„Der größte Teil der insbesondere in den letzten Jahren und aktuell abgeschlossenen Pacht- bzw. Mietverträge von Agrarland bzw. Wald zum Bau von Windkraftanlagen oder Photovoltaikfeldern dürfte aufgrund extrem überteuerter Pachten / Mieten sittenwidrig und damit nichtig sein. Es ist gemäß BGB und relevanter Gerichtsurteile von einem sittenwidrigen Pacht- oder Mietvertrag regelmäßig dann auszugehen, wenn der Pacht-/Mietzins gut 100% über dem objektiven Marktwert der Gebrauchsüberlassung liegt“, schreibt Prof. Dr. Andreas Schulte auf seinem Video-Kanal „CumTempore“ in seiner Serie „WaldKlimaWissen“. Prof. Schulte war bis zu seiner Pensionierung 2023 Inhaber des Lehrstuhls für Waldökologie, Forst- und Holzwirtschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Teil 06 seiner Serie „Gegenwind“ befasst sich mit dem Thema „Sittenwidrige Pachtverträge zum Bau von Windkraftanlagen“ , den Sie hier ansehen können: