Windlobby: Kampfansage an den Artenschutz – ´Abbau von Genehmigungshemmnissen´

Foto (C): Manfred Knake

Der Ausbau der Windenergie stagnierte in den letzten Jahren, die Windenergiewirtschaft jammerte. Aber so schnell kann die Politik reagieren, wenn die unersättliche, vom Erneuerbare Energien Gesetz gemästete windige Lobby Dampf macht, um Genehmigungshemmnisse abzubauen. Nach dem „Windgipfel“ am 05. September 2019 in Berlin soll nun unter dem Deckmantel „Klimaziele“ der Ausbau der Windenergie an Land „marktorientiert“ (!) beschleunigt und die Rechtsmittel gegen den Ausbau eingeschränkt werden. Die am 07. Oktober 2019 vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte „Aufgabenliste zur Schaffung von Akzeptanz und Rechtssicherheit für die Windenergie an Land“ (hier als .pdf: Staerkung-des-Ausbaus-der-Windenergie-an-Land) liest sich wie die politische Kampfansage an den Artenschutz.

Artenschutz gerät weiter unter die Windräder

Sollte diese „Aufgabenliste“ so umgesetzt werden, geriete der Artenschutz noch mehr unter die Windräder, alles unter dem Diktat des imaginären „Klimaschutzes“, der irrational-hysterische Züge angenommen hat. Verantwortlich für die „Aufgabenliste“ ist Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), der sich dem Lobbydruck der Windenergiewirtschaft gebeugt hat. Einflüsterer waren u.a. der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies (SPD), der seit Jahren als politischer Windkraft-Lobbyist umgeht und Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie (BWE). Parallel zur vorgestellten „Aufgabenliste“ soll die geplante Bundeskompensationsverordnung die gesetzlich gebotene Eingriffsregelung, also den Ausgleich oder den Ersatz bei baulichen Eingriffen für die „Energiewende“, lockern: Noch gilt laut §13 Bundesnaturschutzgesetz: „Allgemeiner Grundsatz – Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren.“

Windkraft kann weder das Wetter noch das Klima verändern

Mit „Klima“ hat die Anti-Artenschutzoffensive nichts zu tun, „Klima“ ist nur das wohlfeile zeitgeistige Vehikel zur brachialen Durchsetzung wirtschaftlicher Ziele der Windenergiewirtschaft, die ohnehin von der Zwangsabgabe aller Stromkunden durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) profitiert. Es ist ein perfides Subventionssystem, längst nicht von der Mehrheit der Bevölkerung durchschaut. Windkraftanlagen funktionieren nur wetterabhängig und verändern daher das Klima nicht, abgesehen vom Mikroklima in den Windparks. Das „Klima“ als statistischer Wert von 30 Jahren Wetteraufzeichnung für eine bestimmte Region wird sich von den Maßnahmen kaum beeindrucken lassen, wohl aber das wohlige Klima auf den Projektierer- und Betreiberkonten, jedoch zum Nachteil von lärmgestressten Anwohnern und Natur- und Landschaft.

Vorfahrt für die Windenergie – Blick in das europäische Vogelschutzbebiet V63 „Ostfriesische Seemarschen von Norden bis Esens“ in Niedersachsen, unmittelbar angrenzend an den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Der Windpark Ugast wurde unmittelbar am Vogelschutzgebiet repowert, unter Missachtung der fachlichen Abstandsempfehlungen und ohne ausreichende Datenerhebung von Vögeln und Fledermäusen. –  Foto (C): Manfred Knake

Zehn Jahre vergebens: Die UN-Dekade der Artenvielfalt – oder: das Kartell der Kassierer

Zur Erinnerung: 2011 erklärten die Vereinten Nationen (UN) die Jahre bis 2020 zum „Jahrzehnt der Biodiversität“, um den weltweiten dramatischen Artenrückgang zu stoppen. Gebracht hat es nichts. Im Gegenteil: Deutschland als selbsternannter „Vorreiter“ einer eigentlich längst gescheiterten „Energiewende“, die eigentlich nur eine beabsichtigte „Stromwende“ ist, ist auch Vorreiter der Artenvernichtung, trotz der UN-Deklaration. Die Windenergie hat in den letzten Jahren abertausende Opfer unter Vögeln und Fledermäusen und nur in Gewichtstonnen messbare Verluste an Insekten gebracht, die an den Rotoren umkamen. Rastplätze für arktische Zugvögel an der Küste, auch in und direkt an europäischen Vogelschutzgebieten, wurden allein durch den Scheucheffekt der hier gebauten Windkraftanlagen entwertet. Es ging dabei nie um „Klima“, sondern stets um den auf Jahrzehnte vom EEG garantierten schnellen Profit der Betreibergesellschaften. Nicht nur an Land, auch auf See in der Nord- und Ostsee, sollen nun zusätzliche 400 Windkraftanlagen bis 2030 installiert werden, wie aktuell auf einer Fachkonferenz der norddeutschen Bundesländer in Hannover beschlossen wurde. Viele Windparks auf See stehen mitten in der Hauptzugroute von Klein- und Großvögeln. Die Anflugopfer werden nie gefunden werden.

Eine von abertausenden: tote Fledermaus, hier im Windpark Utgast/LK Wittmund – Foto (C): Manfred Knake

Naturschutzverbände, war da was?

Von den naiven und von Greta Thunberg instrumentalisierten „Friday-for-Future“-Kids sind keine Demos gegen den Verlust der Artenvielfalt durch die Windkraftnutzung zu erwarten. Wie auch, wenn man diese Arten kaum noch kennt, die artenverarmte Landschaft – vor allem durch die Intensivlandwirtschaft –  als Normalzustand wahrgenommen wird, der Biologieunterricht in den Schulen reduziert wurde und Windkraftanlagen angeblich das Klima „retten“ sollen. Wer für ein konstantes Wunschklima demonstriert (welches eigentlich?), sollte sich zunächst mit den vielfältigen Klimafaktoren  beschäftigen, statt einfältig nur das CO2 zu hypen. Werden sich nun die Naturschutzverbände laut und deutlich gegen diesen Wahnwitz aus Berlin positionieren? Den Naturschutzverband BUND indes kann man schon jetzt vergessen. Der BUND-Vorsitzende Prof. Hubert Weiger will zusammen mit dem Bundesverband Windenergie den Ausbau der „Erneuerbaren“ erklärtermaßen entfesseln„.

Auszug aus „Aufgabenliste zur Schaffung von Akzeptanz und Rechtssicherheit für die Windenergie an Land“

Das sind einige Grausamkeiten der „Aufgabenliste“ gegen den Natur- und Artenschutz aus Berlin:

* Bund-Länder-Vereinbarung zum Abbau von Genehmigungshemmnissen bei der Windenergie an Land

* Einschränkung der aufschiebenden Wirkung von Klagen und Widersprüchen gegen Genehmigungen von Windenergieanlagen

* Aufnahme eines weiteren Ausnahmegrundes beim Artenschutz für den Ausbau von erneuerbaren Energien in § 45 Abs. 7 Nr. 4 BNatSchG

* Weiterentwicklung des BNatSchG mit dem Ziel, Maßnahmen zum Klimaschutz von den Ausgleichspflichten vollständig auszunehmen

Wattenrat-Link aus 2014 zur unsteten und nicht bedarfsgerechten Einspeisung der „Erneuerbaren“: Zappelstrom: anschauliche Ganglinien der „Erneuerbaren Energie“

Nachtrag 12. Okt. 2019: Das Medienecho auf den geplanen Naturschutzabbau zugunsten des Ausbaus der Windkraft an Land war kaum wahrnehmbar. Bemerkenwert ist aber ein Beitrag im Deutschlandfunk vom 07. Oktober:  „Greifvogel Rotmilan Artenschutz als vorgeschobenes Argument gegen Windräder?“. Darin wird dasProblem Windkraft-Artenschutz den gefährdeten Greifvogel Rotmilan reduziert. Zum geplanten Abbau von Genehmigungshemmnissen äußerten sich im DLF-Beitrag Katrin Ammermann vom Bundesamt für Naturschutz (!) und Lars Lachmann, Artenschutzreferent vom größten deutschen Naturschutzverband NABU. Sie sehen ein „Imageproblem“ für den Artenschutz, wenn Windkraftgenehmigungen nicht erleichtert würden. Zitat aus dem DLF-Beitrag: „Lars Lachmann und Kathrin Ammermann treten aktiv für solche Maßnahmen ein [Windpark-Genehmigungen zuerleichtern, indem man ihnen eine Ausnahme vom Tötungsverbot  zugesteht], weil sie andernfalls befürchten, dass der Artenschutz ein Imageproblem bekommen könnte, wenn er nämlich großflächig dazu instrumentalisiert wird, den Umbau hin zu erneuerbaren Energien zu verhindern“.

Ist der NABU-Mann Lachmann nun ein von NABU-Mitgliederbeiträgen bezahlter hauptberuflicher Artenschützer oder nur ein Arten-Imageschützer? Man stelle sich vergleichsweise vor, ein Gewerkschafter würde sich für den Abbau von Arbeitnehmerrechten aussprechen, aus „Imagegründen“… Ausführlich berichtete die  Lokalzeitung „Anzeiger für Harlingerland“ aus Wittmund mit einer kritischen Berichterstattung zum Thema. Die Zeitung erscheint in einer Region, in der sich weit über einhundert Windkraftanlagen drehen, z.T. sehr dicht am „Weltnaturerbe“ Wattenmeer und dem europäischen Vogelschutzgebiet „Ostfriesische Seemarschen von Norden bis Esens“.  Und im Landkreis Wittmund ist auch der Wattenrat zuhause. Den Bericht vom 10. Okt. 2019 können Sie hier lesen (mit freundlicher Genehmigung): AZH_10Okt2019_Gegenwind fuer Windkraftplaene

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