Schleppende Ausschreibung neuer Offshore-Windparkprojekte – Investoren zurückhaltend

Symbolfoto: Offshore Windpark (Pressefoto BARD)

Das Portal „Klimanachrichten, die faktenbasierte und nüchterne WebSeite über „Klima“, berichtet am 11. Dez. 2025 über die schleppende Ausschreibung neuer Offshore-Windparkprojekte mit dem Titel Windparks in schwerer See“. Daraus übernehmen wir die darin verlinkten Zitate des NDR und des Lobbyverbandes Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW: “Wir machen Deutschland lebenswerter. Wir führen Deutschland mit sicherer und effizienter Energieversorgung in die Klimaneutralität…). Da weiß man doch, woher der Wind weht.

NDR:

Für zwei große Windpark-Flächen in der Nordsee gab es zuletzt keine Angebote von Investoren. Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) fordert deshalb, Ausschreibungen vorerst zu verschieben und Reformen umzusetzen.

Die nächste Auktion sollte – statt wie geplant im Februar 2026 – erst im kommenden Herbst stattfinden, heißt es von BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm. Er richtet seine Forderung an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), denn die Offshore-Flächen werden von der Bundesnetzagentur versteigert. Die letzten beiden Auktionen für Windpark-Flächen waren im Sommer ohne ein einziges Gebot geendet.

Der  BDEW hat erkannt, dass sich die Windkraftwerke gegenseitig den Wind wegnehmen und damit zu Ertragseinbußen führen:

Die Risiken für Offshore-Windpark-Entwickler haben zuletzt vor allem durch gestiegene Projekt- und Kapitalkosten in Folge von geopolitischen Spannungen und Lieferkettenengpässen sowie zunehmend schwer prognostizierbaren Preis- und Mengenrisiken im Strommarkt erheblich zugenommen. Zudem führt die geplante hohe Bebauungsdichte dazu, dass die Volllaststunden auf den nun ausgeschriebenen Flächen durch Verschattungseffekte signifikant niedriger ausfallen. Der BDEW hatte bereits im Juli 2025 wichtige Optimierungsmaßnahmen für den Offshore-Wind-Ausbau vorgeschlagen, die auch volkswirtschaftlich Kosten senken können.

Der Verband freut sich zudem darüber:erfreulich ist, dass pauschale Ausgleichszahlungen für den Verzicht auf artenschutzrechtliche Einzelprüfungen für Offshore-Netzanbindungssysteme nicht mehr Teil des Gesetzes sind. Diese hätten zu erheblichen Zusatzkosten geführt – bis zu sieben Millionen Euro pro Anschluss – ohne erkennbaren umweltrechtlichen Mehrwert.“

 

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