropa.

Mitarbeiter der EGE, die wie keine zweite Organisation mit der Biologie des Uhus vertraut ist, haben mehrfach in großer Höhe fliegende Uhus beobachtet. Auch zu Zeiten, als es noch keine Windenergieanlagen gab. Dass die EGE diese Beobachtungen nicht mit Ort, Datum und Uhrzeit publiziert hat, spricht nicht gegen diese Beobachtungen, sondern rührt daher, dass die EGE wichtigere Aufgaben verfolgt, als in wissenschaftlichen Journalen Erkenntnisse zu publizieren, die für Johann Friedrich Naumann vor zweihundert Jahren nicht ungewöhnlich waren. Wem das Studium historischer Quellen nicht liegt: In der Nähe von Bad Oldesloe brüten seit 2008 in einem Fernmeldeturm in ca. 50 m Höhe Uhus. Uhukot und Uhugewölle liegen auf allen oberen Plattformen des Fernmeldeturms bis in ca. 97 m Höhe. Der Turm steht auf einem 78 m hohen Hügel, der die Landschaft deutlich überragt.

Die EGE hat immer wieder auf den Umstand hingewiesen, dass Uhus Windenergieanlagen möglicherweise gezielt ansteuern. Ein solches Verhalten ist jedenfalls von Uhus an hohen Bauwerken wie Hochspannungsmasten, Industriebauten, Kirch- und Fernmeldetürmen bekannt. Uhus nutzen diese als Rufwarte oder auch als Brutplatz wie das Beispiel von Oldesloe zeigt. Gerade dieses Verhalten könnte erklären, weshalb die Anzahl der an Windenergieanlagen tot aufgefundenen Uhus entgegen der Erwartung zumeist niedriger Flügen vergleichsweise hoch ist. Die Frage, in welchen Flughöhen sich Uhus bewegen, spielt für eine Entscheidung über den Bau von Windenergieanlagen unter diesen Umständen eine untergeordnete Rolle, was die Fragwürdigkeit höhentelemetrischer Untersuchungen vor Errichtung von Windenergieanlagen unterstreicht. Für Uhus endet das Interesse am Mast ebenso wie jede Begegnung mit dem Rotor nur zu rasch tödlich.

Kritik an Gutachten – Dezember 2017

Schwere Kritik äußert die EGE am Vorgehen der in Oldenburg ansässigen Gutachterfirma ARSU. Die Firma hatte am 30.03. und 06.04.2017 in einem Wäldchen im Landkreis Nienburg/Weser in der störungssensibelsten Zeit im vermuteten Nestbereich eines Uhus nach Nest, Gelege und Jungvögeln gesucht, war aber nicht fündig geworden. Zwischen den Terminen kam es nachweislich zum Brutabbruch. Das Gutachterbüro brachte den Abbruch mit Spargelstechern in Verbindung, die in dem Wäldchen ihre Notdurft verrichtet hätten. Tatsächlich dürfte auf den angrenzenden Äckern Spargel erst später geerntet worden sein. Dass der Brutabbruch mit der Nestsuche zusammenhängen könnte, zieht das Gutachterbüro nicht in Erwägung.
Das Gutachterbüro war in dem vorliegenden Fall beauftragt, die Raumnutzung des Uhupaares im Umfeld des Wäldchens zu beobachten, weil dort Windenergieanlagen errichtet werden sollen. Die Nestsuche war vollkommen unnötig. Anzahl und Standort von Junguhus hätten im Verlaufe der weiteren Reproduktionszeit leicht anhand der Bettellaute der Jungvögel zu einem für sie gefahrlosen Zeitpunkt festgestellt werden können, hätte es zur Entscheidung über die Zulässigkeit des Windparks dieser Information bedurft.
Zu diesem Ergebnis ist auch die Landesnaturschutzbehörde gelangt, welche die Vorgehensweise des Büros in einer Stellungnahme als „unangemessen“ und „unverantwortlich“ bezeichnet hat. Das Gutachterbüro hatte überdies ein Aufzeichnungsgerät zum Aufzeichnen von Uhurufen ausgelegt und das Uhupaar nach eigenen Angaben „aufgescheucht“. Anfang Juni 2017 hatte der Gutachter den vermuteten Brutplatz auch noch mit einer Drohne überflogen. Der EGE liegt sowohl das „Gutachten“ der Fa. ARSU als auch die Stellungnahme der Landesnaturschutzbehörde vor.
Die Vorgehensweise des Gutachterbüros dürfte sich für den Windenergieinvestor – jedenfalls vorerst – nicht auszahlen. Denn geht es mit rechten Dingen zu, bedarf es einer neuen Sachverhaltsermittlung. Eine solche ist erst in der nächsten Brutzeit möglich. Wenn denn die Uhus dann auf eine ungestörte Brutzeit hoffen dürfen.

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