Zu wenig Schallschutz für Schweinswale: „was auf die Ohren“ von den Umweltverbänden!

Die erste fertige Anlage im Windturbinenfeld „Alpha Ventus“. (C) DOTI, 2009, Matthias Ibeler

Ein fassungsloser Kommentar von Manfred Knake

Die ganze Welt liebt Wale: Whale-Watching ist der Tourismus-Renner, gegen den Walfang in Norwegen oder Japan wird demonstriert, Boote von Greenpeace oder Sea Shepherd fahren zur Anti-Waljagd aus und stören Walfänger auf See. In Deutschland ist alles ganz anders: Da spendet man gerne z.B. für Greenpeace oder die „Umweltverbände“, unterstützt aber damit gleichzeitig die weitgehende Untätigkeit dieser Verbände beim „nachhaltigen“ Schutz  des Kleinen Tümmlers oder Schweinswals vor dem Verletzungs- oder Tötungsrisiko durch eine enorm laute Dauerbeschallung unter Wasser für eine vorgeblich „ökologische“ Energiewende. Bei den Rammarbeiten für die Fundamente der Offshore-Wind“parks“ in der Nord- und Ostsee, die angeblich die Welt vor dem Klimakollaps retten sollen, aber in Wirklichkeit nur ein hochsubventioniertes Geschäftsmodell für Hersteller, Projektierer und Betreiber sind, entstehen unglaublich hohe Schalldrücke von mehr als 200 Dezibel. 200 Dezibel, ein logarithmischer Wert, sind das Mehrfache des Lärms eines startenden Düsenflugzeugs in 30m Abstand. Für Wale bedeutet das die Schädigung oder den Verlust der Ortungsorgane und kann zum Tod führen. In Schleswig-Holstein wurden im Sommer 2012 an der Westküste mehr als 130 Schweinswale tot angetrieben, gleichzeitig fanden Rammarbeiten im Windturbinenfeld „Alpha Ventus“ vor Borkum statt. Ob der Tod der Tümmler mit den Rammarbeiten in Verbindung stand, wurde nicht nachgewiesen. Bei keinem der toten Schweinswale wurde aber die Todesursache untersucht, obwohl das nach dem internationalen Walabkommen „ASCOBANS“ vorgeschrieben ist.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Dez. 2013 eine gemeinsame Pressemitteilung (s.u) mit Umweltverbänden veröffentlicht, die Zweifel an der fachlichen Kompetenz der Verfasser aufkommen lässt. Anlass war ein sog. „Schallschutzkonzept“, erarbeitet in Berlin im Sept. 2012 zusammen mit der Windenergiewirtschaft und Umweltverbänden als „Kompromiss“, das die Unterwasserlärmbelastung auf 160 Dezibel begrenzen soll, nur in der Nordsee, nicht aber in der Ostsee. Ursprünglich hatten die Verbände, darunter auch kleinere Walschutzorganisationen, den Störungs-Grenzwert bei 130 bis 140 Dezibel aufgrund bekannter Verhaltensänderungen durch Ausweichreaktionen als Grundlage für ein Schallschutzkonzept „begrüßt“. Einige Monate später, im Mai 2013, schrieben die Verbände in einer gemeinsamen Stellungsnahme:

[…] Das vorgestellte Schallschutzkonzept zeigt hierzu Ansätze, bleibt aber hinter dem Bedarf weit zurück. Es enthält Aspekte, die nach unserer Auffassung naturschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig sind, und es füllt noch nicht den Anspruch einer zwischen den Anforderungen der Energiepolitik und des Naturschutzes ausgewogenen Position. Wir haben deshalb in unseren Stellungnahmen wiederholt den Nachbesserungsbedarf erläutert und bitten nachdrücklich um Berücksichtigung sowie eine zeitnahe Veröffentlichung und Anwendung des Konzeptes. […] Die Beschreibung des bisherigen Kenntnisstandes, dass die ermittelten Störungs-Grenzwerte zwischen 134 und 140 dB re 1 μPa2 s (SEL) liegen, ist begrüßenswert. Die tatsächlich in das Wasser übertragene Schallenergie ist vom Baugrund abhängig. Auf Grund der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit, ist die willkürliche Festlegung von flächendeckend anwendbaren Störradien im Gegensatz zur Einführung eines Störungs-Grenzwertes problematisch. Eine weitere Differenzierung bezüglich der Funktionalität eines Gebiets (Fortpflanzungsgebiete) ist dringend erforderlich. Bezüglich der vorgesehenen Störradien (Tabelle 1) halten wir den 8 km Wert bei 160 db SEL in 750 m Entfernung angesichts der bekannten Radien der Vertreibung von Schweinswalen für zu niedrig angesetzt. […]

160 Dezibel (750 m von der Baustelle entfernt!) wurden im Jahr davor als „Kompromiss“ mit der Industrie und den Küstenländern, also der windkrafthörigen Politik, bezeichnet. 3 Dezibel mehr bedeuten bereits eine Verdoppelung des Unterwasserlärms, 160 Dezibel also eine Vervielfachung bis zur Lautstärke eines Artillerieabschusses in unmittelbarer Nähe als Dauerbeschallung bei Rammarbeiten, falls diese theoretischen Werte in der Praxis überhaupt eingehalten werden können.

Soldaten im Ersten Weltkrieg, die tagelangem Artillerie-Trommelfeuer ausgesetzt waren, erlitten Knalltraumata, den „Shell Shock“ mit jahrelangen Spätfolgen als „Kriegszitterer“. Was mögen da Schweinswale unter Wasser erleiden, die  die eigentlich betroffene „Interessengruppe“ durch diesen schändlichen „Kompromiss“ sind?

Dieser enorme Lärm mit den zu erwartenden negativen Folgen für eine streng geschützte Tierart ist mit dem Naturschutzrecht nicht zu vereinbaren: § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes enthält ein Tötungs- und Verletzungsverbot schon für ein einzelnes Tier. Wenn dies gewerbsmäßig erfolgt, ist das eine Straftat. Während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und  Wanderungszeiten dürfen die Schweinswale nach dem Bundesnaturschutzgesetz noch nicht einmal erheblich gestört werden.

Was hinderte also die „anerkannten“ Naturschutzverbände wie BUND oder NABU daran, Rechtsmittel gegen diese hohen Schalldruckwerte und die „Ausnahme“ für die Ostsee einzulegen? Ist es die Verblendung durch eine ständig propagierte, aber kaum realisierbare „Energiewende“, die auch Fledermäuse und Vögel für den vermeintlichen „Klimaschutz“ zu abertausenden an Windrotoren sterben lässt? Oder ist es die Nähe zu dieser Politik und die Nähe zu Spenden aus der Industrie, die von der Deutschen Umwelthilfe gesammelt und an die Verbände verteilt werden? Der DUH wird eine große Nähe zur Wirtschaft, auch zur Windenergiewirtschaft, nachgesagt. Dr. Peter Ahmels, früher Präsident des Bundesverbandes Windenergie (BWE),  leitet den Bereich „Erneuerbare Energien“ bei der Deutschen Umwelthilfe. Zitat Wikipedia: „Die Deutsche Umwelthilfe finanziert sich aus privaten Spenden – vor allem aus Wirtschaftskreisen – sowie aus öffentlichen Fördermitteln. Einnahmen erzielt die Deutsche Umwelthilfe auch aus Abmahnungen sowie Vertragsstrafen Abgemahnter.“

Böse Zungen verglichen die DUH schon vor Jahren mit einer „Spendenwaschanlage“, die Spenden aus der Wirtschaft sammelt und diese dann elegant an die Umweltverbände weiterleitet, ohne dass die Verbände als direkte Spendenempfänger in Erscheinung treten. Ist es der stetige und „nachhaltige“ Spendentropf, der sie ihre Ziele aus den Augen verlieren lässt? Greenpeace Deutschland wirbt vehement für den Ausbau der Nordsee mit Windkonvertern, und gibt gleichzeitig vor, Schweinswale schützen zu wollen. Greenpeace, BUND und NABU bieten sich zudem als Ökostromvermittler an, ist das des Rätsels Lösung für den abgestimmten Lärm für die Schweinswale? Diese Verbandsfunktionäre in ihren räumlich weit entfernten Geschäftsstellen haben sich inzwischen soweit von der Naturschutzwirklichkeit entfernt, dass sie als Naturschutzinstanz und Anwälte der Natur nicht mehr ernstzunehmen sind.

Deutsche Umwelthilfe Pressemitteilung, 02. Dezember 2013, 16:17 Uh

Umweltverbände: Weiterer Ausbau der Offshore-Windenergie muss naturverträglich erfolgen Schallschutzkonzept endlich in KraftBerlin/Hamburg/München – Die Umweltverbände begrüßen das heute veröffentlichte Schallschutzkonzept zum Schutz des Nordsee-Schweinswals beim Bau von Offshore-Windenergieanlagen als Schritt in die richtige Richtung und erwarten zukünftig einen besseren Schutz für Meeressäugetiere und andere marine Lebewesen bei der Energiegewinnung in der Nordsee. Die Verbände kritisieren aber zugleich die Nichtanwendung auf die Ostsee, die pauschale Ausnahme von Altgenehmigungen und die unzureichende Umsetzung des bestehenden Störungsverbots. Nachdem der amtierende Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) das Konzept bereits lange angekündigt hatte, drohte dieses in den vergangenen Monaten am Widerstand eines Teils der Industrie und der Küstenbundesländer zu scheitern.Mehr als zwei Jahre wurde über das Konzept gestritten. Ab sofort gibt es den Rahmen für den Schutz vor Lärm beim weiteren Bau von Offshore-Windanlagen vor und dient dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als Grundlage zukünftiger Genehmigungen. Das Konzept legt dabei unter anderem räumliche Belastungsgrenzen und technische Maßnahmen zur Lärmverringerung fest. Wie dringend das Schallschutzkonzept gebraucht wird, zeigt die Tatsache, dass bislang bei keinem der Offshore-Projekte der in Deutschland geltende Schallgrenzwert von 160 Dezibel dauerhaft beim Bau eingehalten wurde. „Das jetzige Konzept enthält zwar auch naturschutzfachliche Schwachstellen, stellt aber einen Kompromiss dar, der dem Schweinswal in der Nordsee hilft und den es mit den Erfahrungen laufender Projekte weiter zu entwickeln gilt“, so die Umweltverbände.Die Offshore-Windkraft muss nach Meinung der Verbände ihren Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten, birgt aber ein hohes Risiko für die Meeresumwelt. […]

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