Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven jetzt Partnerbörse?

Was hat das nachfolgende „Netzwerk“-Geschwurbel (Seilschaften?) von Tourismusorganisationen und Gastronomen („Nationalparkpartner“) noch mit dem Naturschutz im Großschutzgebiet Nationalpark Wattenmeer zu tun? Es geht wieder einmal nur um die Vermarktung des Schutzgebietes mit Hilfe des geschmeidigen Nationalparkleiters Südbeck. Das „Biosphärenreservat“ (was für ein Wortungetüm!) ist nach dem „Weltnaturerbe“ noch ein Etikett auf dem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Biosphärenreservate haben eigentlich eine ganze andere Aufgabe als ein Nationalpark: Im Biosphärenreservat geht es nicht um den Natur- und Artenschutz im engeren Sinn, sondern darum, insbesondere den Menschen als Bestandteil der Biosphäre in den Vordergrund zu stellen.

Dazu gehören gesellschaftliche und ökonomische Fragen, wie auch die Entwicklung von vielfältigen Nutzungen. Auszug aus dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 25): „…vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten…“ Dafür gibt es Fördermittel.

„Damit soll vor allem bei Forschungseinrichtungen und auch bei Fördermittelgebern Interesse geweckt werden, die deutschen Biosphärenreservate als Forschungsgebiete auszuwählen bzw. Fördermittel für Forschung in diese Gebiete zu lenken.“ (Quelle: Bundesamt für Naturschutz)

Nur kann sich „der Mensch“, der schon im Nationalpark im Tourismusgeschäft tätig ist, nicht über fehlende Entwicklungsmöglichkeiten oder gar zu geringe Einkommen beklagen. Der Tourismus in den Küstenorten und auf den Inseln boomt mit millionenfachen Übernachtungen und einem Heer von Tagestouristen, zum deutlichen und messbaren Nachteil des Naturschutzes im Wattenmeer. Fungiert die Nationalparkverwaltung inzwischen nun gar als Partnerbörse der Nationalparkvermarkter? „Als sie ihre Ziele aus den Augen verloren hatten, verdoppelten sie ihre Anstrengungen…“

Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung vom 27.02.2018

60 Nationalpark-Partner trafen sich in Wilhelmshaven

Kennenlernen, austauschen, netzwerken – unter diesem Motto stand jetzt das Treffen der Nationalpark- und Biosphärenreservats-Partner im UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer Besucherzentrum in Wilhelmshaven. Etwa 60 Partner bunt gemischt aus allen Kategorien – von Nationalpark-Führern über Bildungseinrichtungen und Hotels bis hin zu Tourismusorganisationen – folgten der Einladung der Nationalparkverwaltung und nutzten den gemeinsamen Tag, um sich intensiv auszutauschen, neue Ideen zu entwickeln und einen „Blick über zwei Tellerränder“ zu wagen.

Zu Beginn gab Peter Südbeck, Leiter der Nationalparkverwaltung, einen kurzen Überblick über Aktuelles aus der Nationalparkverwaltung und erläuterte die Ziele im Rahmen des UNESCO-Biosphärenreservats Niedersächsisches Wattenmeer als Modellregion für Nachhaltige Entwicklung. Er motivierte die Partner, gemeinsam die Chance zu nutzen, die Modellregion mit Leben zu füllen und aktiv zu gestalten. „Die rege Beteiligung am Partner-Treffen, die Diskussionen und das Interesse am Austausch zeigen uns, wie wichtig solche Netzwerk-Treffen sind und welches Potenzial die Partnerinitiative gerade in Bezug auf eine aktive Gestaltung der Entwicklungszone des Biosphärenreservats hat.“, so Peter Südbeck.

Auch die Zukunft der Partnerinitiative stand im Fokus der Veranstaltung. „Wie gestaltet sich der Weg der Partnerinitiative in den nächsten 5 Jahren? Wie können gesteckte Ziele erreicht werden und welche Ideen haben die Partner für ihr Netzwerk?“ – diese und weitere Fragen wurden von Astrid Martin (Projekt-Koordinatorin bei der Nationalparkverwaltung) vorgestellt und gemeinsam im Plenum diskutiert. Die Partner bekamen die Möglichkeit das Netzwerk zu nutzen, eigene Ideen vorzustellen und Verbündete für die Umsetzung zu finden.

Nach der Mittagspause, mit Imbiss vom Partnerbetrieb Landhaus HC Rysumer Plaats, ging es um das Thema „von Anderen lernen“. Tobias Keienburg und Lucia Tabea Klein von der Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue stellten die Partnerinitiativen des UNESCO-Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe und des Biosphärenreservats Schwäbische Alb, deren Entwicklung, Außendarstellung gemeinsamen Veranstaltungen der Partnerbetriebe vor. Im Anschluss präsentierte Hans-Jürgen Haller (Haus Bethanien auf Langeoog) das Nachhaltigkeitskonzept seines Hauses vor und gab viele Anregungen in puncto Nachhaltigkeit.

Bevor die Veranstaltung bei Kaffee und Kuchen ausklang, wurden während der „Partnerbörse“ neue Kontakte geknüpft.

Ein wichtiger Punkt innerhalb der Partnerinitiative ist die Erweiterung des Netzwerks und das willkommen heißen neuer Partner. Der Bremer Weserkahn „FRANZIUS“ e.V. wurde als Bildungspartner ausgezeichnet und als erstes Schiff in den Kreis der Nationalpark-Partner aufgenommen. „Mit Angeboten wie der Wattenmeersafari oder dem Bildungsurlaub ‚Expedition Weltnaturerbe Wattenmeer‘ passt das Bildungsschiff hervorragend in die Partnerinitiative und ist stolz darauf, Teil des Netzwerks zu sein.“, freute sich Thomas Hinzen, 1. Vorsitzender Franzius e.V.

Das steht zum Schutzzweck im Nationalparkgesetz, nichts aber von Kuppelei bei Kaffee und Kuchen:

Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“
(NwattNPG) – vom 11. Juli 2001
§ 2
Schutzzweck
(1) In dem Nationalpark soll die besondere Eigenart der Natur und Landschaft der Wattregion vor der niedersächsischen Küste einschließlich des charakteristischen Landschaftsbildes erhalten bleiben und vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Die natürlichen Abläufe in diesen Lebensräumen sollen fortbestehen. Die biologische Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten im Gebiet des Nationalparks soll erhalten werden. Der besondere Schutzzweck der einzelnen Gebiete der Ruhezone ergibt sich aus der Anlage 1.
(2) Die Flächen des Nationalparks mit Ausnahme der Erholungszone oberhalb der mittleren Tidehochwasser-Linie, des Ruhezonenteils I/50 sowie der Geestrandflächen zwischen Sahlenburg und Berensch sind Europäisches Vogelschutzgebiet. Die in Satz 1 bezeichneten Flächen dienen auch dem Ziel, das Überleben und die Vermehrung der dort vorkommenden, in Anhang I und Artikel 4 Abs. 2 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. EG Nr. L 103 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung genannten Vogelarten sicherzustellen; die wertbestimmenden Vogelarten und die Erhaltungsziele ergeben sich aus der Anlage 5.
(3) Die Flächen des Nationalparks sind Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung, soweit sich aus der Anlage 4 nichts anderes ergibt. Die in Satz 1 bezeichneten Flächen dienen auch der Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in der Anlage 5 genannten wertbestimmenden Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten; die Erhaltungsziele ergeben sich aus der Anlage 5.

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