Änderung der Vogelschutzrichtlinie „durch eine diabolische Allianz mit rechtsnationalen Kräften“?

Grafik: Pixabay (lizenzfrei)

Bitte den Nachtrag vom 31. März 2021 (ganz unten) beachten!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) war dem Antrag der deutschen Generalanwältin Juliane Kokot in seinem Urteil vom 04. März 2021 (Rechtssachen C-473/19 und C-474/19) nicht gefolgt, die Absenkung des EU-Artenschutzrechtes zu unterstützen. Häufigere Vogelarten sollten nach ihrem Plädoyer von den Vorschriften des Tötungsverbotes ausgenommen und der Individuenschutz aufgehoben werden. Damit war sie im Einklang mit der deutschen Umweltministerkonferenz, die erst im Dezember 2020 im vorstehenden Sinne den Versuch unternommen hatte, die an Windenergieanlagen einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko ausgesetzten Vogelarten per Beschluss auf wenige bedrohte Arten zu reduzieren. Der Wattenrat berichtete. Das Urteil des EuGH sorgte für Alarmstimmung bei der Windenergiewirtschaft, die ebenfalls die Absenkung der Schutzstandards im Sinne des weiteren Ausbau von Windkraftanlagen unterstützte und dies in den politischen Geschäftsgang gab.

Nun muss weiter damit gerechnet werden, dass gegen Windparkplanungen erfolgreich im Sinne des Vogelschutzes geklagt werden kann, die bekannten Genehmigungshemmnisse, die nicht selten zum Verschwinden von Greifvogelhorsten oder gezielten Tötungen bei Nacht und Nebel geführt hatten. Das Urteil rief auch die Anwaltskanzlei „Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“, deren Rechtsgebiet u.a. die Windenergie ist, auf den Plan. Hier ein durchaus nachdenklich machendes Fundstück von der Web-Seite der Kanzlei. Prof. Dr. Maslaton ist auch Landesvorsitzender des Bundesverbandes Windenergie (BWE) in Sachsen:

Urteil des EuGH – Stillstand im Artenschutzrecht? – Zugleich ein offener Brief an die Windenergiebranche, den eigenen Verband und an die Mandatsträger in allen Parlamenten, die die Energiewende wollen, 10.03.2021 – 11:39 Uhr, Zitat, letzter Absatz:
„[…] Die Änderung der FFH und der Vogelschutzrichtlinie ist nötig und im EU-Parlament auch möglich durch eine diabolische Allianz mit rechtsnationalen Kräften. Biografisch bedingt kann ich diese Allianz nicht fördern – rational müssen die dem Klimaschutz und der Energiewende Verpflichteten genau dies tun. Änderung der FFH und der Vogelschutzrichtlinie und zwar jetzt! […]“ hier nachzulesen

Die Europäischen Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) hat das aufgegriffen und kommentiert:

März 2021: „Wer die Art und Weise der Energiewende oder einzelne ihrer Erscheinungen infrage stellt und den Schutz von Natur und Landschaft in diesem Zusammenhang als ein verteidigungswürdiges Schutzgut zur Geltung bringen möchte, gerät bisweilen in den Verdacht, den Klimawandel zu leugnen oder einem bestimmten politischen Spektrum anzugehören.
Nicht ganz ohne eine gewisse Brisanz und geradezu verstörend ist in diesem Zusammenhang eine gegenläufige Beobachtung, nämlich das Fazit, das im Newsletter der in Leipzig, München und Köln firmierenden Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Maslaton vom 10. März 2021 als Reaktion auf das am 04. März 2021 ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Artenschutzrecht gezogen wird. In einem mit martin@maslaton.de unterzeichneten Beitrag, der zugleich als ein „offener Brief an die Windenergiebranche und an die Mandatsträger in allen Parlamenten, die die Energiewende wollen“ gerichtet ist, heißt es:
„Die Änderung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie ist nötig und im EU-Parlament auch möglich durch eine diabolische Allianz mit rechtsnationalen Kräften. Biografisch bedingt kann ich diese Allianz nicht fördern – rational müssen die dem Klimaschutz und der Energiewende Verpflichteten genau dies tun. Änderung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie und zwar jetzt!“
Die Anwälte der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beraten Mandanten u. a. auf dem Gebiet des Naturschutz- und Erneuerbare-Energien-Rechts.“

Die windige Branche, seit langem schon „diabolisch“

Wie rücksichtslos und schon seit langem „diabolisch“ die windige Branche mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen der vom Lärm betroffenen Windparkanwohner umgeht, wird durch diese Stellungnahme des Chefs der Energieversorgung Weser-Ems (EWE) deutlich:

Neue Osnabrücker Zeitung, 10. März 2021:

„Nicht auf laute Minderheit hören“ – Für mehr Windkraft – EWE-Chef: Weniger Rücksicht auf Betroffene vor Ort nehmen

Ein Gespräch mit EWE-Chef Stefan Dohler über Ausbaupfade, Hemmnisse im EEG2021 und die Bedeutung des Themas Energie für die Bundestagswahl. […]

Die Windenergiewirtschaft stellt sich ständig als Retter vor dem vorgeblichen „Klimakollaps“ dar, meint aber nur ihren Profit aus der Zwangsabgabe für alle Stromkunden durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG): zu Lasten der Landschaft, der betroffenen Anwohner und vieler Vogel- und Fledermausarten. Einfach nur gruselig.

Nachtrag, 31. März 2021:

Inzwischen wurde der schräge Satz „[…] Die Änderung der FFH und der Vogelschutzrichtlinie ist nötig und im EU-Parlament auch möglich durch eine diabolische Allianz mit rechtsnationalen Kräften. Biografisch bedingt kann ich diese Allianz nicht fördern – rational müssen die dem Klimaschutz und der Energiewende Verpflichteten genau dies tun. Änderung der FFH und der Vogelschutzrichtlinie und zwar jetzt! […]“ von der Web-Seite der Kanzlei Maslaton entfernt. Es gab „nachhaltige“ Kritik daran. Auch das windkraftaffine „Kompetenzzentrum für Naturschutz und Energiewende“ (KNE) distanzierte sich inzwischen von diesen Sätzen des Juristen Maslaton:

KNE_29. März 2021, Screenshot, https://www.naturschutz-energiewende.de/aktuelles/keine-lockerung-fuer-die-windenergie-nach-dem-eugh-urteil/

In der Distanzierung fehlt aber der Begriff „diabolische Allianz“, den RA Maslaton verwendete. Im Beirat des KNE sitzen bemerkenswerterweise auch Mitglieder des BUND, des NABU und des Deutschen Naturschutzringes, zusammen u.a. mit der Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien e.V. (BWE), Dr. Simone Peters, die von 2009 bis 2012 Ministerin für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes und von 2012 bis 2013 Abgeordnete im saarländischen Landtag (B90/Die Grünen) war. Gesellschafterin des KNE ist die „Umweltstiftung Michael Otto“. Michael Otto ist der gleichnamige Unternehmer, der das weltweit operierende Versandhaus und den Internethandel aufbaute. Otto hat zudem den Ehrenvorsitz des Stiftungsrates der Umweltstiftung WWF Deutschland inne.

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