
Foto (C): Manfred Knake

Schlimmer geht´s immer, noch ein Monster der EU-Bürokratie schlug sich in „RED III“, Teil des „Green Deals“ der EU, nieder. Das ist die dritte Version der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union, auch bekannt als Renewable Energy Directive III. Diese Richtlinie soll die Energiewende beschleunigen.

Enercon und die Urlaubslandschaft bei Bensersiel, LK Wittmund: Windpark Utgast direkt an einem EU-Vogelschutzgebiet – Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat
Nachtrag 25. Okt. 2025: Bis heute dröhnendes Schweigen der Lokal- und Regionalzeitung, die immer zeitgleich zum Thema beliefert wurden.
Da sind sie wieder, die emsigen Windparkplaner in der Gemeinde Holtgast/SG Esens im Landkreis Wittmund. Was bereits 2016 zu den Akten gelegt wurde, soll nun dank der bundespolitischen Gunst der Stunde von der Firma wpd Windpark Holtgast GmbH & Co. KG aus Bremen und der Windgesellschaft Hartsgast GmbH & Co. KG i.G. (Gemeinde Holtgast) wiederbelebt werden: noch ein Windpark zusätzlich zu den schon mehr als vierzig Anlagen im Windpark Utgast im Gemeindegebiet (1995 nach einer Bestechung des Gemeinderates durch die Herstellerfima mit 500.000 DM gebaut, von Kritikern Korruption genannt) und dann später repowert.

Hubschrauber als Offshore-Versorger über dem Wattenmeer – Archivfoto: Eilert Voß/Wattenrat
Im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Teil eines UNESCO-Weltnaturerbes, sollte es eigentlich zur Vermeidung von Störungen für die dort wildlebenden Tiere ruhig zugehen, eigentlich. So steht es z.B. im Paragrafen 6 des Nationalparkgesetzes:

Löffler und Graugänse im „Weltnaturerbe Wattenmeer“ vor Windkraftanlagen an der Ems – Foto: Eilert Voß/Wattenrat
Die Deutsche Wildtierstiftung („Wir geben Natur und Wildtieren eine Stimme“) hat es nun auch erkannt und publik gemacht. Die Stiftung veröffentlichte eine aktuelle Studie, verfasst von Dr. Matthias Schreiber und seiner Mitarbeiterin Julia Voelsen, in der auf das bekannte Problem „Windkraft versus Vogelschutz“ hingewiesen wird, eigentlich nichts Neues.

Kein Platz mehr für Bodenbrüter: gemähtes Grünland im Mai mit tonnenschwerem Silage-Ladewagen – Foto: Eilert Voß/Wattenrat
Am 08. August 2025 erschien in der Nordwest Zeitung aus Oldenburg der Artikel „Blick in das Lobbyregister des Bundestages – Wer alles in Berlin für Ostfriesland trommelt“.
Zu den erwähnten „Trommlern“ gehört auch der Zitat NWZ: „Der Landwirtschaftliche Hauptverein für Ostfriesland als berufsständige Vertretung der ostfriesischen Landwirte [er] gibt im Register als Interessengebiete auch nur scheinbar berufsferne Themen an: Energienetze, erneuerbare Energien, fossile Energien, Land- und Forstwirtschaft, Landwirtschaft und Ernährung, öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben, Rechtspolitik, Artenschutz/Biodiversität, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz, Tierschutz und ´Umwelt`“. Zitat Ende.

Haussperlingsfamilie beim Baden – Foto: Manfred Knake
Es ist bei Naturschützern kein Geheimnis, dass die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft Treiber des Artensterbens sind. Die Ampelpolitik der vergangenen Legislaturperiode hat das Artenschutzrecht ausgehöhlt, die derzeitige CDU-SPD-Regierung will das Naturschutzrecht weiter herunterfahren, auch im Sinne der Windenergiewirtschaft. Ob diese Vorgehensweise mit dem europäischen Naturschutzrecht vereinbar ist, darf bezweifelt werden. Das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 01.08.2025 (Az. C-784/23) stellt nun fest, dass das Schädigungs- Tötungs-, und Störungsverbot für alle (!) Vogelarten gilt, schon die Inkaufnahme einer Tötung, Störung oder Nestzerstörung reiche aus und verstoße gegen die Vogelschutzrichtlinie. Anlass war ein Konflikt in Estland über Holzfällarbeiten während der Brutzeit von Vögeln. Die dortigen Behörden hatten das Fällen verboten, weil es Vögel stören oder töten und ihre Nester zerstören könnte. Zur Klärung legte das oberste estnische Gericht den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Das für Nichtjursten durchaus schwer zu lesende und sperrige Urteil gilt selbstverständlich auch im Mitgliedsland Deutschland.
Mehr hier bei der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE), mit freundlicher Genehmigung übernommen:

Vitrine im Landesmuseum Natur und Mensch in Oldenburg: Präparate von tatsächlich vom Menschen, nicht vom Klima, ausgerottete Vögel. Riesenalk, Wandertaube oder Karolinasittich, für immer weg – Foto: Manfred Knake
…genau! Täglich wird die „Klimakatastrophe“, die „Klimakrise“, der „Kipppunkt“ oder gar das angebliche Artensterben durch den Klimawandel in den Medien gehirnwäschegleich ausgerufen. Ob der galoppierende Artenschwund oder, neudeutsch, der Rückgang der Biodiversität tatsächlich dem Klimawandel geschuldet ist, bezweifelt der Evolutionsbiologe Prof. Dr. Matthias Glaubrecht. Er ist Professor an der Universität Hamburg und wissenschaftlicher Leiter am Leibniz-Institut für das Projekt Neues Hamburger Naturkundemuseum (Evolutioneum).

Erstellt mit KI- Idee: Wattenrat, Realisation: Chat GPT/Soa
Das niederländische Energieunternehmen One-Dyas will in der Nordsee nach Gas bohren. Dazu müssen Konverterstationen zur Stromversorgungen aus Windturbinenfeldern mit Seekabeln angeschlossen werden. Die Kabel sollen durch ein geschütztes Steinriff auf dem Meeresgrund ca. 15 km nordwestlich vor der Insel Borkum auf deutschem Staatsgebiet verlaufen. Dadurch kann das mit vielen Tier- und Pflanzenarten besiedelte Riff in seiner Funktion als Lebensraum teilweise zerstört werden. Riffe unterliegen dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes: §30, Geschützte Biotope.

Seehund im Watt – Foto: Eilert Voß/Wattenrat
Seehunde im Großschutzgebiet Nationalpark Wattenmeer haben es nicht leicht. Nicht selten werden sie durch neugierige Touristen, die gar nicht nahe genug an diese wildlebenden Meeressäuger herankommen können, von ihren Ruheplätzen vertrieben. Aktuell wurden zwei Fälle von den Inseln Borkum und Langeoog bekannt.