
Fliegende Pinguine statt Strandbrüter- Strand auf Norderney – Foto- Eilert Voß/Wattenrat
Es soll gefeiert werden, Politiker und unkritische Medien werden wohl recherchefreie Erfolgsarien zum Jubiläum anstimmen, obwohl es eigentlich nichts zu feiern gibt: Vor vierzig Jahren, am 01. Januar 1986, trat die Verordnung zur Einrichtung der Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer in Kraft. Später wurde daraus ein Gesetz, immer wieder angepasst an die Forderungen z.B. der Tourismusindustrie. Wer die Wattenrat-Seiten aufmerksam gelesen hat, wird die Vielzahl der zugelassenen Nutzungen zur Kenntnis genommen haben: Massentourismus, Zulassung von Kitesurfern in den Zwischenzonen, Baggergutverklappungen, gewerbliche Fischerei mit Grundschleppnetzen und hohem Beifang, Vogeljagd auf den Ostfriesischen Inseln, örtlicher desolater Zustand der Salzwiesen vor den Deichen oder Windparks auf See und an Land, die das Großschutzgebiet umstellen, mitten in den Hauptrouten des ostatlantischen Vogelzuges. Ein Windpark wurde unter Beteiligung des Umweltverbandes BUND in der Außenweser direkt am Nationalpark errichtet: Nordergründe mit 18 Anlagen.
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