Wilhelmshaven: zweite LNG-Regasifierungsanlage in Betrieb genommmen, direkt am Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und „Weltnaturerbe“

Quelle: Din21 / Deutsche Energy Terminal – Deutsche Energy Terminal, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=187001005

Nach dem Flüssiggas (LNG) -Terminal 1 in Wilhelmshaven ging im August 2026 der Terminal 2 in Wilhelmshaven in Betrieb. Hier wird Flüssiggas aus Gastankern umgepumpt und in den Terminal-Schiffen gespeichert. Terminal 1 ist der Tanker „Höegh Esperanza“, Terminal 2 der Tanker „Excelsior“ als „Floating Storage Regasification Unit“ (FSRU).

Betreiber beider Terminals ist die Deutsche Energy Terminal. Beide Schiffe sind an das Ferngasleitungsnetz angeschlossen. Der Terminal liegt in unmittelbarer Nähe des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, das als „UNESCO Weltnaturerbe“ ausgewiesen ist.

Das Problem: Das auf -162 °C heruntergekühlte flüssige Erdgas muss für den Pipelinebetrieb wieder in Gas umgewandelt werden, die Regasifizierung. Dafür saugen Schiffspumpen enorme Mengen Meerwasser aus dem Jadebusen an, um das LNG wieder zu erwärmen. Mit dem Pumpwasser gelangen Meeresorganismen in die Rohre, die sich dort festsetzen und das System langsam verstopfen (Biofouling).

Mittels Elektrolyse aus dem Meerwasser wird Chlor erzeugt, das die Organismen abtötet. Das belastete Prozesswasser wird dann zurück in das Watt des Jadebusen gepumpt. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (!) (NLWKN) hat dazu die Betriebserlaubnis ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt. Die „Krise der Gasversorgung“ ist zudem zunächst durch die Sanktionierung Russlands nach dem Einmarsch in die Ukraine und dann durch einen Sprengstoffanschlag auf die Nordstream-Pipeline verursacht: „Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hatte die Planfeststellungsbehörde in diesem Planfeststellungsverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden. Für die Einbringung des Baggerguts in das Küstengewässer wurde zugleich eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt“.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte bereits 2024 eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht gegen diese Art der Reinigung eingereicht. Die Klage wurde abgewiesen. Naturschutz im Nationalpark Wattenmeer und „Weltnaturerbe“ spielen offensichtlich keine Rolle mehr. Warum darf sich dieses Großschutzgebiet bei den vielen zugelassenen Nutzungen und Beeinträchtigungen eigentlich immer noch „UNESCO-Weltnaturerbe“ nennen?

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