Windige BUND-Propaganda: Falken sollen an Windkraftanlagen brüten

Übernommen von der WebSeite der Europäischen Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. (EGE) vom April 2021 (kein Aprilscherz!):

Kürzlich machte eine Meldung des BUND die Runde, die er in der Ausgabe 1/2021 auf Seite 5 seines Magazins unter „Kurz und Gut“ verbreitete: Wander- und Turmfalke brüteten in Ostwestfalen in eigens für sie angebrachten Nistkästen „bereits seit einigen Jahren gleich mehrfach an Windrädern“. Dass sie dies tun, steht nicht infrage. Allerdings verbindet das Magazin die Nachricht mit einer steilen These: „Offenbar können die Falken mit dem Risiko der Rotoren umgehen.“

Das Magazin begnügt sich nicht mit dieser Meldung, sondern ergänzt, man habe beobachtet, wie die Falken ihre Brut gegen Rotmilan und Mäusebussard verteidigten und „so dafür sorgten, dass diese den Rotorblättern nicht zu nahe kamen“. Nach Meinung des BUND-Magazins ein „Beispiel im Spannungsfeld von Windkraft und Vogelschutz“, welches es verdient habe, genauer untersucht zu werden.
Bleibt zu hoffen, dass für eine solche Untersuchung nicht die Forschungsgelder des Steuerzahlers verwandt werden. Wenn im BUND der ökologische Sachverstand und das ethische Empfinden seiner Gründerpersönlichkeiten wie Bernhard Grzimek, Horst Stern und Hubert Weinzierl vorhanden sind, weiß man dort, dass Nistkästen an Windenergieanlagen diese zu einer regelrechten ökologischen Falle machen. Ob Turm- oder Wanderfalken oder auch Uhus, die ebenfalls solche Kästen beziehen könnten, die mit den Rotoren verbundene Gefahr erkennen, ist mehr als unwahrscheinlich. Vielmehr wächst für die hier brütenden Vögel das Tötungsrisiko mit der Dauer ihres Aufenthalts im Nahbereich der Anlagen. Sollten die Vögel Verteidigungsflüge gegen die denselben Luftraum nutzende Mäusebussarde oder Rotmilane unternehmen, steigt für sie alle die Gefahr bei den dann möglichen Auseinandersetzungen in die Reichweite der Rotoren zu gelangen.
Der Blick auf den Ausbau der Windenergiewirtschaft ist bisweilen von Romantik und Wunschdenken verstellt. Übrigens geht das Restvermögen des Bundesverbandes für Windenergie gemäß § 12 der Satzung des Verbandes, sollte er sich auflösen, an den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND).

Bundesverband Windenergie, Satzungsauszug § 12 (Stand 04. April 2019, Screenshot durch Wattenrat)

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