Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände stuft Teile des vom Niedersächsischen Umweltministerium vorgelegten Windenergie-Erlasses als „rechtlich fragwürdig“ ein. Laut Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), sorgt der Erlass von Umweltminister Wenzel nicht mehr, sondern weniger Rechtssicherheit. Er könne damit zum „Investitionshemmnis“ werden. Der Spitzenstellung Niedersachsens hänge maßgeblich mit der bisher geübten kommunalen Genehmigungspraxis zusammen, so Prof. Meyer. Kritikwürdig seien die Regelungen zu den Zielvorgaben der Planungen sowie zum Ersatzgeld, dessen Herleitung nicht rechtssicher sei. Als lediglich „politische Zielsetzung“ betrachten die Verbände die schematischen Vorgaben für die Ausweisung von Windkraftflächen. Die Bedenken wurden in einer 24-seitigen Stellungnahme zusammengefasst. Minister Wenzel wurde aufgefordert, den Erlass umfassend zu überarbeiten.
Pressemitteilung
des Niedersächsischen Landkreistages, des Niedersächsischen Städtetages und des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes
Hannover, 24. Juni 2015
Kommunale Spitzenverbände: Windenergie-Erlass schafft keine Rechtssicherheit
„Die kommunalen Spitzenverbände stehen zur Energiewende. Sie unterstützen die Landesregierung beim Ausbau der erneuerbaren Energie, wo immer es raumordnerisch vertretbar, ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich ist. Der nun vorgelegte Windenergie-Erlass des Umweltministers schafft aber nicht mehr, sondern weniger Rechtssicherheit“, stellte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Prof. Dr. Hubert Meyer zum Abschluss des Anhörungsverfahrens fest. In Teilen sei der Erlass rechtlich fragwürdig und könne deshalb ein Investitionshemmnis bilden. Dass Niedersachsen heute einen Spitzenplatz in der Nutzung der Windenergie einnehme, hat auch maßgeblich mit der bisherigen kommunalen Genehmigungspraxis zu tun. Hierzu haben auch die seit Jahren vom NLT herausgegebenen Arbeitshilfen zur Windenergie beigetragen, so der NLT.
Insbesondere die im Erlass formulierten Regelungen zu Zielvorgaben der Planung und zum Ersatzgeld werden von den kommunalen Spitzverbänden auf Grund der Rückmeldung aus der Praxis abgelehnt. Bei den schematischen Vorgaben für die Ausweisung von Windkraftflächen handelt es sich zwar lediglich um politische Zielsetzungen. Sie erzeugen aber erhebliche Irritationen vor Ort und sind oftmals falsch ermittelt. Für derzeit nicht entscheidungsreif erachten die kommunalen Spitzenverbände die Ausführungen des Erlasses zu den sogenannten Ersatzgeldzahlungen. Sie sind nicht rechtssicher hergeleitet und führen zu einer Halbierung des bisherigen Aufkommens.
Die drei kommunalen Spitzenverbände haben ihre Bedenken in einer 24 Seiten umfassenden Stellungnahme zusammengefasst. Sie fordern Umweltminister Stefan Wenzel zu einer umfassenden Überarbeitung des Erlasses auf, wenn an dessen Verabschiedung festgehalten werden soll.