Am 01. August 2010 berichteten wir über ein Höhenfeuerwerk auf der Insel Juist, zur Belustigung der Touristen, zum Schrecken und Schaden der durchziehenden Wat- und Wasservögel, die gerade im Wattenmeer Station machen und sich Fettreserven für ihren Weiterzug in die Überwinterungsgebiet anfressen. Nun krachte es auch nächtens in Bensersiel.
Es stellt sich die Frage, ob die unsensiblen Tourismusmacher überhaupt wissen, was sie tun, welchen Bezug sie zur (geschützten) Landschaft und den Tieren haben, die sie intensiv mit dem Label „Weltnaturerbe“ vermarkten. Vermutlich keinen. Wir haben bereits am 01. August die Nationalparkverwaltung angeschrieben und um Aufklärung gebeten, wo und wann weitere Feuerwerke über dem Nationalpark geplant sind und darum gebeten, diese ggf. aufgrund der Vorschriften des Nationalparkgesetzes zu unterbinden. Eine Antwort haben wir bisher nicht erhalten, die Nationalparkverwaltung ist ohnehin spärlich bei der Beantwortung von Anfragen durch den Wattenrat. Nun haben wir die Presse angeschrieben.
Die schlimmsten Befürchtungen des Wattenrates seit dem Etikett Weltnaturerbe inzwischen eingetreten: Nicht nur Feuerwerke „verschönern“ das Wattenmeer, auch Kitesurfer dürfen nun in Schutzzonen ihren Fun-Sport mit der Genehmigung der Nationalparkverwaltung ausüben. War da nicht mal eine Waldschlösschen-Brücke in Dresden, an der die Ernennung zum „Weltkultuerbe“ scheiterte? Hier im Wattenmeer gibt es viele Waldschlösschen-Brücken, die eigentlich den Status „Weltnaturerbe“ entbehrlich machen. Das sollte der UNESCO mal jemand stecken.
Presseinfo, 14. August 2010
Naturschutz/Wattenmeer/Weltnaturerbe
Wattenrat Ost-Friesland fordert Verbot von Höhenfeuerwerken über dem Nationalpark Wattenmeer
Seit Jahren werden zur Untermalung von Festen zur Unterhaltung der Touristen Höhenfeuerwerke über dem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, seit 2009 auch „Weltnaturerbe“, abgebrannt. Zuletzt wurden am 24. Juli auf der Insel Juist und am 10. August im Küstenbadeort Bensersiel Höhenfeuerwerke abgebrannt, mit erheblicher Beunruhigung der Rastvögel des Wattenmeeres. Das Nationalparkgesetz verbietet eindeutig die Störung und Gefährdung der Schutzgüter des Nationalparks durch Lärm oder auf andere Weise. [§§ 6 und 12 Gesetz über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer]
Der Wattenrat hatte bereits vor mehreren Wochen die Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven auf die Störungen von durchziehenden Wat- und Wasservögeln im Nationalpark durch Feuerwerke aufmerksam gemacht und um umgehende Abstellung gebeten. Eine Antwort der Verwaltung liegt bisher nicht vor.
Der Wattenrat hält das Abrennen von Höhenfeuerwerken für unvereinbar mit den Schutzzielen im Nationalpark Wattenmeer und dem Status „Weltnaturerbe“. Vögel reagieren panisch auf die Licheffekte und Explosionen. Die völlig unsensiblen Tourismusmacher, die diese Feuerwerke veranstalteten, nutzen zwar jede Gelegenheit, um auf das Weltnaturerbe zur touristischen Vermarktung hinzuweisen, unternehmen aber nichts für den Schutz der wildlebenden Tiere im Weltnaturerbe. Offensichtlich fehlt es vielen Touristikern am Bezug zur Landschaft, die sie vermarkten.