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Ems: und wieder eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für die Meyer Werft

Nun liegt wieder einen neuer Antrag des Landkreises Emsland vom 07. Februar 2020 zur „erneuten befristeten Änderung der Staufunktion“ vor (NLWKN, s.u.). Antragsteller ist immer der Landkreis Emsland. „Flexibilisierung der Staufunktion“ und „Verbesserung der regionalen Infrastruktur“ sind die Totschlagargumente gegen ein intaktes Flusssystem in einem europäischen Schutzgebiet. „Meyer an die Küste“ hieß einmal die begründete Forderung des Naturschutzes. Die „anerkannten“ und damit klagebefugten Naturschutzverbände BUND und NABU und die Stiftung WWF wurden inzwischen mit eingebunden, oder „sediert“, wie Kritiker anmerken. Die Verbände schlossen 2009 mit dem Land Niedersachsen und der Meyer Werft einen „Generationenvertrag“ auf 30 Jahre, nichts anderes als ein Stillhalteabkommen. Zur Verbesserung der Emsökologie gibt es einen millionenschweren „Emsfond“ der „zweckgebunden zur Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation in der Ems/Dollart-Region“ eingesetzt werden soll. Der Fond aus „Sondervermögen aus Mitteln des Landes Niedersachsen“ wird von der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung verwaltet. Weiterlesen

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