
22. Nov. 2025 im Naturschutzgebiet Unterems: zwei erlegte Blässgänse, keine Jagdzeit. Blässgänse haben das typische dunkle Bauchgefieder- Foto: Eilert Voß/Wattenrat
Nachtrag April 2026: Staatsanwaltschaft Aurich stellt Verfahren gegen Jäger ein, siehe ganz unten.
Wattenrat-Mitarbeiter Eilert Voß beobachtet seit Anfang November 2025, wie in jedem Jahr, bei jedem Wetter das jagdliche Geschehen mit Fernglas und Kamera in den Bereichen des Naturschutzgebietes Unterems: die Gänsewacht. Das Gebiet ist fast vollständig auch als FFH-Gebiet „Unterems und Außenems“ und in Teilbereichen als das EU-Vogelschutzgebiet „Emsmarsch von Leer bis Emden“ ausgewiesen. Hier befinden sich u.a. große Überwinterungsplätze von arktischen Gänsen. Die Jagd auf bestimmte Gänse- und Entenarten ist dort erlaubt, was zu erheblichen Störungen der nicht jagdbaren Arten führt; allein die bloße Anwesenheit von Jägern im Schutzgebiet vertreibt die Vögel. Nicht jagdbar („ganzjährig geschont“) ist z.B. die arktische Blässgans, die dort ihre Überwinterungsgebiete hat. Dennoch wird dort immer wieder, auch bei schlechtesten Sichtbedingungen, auf Gänse geschossen.






