BUND fällt schon wieder um: Klageverzicht und Vergleich bei Wattenmeerwindpark „Nordergründe“. Schämt Euch!

Nonnengänse am Wind"park" Wybelsumer Polder/Emden: erhebliches Kollisionsrisiko bei Nebel, Dunkelheit und Starkwind

 

„Auch nach 50 Jahren Verbandsgeschichte steht fest: Der BUND mischt sich ein, er ist Anwalt der Natur!“

Ein Kommentar von Manfred Knake

Vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND)  nichts Neues: Schon wieder umgefallen gegen Bares! Der Wattenrat kennt seine Pappenheimer, wir hatten das Gekungel gegen Geld bereits in unserem Beitrag vom 18. September 2010 vorausgesagt. Der BUND, der mit Hilfe des WWF gegen den Nearshore-Wind“park“-Standort „Nordergründe“ im Wattenmeer zwischen Cuxhaven und Wangerooge beim Verwaltungsgericht Oldenburg Klage eingereicht hatte, zog die Klage nach jahrelanger politischer Massage nun zurück. Im Watt, exakt 560 m entfernt vom Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer können nun 18  ca. 183 m hohe Windkraftanlagen der Herstellerfirma „Repower“ mitten in einem Seevogellebensraum gebaut werden. Die betroffenen Vogelarten unterscheiden nicht zwischen politisch ausgehandelten Nationalpark- oder Weltnaturerbegrenzen und dem großräumigen Lebensraum Wattenmeer. Das Kollisionrisiko für Vögel ist gerade bei Nebel und Dunkelheit erheblich. Und schlimmer noch: Falls ein Tanker mit Ruderschaden in das Windturbinenfeld geraten sollte, könnte das für die Küste eine Ölpest bedeuten. Das alles ist dem BUND (und dem WWF) bekannt. Der BUND als  „Freunde der Erde“  setzt sich nun über seine früheren Bedenken hinweg macht den Weg frei, zu einem renditemotivierten erheblichen Eingriff in das Wattenmeer.

Man schloss einen „Vergleich“ in der Niedersächsischen Staatkanzlei, der vom BUND, dem Niedersächsischen Umweltministerium und dem Gewerbeaufsichtsamt unterzeichnet wurde. Im Gegenzug soll ein Monitoringprogramm zur Erfassung der Kollisionen von Zugvögeln mit den Windkraftanlagen eingerichtet werden, die „Stiftung Naturlandschaft“ soll außerdem 20% des Ersatzgeldes erhalten, um insbesondere die Erhaltung und Stärkung der Populationen von See- und Küstenvögeln sowie die Entwicklung von Rastmöglichkeiten von Zugvögeln im Küstenstreifen zu fördern. Weitere Abmachungen sind nicht öffentlich bekannt worden. Das Pikante: Die „Stiftung Naturlandschaft“ ist eine Stiftung des BUND, in der trickreich das Ersatzgeld für den Windpark „Nordergründe“ fließen soll, also eine Selbstbedienungsstiftung des BUND. Ob man sich beim BUND darüber im Klaren ist, dass diese Stiftungskonstruktion in die Nähe der Geldwäsche oder Korruption gerückt werden kann, sei dahingestellt.  Im Präsidium der Stiftung sitzen fast ausschließlich langjährige Funktionäre des BUND in Niedersachsen, auch der niedersächsische BUND-Geschäftsführer Bodenstein-Dresler sowie der Betreiber eines Planungsbüros; die  Spendenanschrift der Stiftung und die Telefon- und Faxnummern sind identisch mit der Geschäftsstelle des BUND in Niedersachsen: Goebenstraße 3a in Hannover, Telefon BUND: 96569-0, die der Stiftung 96569-35, die Faxnummern des BUND und der Stiftung : 662536. 

(#edit Juli 2012: Das Impressum der WebSeite der Stiftung Naturlandschaft wurde inzwischen überarbeitet, die Spendenanschrift wurde geändert, die BUND-Geschäftsstelle in Hannover als Spendenverwaltung wird nicht mehr genannt.)

Nach § 15 Abs. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes sind Ersatzzahlung zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglichst in dem betroffenen Naturraum zu verwenden. Nach § 7 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) steht die Ersatzzahlung der Naturschutzbehörde zu, in deren Zuständigkeitsbereich der Eingriff vorgenommen wird, das wäre in diesem Falle der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Die Naturschutzbehörde ist aber berechtigt, Einnahmen aus Ersatzzahlungen zur Verwendung nach ihren Vorgaben auf Dritte zu übertragen. Soweit, so gut. Im Klartext heiß das, dass das Land die Mittel der Ersatzzahlung auch zu 100 Prozent für Maßnahmen des Naturschutzes verwenden könnte, hat es aber nicht. Stattdessen wurden 20 Prozent davon dem BUND „als Dritte“ zur Verfügung gestellt, und damit war die Klage vom Tisch. Juristisch nennt man die gezielte Geldvergabe, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den nicht zwingend ein rechtlich begründeter Anspruch besteht, Korruption. Korruption ist eine soziale Interaktion, bei der die Beteiligten vorteilhafte Leistungen austauschen („win-win“-Situation), z.B. Entscheidungsbeeinflussung gegen Geld. Das Land kann das Geld an Dritte weitergeben, muss es aber nicht. Es hat Geld an den BUND gezahlt und dafür eine Gegenleistung bekommen. Die Leserschaft mag selbst entscheiden, wie das zu bewerten ist.

Das Präsidium der Stiftung „Natur- und Landschaft“:

1) Karl-Friedrich Weber – Präsident

„Seit 35 Jahren für den BUND und NABU im aktiven Naturschutz“

2) Heiner Baumgarten

„Seit 1991 engagiert sich Heiner Baumgarten als Mitglied im BUND
Landesvorstand Niedersachsen. 2005 wurde er zum stellvertretenden
Vorsitzenden des Landesverbandes gewählt. Seit April 2008 ist er
BUND-Landesvorsitzender.“

3) Günther Bauermeister, Schatzmeister

„über 34 Jahre im BUND (davon 20 Jahre im Landesvorstand
Niedersachsen), Mitbegründer der „Windwärts“
Windanlagenbetreibergesellschaft.“ (noch Fragen?)

4) Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler

„Seit 1989 Landesgeschäftsführer des BUND Landesverband Niedersachsen
e.V. Präsidiumsmitglied der Stiftung Naturlandschaft“

5) Dr. Thomas Horlitz

„Seit vielen Jahren passives BUND-Mitglied“

6) Dr. Reinhard Löhmer

„seit 1980 stellv. Vorsitzender im BUND-Landesverband Niedersachsen
e.V.“

7) Prof. Dr. Helmut Scharpf, stellv. BUND-Vorsitzender Niedersachsen


Vor fünf Jahren sahen BUND und WWF die Sache mit dem Windpark Nordergründe noch ganz anders:

19.12.06

Nordergründe: Windpark am falschen Ort

Ostfriesische Inseln, WWF und BUND befürchten erhöhtes Risiko einer Ölpest

Oldenburg/Hamburg, 19.12.2006: WWF, BUND und die sieben ostfriesischen Inselgemeinden lehnen den Bau des Offshore-Windparks am Standort Nordergründe ab. Dies betonte das Bündnis am Dienstag während einer Anhörung zu diesem Windpark in Oldenburg. Umweltverbände und Inselbürgermeister befürchten ein erhöhtes Ölpestrisiko durch mögliche Schiffskollisionen mit den Windrädern. „Die Gefahr am Rande des Nationalparks Wattenmeer ist viel zu groß. Nicht auszumalen, wenn ein Unfall dort eine Ölpest auslöst. Dies wäre eine Katastrophe für Mensch und Natur an der Nordseeküste“, betonten Umweltverbände und Inselgemeinden. Sie fürchten, dass die Auswahl des Standortes das Ansehen einer im Prinzip erwünschten Technik gefährden könnte. […] „Wir sind für eine naturverträgliche Entwicklung der Offshore-Windenergie. Aber der Standort Nordergründe ist aus Sicht des Naturschutzes unverantwortlich“, erklärte WWF-Expertin Beatrice Claus. […] „Wir sehen die Zulässigkeit des Vorhabens als nicht gegeben an. Sollte die Behörde den Windpark dennoch genehmigen, werden wir dies rechtlich prüfen lassen“, teilte BUND-Fachfrau Marita Wudtke mit.

Noch im Jahresbericht des BUND-Niedersachsen von 2009 wird das Projekt Nordergründe im Watt bei Wangerooge abgelehnt, nun fließen erhebliche Mittel aus dem Ersatzgeld des Windparkprojektes in die BUND-eigene „Stiftung-Naturlandschaft“, in der die identischen Verhandlungsführer im Präsidium sitzen, die auch den „Vergleich“ in der Staatskanzlei in Hannover ausgekungelt haben.
O-Ton der Webseite der Stiftung:
„Die Stiftung Naturlandschaft gibt eine klare Antwort. Stiftungszwecke sind Schutz, Erhalt und Entwicklung von schutzwürdigen Landschaften, Landschaftsbestandteilen und der freilebenden heimischen Tier- und Pflanzenwelt sowie diesbezügliche Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, – eine Stiftung also für den Naturschutz vor der Haustür – bundesweit. Sitz der Stiftung ist Hannover, die Geschäftsstelle befindet sich in Königslutter am Elm. „

Aus dem Jahresbericht des BUND-Niedersachsen 2009, S. 3:

„Die Planung von zwei großen Nearshore-Windparks im Wattenmeer (Nordergründe und Riffgatt) kann nicht die ungeteilte Zustimmung des BUND finden. Gemeinsam mit dem WWF haben wir die Projekte abgelehnt und Alternativplanungen gefordert. In Gesprächen mit den Antragstellern/Betreibern und der Landesregierung suchen wir nach Lösungen, wie Windenergiegewinnung möglich und ein ökologischer Gewinn für das Wattenmeer zugleich realisierbar wird. Unsere zentralen Forderungen sind fischereifreie Zonen, eine wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung in diesen Zonen und die Begrenzung der Laufzeit mit Rückbau für die Windparks.“

Nun stimmt das alles nicht mehr. Der Wattenrat hatte schon sehr früh auf die unverträgliche Planung aufmerksam gemacht. Im Niedersächsischen Umweltministerium war es der notorische Referatsleiter Naturschutz, Bernd-Karl Hoffmann (auf den Wattenratseiten bekannt als  ehemaliger Stasi-IM), zweithöchste Mann im Naturschutz nach dem ebenfalls notorischen Umweltminister Sander (FDP), der den Standort Nordergründe gegen alle naturschutzfachlichen Einwendungen mit äußerst fragwürdigen Mitteln vorantrieb.

Die Vergleichsmasse, die zum Klageverzicht führte ist lächerlich: Monitoringprogramme zur Kollisionsgefahr von Seevögeln mit Windkraftanlagen auf See  gibt es längst, mit gruseligen Ergebnissen für die betroffenen Vögel und ein Linsengericht für eine Stiftung, aus der man sich finanziell bedienen kann. Zunächst müssen zudem  die potenziellen Investoren das Monitoring finanzieren. Den überwiegenden Teil (oder die Teile!) der kollidierten Seevögel wird man ohnehin nie im Wasser finden können, daran muss jede Statistik scheitern. Die Kollisionsgefahr kann nur dann wirksam verhindert werden, wenn keine Windkraftanlagen im oder am Wattenmeer  oder in der Nordsee gebaut werden, Rastplätze für Küstenvögel müssen ohnehin auch ohne Stiftungsmittel durch die Natura-2000-Richtlinien der EU erhalten werden. Naturschutz ist staatliche Aufgabe und kein Gegenstand von Kungeleien!

Der BUND (und der NABU und WWF!) haben bereits an der Küste erhebliches Vertrauen verloren, als sie ebenfalls gegen Bares auf eine Klage gegen die Emsvertiefung für die Meyer Werft verzichtete und anschließend eine Klage gegen den Sommerstau der Ems für Schiffe der Meyer Werft in einem EU-Vogelschutzgebiet ebenfalls nach nur einem Monat zurückzogen. Die Klageverzichtnummer hat Methode beim BUND und WWF:  In Mecklenburg-Vorpommern zogen BUND und WWF im April 2010 die Klage gegen die geplante Ostseepipeline zurück, angeblich für 10 Millionen Euro zusätzliche Kompensationsmaßnahmen: Ob das Geld jemals fließen wird, ist eine ganz andere Sache. Beim Klageverzicht an der Ems haben sich die Naturschutzverbände mehrfach über den Tisch ziehen lassen.

Nur die landesweit präsenten sog. „anerkannten“ Naturschutzverbände in Niedersachsen  (14 an der Zahl) sind nach dem Verbandsklagerecht befugt, bei bestimmten Projekten Rechtsmittel einzulegen, nehmen dieses Recht als wirksames Instrument des Naturschutzes  aber kaum wahr.

Der BUND missbraucht dieses Recht und nutzt es als Druckmittel für politische Kungeleien. Es ist in Naturschutzkreisen allgemein bekannt, dass viele Naturschutzverbände nach der Streichung der Verbändeförderung durch die neoliberale schwarz-gelbe Koalition in Niedersachsen finanziell äußerst klamm sind und daher fragwürdige Kompromisse eingehen, die ihren satzungsgemäßen Aufgaben diametral entgegenwirken. Einige Verbände sitzen in Projektförderverbänden wie der vom norwegischen  Energiemulti initiierten „Wattenmeerstiftung“ als Ablass zum Bau der Erdgasleitung Europipe oder der Bingo-Lotto-Stiftung, damit halten sich auch die Geschäftsstellen mit ihren hauptamtlichen Dienstposten über Wasser, eine Kontrolle durch die Mitglieder findet offensichtlich nicht statt.

Der BUND und andere Naturschutzverbände sind nicht mehr Sachwalter des Naturschutzes im Lande, sondern deren Totengräber.  Schämt Euch, Funktionäre des BUND, und nennt Euch nicht mehr „Naturschutzverband“! Weniger BUND wäre mehr Naturschutz im Lande. Wir brauchen zudem keine 14 anerkannten Naturschutzverbände in Niedersachsen; nur einer mit landesweiter Tätigkeit, der ausschließlich naturschutzfachlich, politisch und wirtschaftlich unabhängig arbeitete und über eine gut ausgestattete Rechtsabteilung verfügte, würde die Wirkung des Naturschutzes erheblich befördern.

Links:

* Was nicht passt wird passend gemacht

* Gutachterstreit um Nordergründe

* „Windräder sind keine Vogelschredder“, eine Entgegnung des Wattenrates

* Die Ems und die Spur des Geldes

* Offshore-WKA tödlich für Zugvögel

* Vogelschlag-Vogelwarte2011

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Pressemitteilung der Betreiberfirma Energiekontor in Bremen
Vergleich zum Windpark Nordergründe, 03. März 2011

In der Niedersächsischen Staatskanzlei ist heute eine Vereinbarung zum Offshore-Windpark Nordergründe unterzeichnet worden. Auf der Grundlage dieses Vergleichs wird u.a. ein umfangreiches Monitoringprogramm zur Erfassung der Kollisionen von Zugvögeln mit den Windkraftanlagen eingerichtet. Damit wird auch die Basis zur Beurteilung der ökologischen Auswirkungen von Offshore-Windparks bei zukünftigen Planungen verbessert. Die „Stiftung Naturlandschaft“ wird außerdem 20% des Ersatzgeldes erhalten, um insbesondere die Erhaltung und Stärkung der Populationen von See- und Küstenvögeln sowie die Entwicklung von Rastmöglichkeiten von Zugvögeln im Küstenstreifen zu fördern.

Im Gegenzug nimmt der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Niedersachsen e.V.) seine Klage gegen den im November 2007 erteilten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid zurück. Der BUND hatte mit Unterstützung des WWF gegen den Windpark wegen der Gefährdung wildlebender Vogelarten Rechtsmittel eingelegt.

Die Firma Energiekontor kann nun die geplanten 18 Windkraftanlagen am Standort Nordergründe nordöstlich der Insel Wangerooge errichten. Das Gebiet wurde im Landesraumordnungsprogramm als Eignungsgebiet zur „Erprobung der Windenergienutzung auf See“ ausgewiesen. Es liegt außerhalb des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, der ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete und außerhalb des Weltnaturerbegebietes Wattenmeer.

Neben Energiekontor, BUND und WWF hat auch das Land Niedersachsen (vertreten durch die Niedersächsische Staatskanzlei, das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz und das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg) die Vergleichsvereinbarung unterschrieben.

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