Weltnaturerbe Wattenmeer: Flächen erweitert, Etikettennaturschutz

Willkommen im Weltnaturerbe: Norderney

Das UNESCO-„Weltnaturerbe Wattenmeer“ in Deutschland wird erweitert. Die Entscheidung fiel am 23. Juni 2014 durch das Welterbe-Komitee im Wüstenstaat Katar. Das Weltnaturerbe wird auch an die Grenzen des Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer mit den Wasserflächen vor den Ostfriesischen Inseln angepasst. Der Nationalpark wurde 2010 von 2800 Quadratkilometern auf ca. 3500 Quadratkilometer erweitert, es handelt sich aber überwiegend um große Wasserflächen vor den Ostfriesischen Inseln.

2001 wurden jedoch von der damaligen niedersächsischen SPD-Landesregierung unter Ministerpräsident Gabriel im Rahmen der Novellierung des Nationalparkgesetzes sehr wertvolle Naturflächen des Nationalparks Wattenmeer auf den Inseln und auf dem Festland aus dem Nationalpark herausgenommen oder in der Zonierung herabgestuft und der touristischen Nutzung zugeführt. Dagegen hatte sich der Wattenrat vergeblich bei der EU-Kommission gewehrt.

Eine Erweiterung des Weltnaturerbes um die Wasserflächen des Nationalparks wird aber die Schutzinhalte des Nationalparks nicht ansatzweise verbessern. Die Nationalparkverwaltung hat z.B. nach der Ausweisung als Weltnaturerbe 2009 mehr als 20 Kitesurfflächen von Cuxhaven bis Emden mit rechtlich fragwürdigen „Befreiungen“ vom Nationalparkgesetz in den Zwischenzonen genehmigt; die Verwendung von Drachen ist in den Ruhe- und Zwischenzonen laut Nationalparkgesetz verboten. Die großen beweglichen Zugdrachen vertreiben weiträumig Vögel. Zudem sind einige Watvogelarten im Nationalpark stark rückläufig, die strandbrütenden Arten wie Zwergseeschwalbe oder Seeregenpfeifer drohen auszusterben. Strände sind heute fest in der Hand des Tourismus. Seehunde und Kegelrobben leiden enorm unter den Störungen an den Ruheplätzen durch Wattwanderer oder Bootsbesatzungen. Die Aufsicht im Nationalpark ist desolat: Nur sechs hauptamtliche Dünenwärter versehen neben ihrem regulären Dienst für den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Aufgaben als Nationalparkwarte. Sie haben keine Kompetenzen und Boote. Das Etikett „Weltnaturerbe“ wird ausschließlich von der Tourismusindustrie zur Steigerung des Fremdenverkehrs an der Küste benutzt, der Natur hat dieses Etikett bisher nicht genützt.

Borkum: Strand ohne Strandbrüter

Der Niedersächsische Umweltmister Wenzel begrüßte die Erweiterung u.a mit den Worten: „Das Ökosystem Wattenmeer braucht eine gemeinsame Strategie zum Schutz und zur Entwicklung dieser weltweit einzigartigen Naturlandschaft.“ Von dieser Strategie ist allerdings bisher nichts zu bemerken. Grundlage des Naturschutzes im Nationalparks ist das Nationalparkgesetz, nicht aber das Weltnaturerbe-Etikett. Die Pressemitteilung des MU-Niedersachsen ist hier nachzulesen.

Nüchtern betrachtet müsste dem Wattenmeer der Welterbe-Titel umgehend aberkannt werden, zu viele Nutzungen sind in diesem Naturraum erlaubt: Baggergutverklappungen, Salzwiesenentwässerung,  Jagd auf Wasservögel, intensive Fischerei, Ölbohrungen vor der Küste Schleswig-Holsteins oder Massentourismus ohne wirksame Kontrolle durch Ranger gefährden den Nationalpark. In plattester PR-Manier werden diese Beeinträchtigungen für ein werbewirksames UNESCO-Etikett ignoriert und der Naturraum politisch schöngeredet. „Politisch“ bedeutet, dass der ehemalige FDP-Politiker Walter Hirche der Dreh- und Angelpunkt der Welterbeausweisung ist: Hirche war von 1994 – 1998 parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium, von 2003 – 2009 war er Wirtschaftsminister des Landes Niedersachsen. Seit 2002 ist er Präsident der Deutschen UNESCO-Kommission…

Dresden wurde 2009 von der UNESCO der Weltkulturerbe-Titel wegen einer einzigen Brücke, der Waldschlösschenbrücke,  aberkannt. Wie viele „Brücken“ stehen allein im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer?

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