Offshore-Windenergie: Bundesamt für Naturschutz will auf Einhaltung der Naturschutzvorgaben achten

Windenergie Offshore: Bundesamt für Naturschutz (BfN) achtet auf Einhaltung des Artenschutzrecht, Gefährdung von Seevögeln und Schweinswalen

Kathrin Ammermann (BfN): „Es wäre aus unserer Sicht besser, wenn mehr Windparks gebaut würden. Dann wüsste man mehr über die Auswirkungen.”

Alpha Ventus: Rammarbeiten für 5 MW Repower -Windkraftanlage

Auf den Wattenratseiten wurde schon wiederholt auf Missstände bei Genehmigungsverfahren bei Offshore-Wind“parks“ und Beeinträchtigungen von Seevögeln und Schweinswalen hingewiesen. In Niedersachsen kann man den Eindruck gewinnen, Genehmigungen werden im rechtsfreien Raum ausschließlich nach Investorenwünschen durchgeführt, Beispiel: Nordergründe im Wattenmeer zwischen Cuxhaven und Wangerooge, hart an der Grenze zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Gerade Offshore-Windkraftanlagen gefährden ziehende Vogelarten bei unsichtigem Wetter, Kollisionen sind die Folge, die Opfer werden nie gefunden.

Schweinswale leiden unter dem hohen Schalldruck bei Rammarbeiten zur der Setzung der Fundamente für Windkraftanlegen. Durch den Lärm können Jungtiere von ihren Müttern getrennt werden.

In Harlesiel im Landkreis Wittmund wird zur Zeit ein  junger Schweinswal im Hafenbereich beobachtet, das ist ungewöhnlich. Ob das Jungtier Opfer der Rammarbeiten wurde, lässt sich nicht nachweisen.

Das Bundesamt für Naturschutz ist verantwortlich für die artenschutzrechtliche Prüfung der Standorte in der „Ausschließlichen Wirtschaftszone“ (AWZ)  außerhalb der 12 Meilen-Zone, Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH). Die Mitarbeiterin des BfN, Kathrin Ammermann, wünscht sich gar mehr Windparks auf See: „Es wäre aus unserer Sicht besser, wenn mehr Windparks gebaut würden. Dann wüsste man mehr über die Auswirkungen.” So könnten auch Chirurgen argumentieren, die sich mehr schwer verletzte Verkehrsopfer wünschten, um noch mehr über die Behandlungsmethoden zu lernen…

Wir veröffentlichen den nachstehenden Bericht aus der Emder Zeitung ungekürzt mit freundlicher Genehmigung der Redaktion:

Emder Zeitung     16. Juli  2010

http://www.emderzeitung.de/?id=20&nid=148565

„Es wird den einen oder anderen treffen”

Von EZ-Redakteur

AXEL MILKERT

Tel. 0 49 21 / 89 00 410

Emden / Bonn. Die Genehmigungsverfahren für Windparks auf See werden für die Antragsteller nicht einfacher. Im Gegenteil: Die Vorgaben der Europäischen Union zum Artenschutz könnten sich für einige Projekte als hohe Hürde erweisen. Das bestätigte das in Bonn ansässige Bundesamt für Naturschutz (BfN) auf Anfrage der Emder Zeitung. Kathrin Ammermann, Leiterin des Fachbereichs „Erneuerbare Energien” in der BfN-Außenstelle Leipzig:

„Es wird den einen oder anderen treffen.” In einem konkreten Fall, den Ammermann allerdings nicht nannte, werde es wohl mit Sicherheit ein Problem geben. Denn dieser Offshore-Windpark in der Nordsee ist dort geplant, wo sich über mehrere Monate im Jahr Seetaucher aufhalten. Diese Vögel hätten eine große Fluchtdistanz. An einigen Stellen auf der Nordsee kämen die Tiere in einer hohen Dichte vor. Das BfN sieht dort Probleme beim laufenden Betrieb der Anlagen. Seetaucher unterliegen seit 1979 der EU-Vogelschutzrichtlinie. Das BfN ist seit Jahren an den Genehmigungsverfahren für Offshore-Windparks beteiligt. Es wird von der eigentlichen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), stets zu den einzelnen Projekten gehört.

Seit dem 1. März 2010 hat das Wort des BfN mehr Gewicht. Nunmehr sind die „erstmals auf die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) erstreckten rechtlichen Vorgaben des gesetzlichen Biotopschutzes sowie Vorgaben der EU zum Artenschutz einzuhalten”, schreibt das BfN in einer Stellungnahme. „Und unsere Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass europäisches Artenschutzrecht eingehalten wird”, sagte Kathrin Ammermann. Liegt bei einem bestimmten Projekt ein Verstoß gegen die Regelungen des Arten- oder Biotopschutzes vor, muss direkt beim BfN eine Ausnahme oder Befreiung beantragt werden. Ein Knackpunkt sind die Fundamente für die Windkraftanlagen. Mit dem Einbau dieser Konstruktionen sind zum Teil erhebliche Lärmemissionen verbunden. Und die wirken sich nach Einschätzung von Experten negativ auf die Schweinswale in Nord- undOstsee aus.

BfN und BSH haben Richtwerte festgelegt. So gelten 160 Dezibel in 750 Meter Entfernung als Obergrenze. Bei einer Überschreitung dieses Wertes treten Gehörschädigungen bei den Walen auf, vermutet das BfN. Die Frage sei auch: „Wie viel Vertreibung vertragen die Schweinswale?”, sagte Ammermann. Am schwierigsten seien die Phasen der Mutter-Kalb-Beziehung. Würden die Wale dann massiv gestört, könnten sie in Panik geraten und die Jungtiere von ihren Muttertieren getrennt werden. Bei seinen Einschätzungen greift das BfN auch auf die Erfahrungen aus den Nachbarländern, unter anderem Dänemark, zurück. Doch allzu viele Windparks im Wasser sind noch gar nicht gebaut worden, auf hoher See kein einziger. Wirkliche Erfahrungswerte in größerem Umfang fehlen.

Daraus macht auch Kathrin Ammermann keinen Hehl: „Es wäre aus unserer Sicht besser, wenn mehr Windparks gebaut würden. Dann wüsste man mehr über die Auswirkungen.”

Die Branche steht jedoch noch völlig am Anfang. Mit „BARD Offshore 1” entsteht knapp 100 Kilometer nordwestlich von Borkum der erste deutsche kommerzielle Windpark auf See überhaupt. Gerade mal drei komplette Anlagen von insgesamt 80 stehen.

„Wir erfüllen alle Auflagen zum Schutz der Schweinswale”, betonte BARD-Sprecher Andreas Kölling. Mit Beginn der Arbeiten vor wenigen Monaten startete auch eine Beobachtungsphase (Monitoring). Dabei wird systematisch untersucht, wie sich die Wale während der Bauphase verhalten. Ein Zählflugzeug kommt vor einem Rammeinsatz, während des Rammens und danach zum Einsatz. Endgültige Ergebnisse liegen noch nicht vor. Kölling verwies darauf, dass Schweinswale nach den Arbeiten am Windpark „Alpha Ventus” in dieses Gebiet zurückgekehrt seien.

Die Financial Times Deutschland verweist in dieser Woche auf die vielen tausend Rammschläge, die die Wale beim Bau des Pilot-Windparks „Alpha Ventus” vertrieben haben. Andreas Kölling erklärte, dass BARD nicht nur ramme, sondern die dreibeinigen Fundamente mit ihren 90 Meter langen Pfählen in den Meeresboden rüttelt, was weniger Lärm erzeuge.

Kölling betonte, dass Hersteller von Rammhammern an Verbesserungen arbeiten, um den Schall zu minimieren. „Es ist ja nicht in unserem Sinne, Tiere zu vertreiben”, sagte Kölling. „Schließlich werden unsere Anlagen grünen Strom produzieren.” Gleichwohl sei es manchmal schwierig, die Richtwerte einzuhalten. „Wir führen regelmäßig Gespräche mit dem BSH.” Drei BARD-Windparks auf deutschem Hoheitsgebiet und drei in den Niederlanden sind bereits genehmigt. Sechs weitere in der AWZ befinden sich im Genehmigungsverfahren.

Insgesamt liegen Genehmigungen des BSH für 26 Windparks in Nord- und Ostsee vor. 55 Verfahren für Projekte in der Nordsee und 14 für Offshore-Windparks in der Ostsee laufen noch.

Die Welt, online, 10. Juli 2010:

[…] Besonders betroffen ist der Baukonzern Strabag, der bereits seit einigen Monaten in Cuxhaven Sand für den Bau eines maßgeschneiderten Spezialhafens aufspült. Das Unternehmen will dort Schwerkraftfundamente für die Offshore-Windparks produzieren und direkt verladen. Die Erschließung des Geländes wird vom Bund und vom Land Niedersachsen mit insgesamt 33 Millionen Euro gefördert. Im kommenden Jahr sollte der Bau der Produktionshalle beginnen, insgesamt 500 Arbeitsplätze will Strabag schaffen.

Die Genehmigungsprobleme könnten dem Unternehmen nun einen Strich durch die Rechnung machen. „Wir müssten eine solche Konstruktion genehmigen“, sagt BSH-Sprecherin Wiebe. Bislang lägen jedoch noch keine Unterlagen vor. „Deshalb können wir das noch nicht beurteilen.“ Das BfN-Schreiben gibt aber einen Hinweis auf die Genehmigungspraxis.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Torsten Staffeldt bekräftigte daher seine Forderung, dem BfN die Genehmigungskompetenzen für Offshore-Windparks zu entziehen. Allein das BSH solle zuständig sein. Der Liberale: „Das BfN treibt den Naturschutz ins Absurde.“

… wobei der FDP-Politiker übersieht, dass das Bundesamt für Naturschutz gar nicht die Genehmigungsbehörde ist, das ist das BSH.

Link (.pdf):

Investigations of the bird collision risk and the responses of harbour porpoises in the offshore wind farms Horns Rev, North Sea, and Nysted, Baltic Sea, in Denmark (2005):  Status_Report_202005

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