Gänsejagd: Landwirtschaftsminister Meyer kündigt Änderung der Jagdzeitenverordnung an

Angeschossene Nonnengans, nicht jagdbare Art, Terborg/Ems, EU-Vogelschutzgebiet

Viel wurde beim Wattenrat und der Gänsewacht zur Wasservogeljagd in EU-Schutzgebieten geschrieben und mit Fotos dokumentiert. Vor allem das Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ an der Ems, das auch EU-Vogelschutzgebiet ist, war jahrelang Schauplatz von bekanntgewordenen unglaublichen Jagdverstößen, die Eilert Voß akribisch bei Kälte, Dunkelheit und Nebel festgehalten hat. Gänsejagd bei dichten Nebel oder Schneetreiben, bei Dunkelheit „nach Gehör“, angeschossene oder getötete Gänse, die keine Jagdzeit haben, Jagd mit an Gewässern verbotener Bleimunition oder jagen ohne Hund – das alles kam dort vor und kommt sicherlich in anderen gänsereichen Schutzgebieten auch vor, in denen nicht beobachtet wird. Keiner dieser angezeigten Verstöße wurde von der Unteren Jagdbehörde in Emden verfolgt, die mehrfach gerufenen Polizei hatte viele Gründe, nicht an der Ort der Handlung zu kommen – einmal fehlte ein Dienstwagen, ein anderes Mal fehlte es an polizeilichen Gummistiefeln, und wenn die Beamten denn mal kamen, fehlte es an Sachkenntnis über das Jagdgesetz – die Staatsanwaltschaft Aurich stellte alle Anzeigen gegen Jagdverstöße ein. Ein Polizeibeamter, der Telefonanrufe entgegennahm, ist selber Jäger. Nur Eilert Voß wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eine „Jagdstörung“ begangen hatte, als er bei einer Jagd, auch zum Selbstschutz vor fliegenden Schroten, ins Nebelhorn geblasen hatte – verkehrte Welt. Dieser „Gänsekrieg“ erreichte inzwischen nicht nur die Zeitungen und das Fernsehen, sondern auch die Politik.

Im Naturschutzgebiet "Petkumer Deichvorland" geschossene Brandgans, eine nicht jagdbare Art

Nun zeichnet sich endlich eine Änderung der Situation ab. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium kündigte in der Presse eine Änderung der Jagdzeitenverordnung in Vogelschutzgebieten an. Laut dpa/lni Meldung (s.u.), die am 16. Oktober 2013 veröffentlicht wurde, will Landwirtschaftsminister Christian Meyer die Gänsejagd ab 2014 mit einer neuen Jagdzeitenverordnung ändern: Demnach ist eine ganzjährige Schonzeit für bestimmte

Angeschossene Nonnengans mit verbotenem Bleischrot, nicht jagdbare Art

Gänsearten vorgesehen. In besonderen EU-Vogelschutzgebieten soll die Jagd auf Wasservögel eingeschränkt oder ganz eingestellt werden, hieß es aus dem Ministerium. Für eine Bewertung oder lauten Jubel indes ist es aber noch zu früh. Nicht nur bei Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand, auch bei der Politik kommt nicht immer das heraus, was man eigentlich erwartet. So gibt es schon wieder Anlass zu Zweifeln. Am selben Tag, als die dpa/lni-Meldung erschien, äußerte sich Minister Meyer im NDR-Fernsehen (Hallo Niedersachsen, 16. Oktober 2013, 19.30h) zur Änderung der Jagdzeitenverordnung so, Zitat: „Es geht nicht um die Einstellung der Gänsejagd, wie es von einigen Verbänden gefordert wird, sondern um die Rücknahme von Ausweitung, die die Vorgängerregierung vorgenommen hat.“ Man wolle wieder auf den Stand von 2002 kommen.

Damit aber wäre nicht gewonnen, die Jagd in den Schutzgebieten könnte so weiterhin ungehindert auf Graugänse und Entenarten mit allen damit verbundenen erheblichen Störungen auf andere, nicht jagdbarer Vögel, weitergehen. Ein einziger Jäger in einem Naturschutzgebiet, das auch von Spaziergängern nicht betreten werden darf, genügt, um viele Rastvögel weiträumig von ihren Ruhe- und Nahrungsflächen zu vertreiben.

Im Koalitionsvertrag 2013 -2018 zwischen SPD und Bündnis90/Die Grünen wurde die Änderung Jagd in EU-Vogelschutzgebieten bereits thematisiert, aber äußerst schwammig und ohne konkrete Zielvorgaben formuliert:

S.74: Zeitgemäße und naturnahe Jagd

Zeitgemäße und naturnahe Jagd muss sich an ökologischen Prinzipien ausrichten und den Erfordernissen des Tierschutzes gerecht werden. Daher wird die rot-grüne Koalition das Jagdrecht novellieren und dabei auch die Jagd in EU-Vogelschutzgebieten thematisieren. Es soll ein konstruktiver und fachlich orientierter Dialog mit allen Betroffenen und Beteiligten beginnen.

Aus dem Landtag in Hannover verlautete „dem Vernehmen nach“, dass die eigentlichen Bremser der Einstellung der Wasservogeljagd in den Schutzgebieten die ostfriesischen SPD-Genossinnen und Genossen sind, unter ihnen auch eine Landtagsabgeordnete aus dem Landkreis Leer sowie Genossen aus dem Klüngel der Stadt Emden, also dort, wo alle Anzeigen gegen die gut dokumentierten Jagdverstöße im Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ im Sande verliefen. Landwirtschaftsminister Christian Meyer hat also bei der Umsetzung seiner Pläne zur Jagdberuhigung in Schutzgebieten nicht nur Gegner in den Reihen der Oppositionspartei CDU, sondern auch in den eigenen Reihen der Koalition. Das wird die Inhalte der neuen Jagdzeitenverordnung im Sinne jagdberuhigter Flächen für Zugvögel sicherlich verwässern.

Gänsejagd bei dichten Nebel, nach der Bundesjagdzeitenverordnung verboten! NSG Petkumer Deichvorland an der Ems

Die organisierte Jägerschaft kündigte bereits Widerstand an. Der Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen, Helmut Dammann-Tamke (CDU,MdL), drohte rechtliche Schritte u.a. vom Grundbesitzerverband an. Dem kann Minister Meyer allerdings gelassen entgegensehen, der überwiegende Teil der EU-Vogelschutzgebiete im Außendeichsbereich an der Küste ist in staatlicher Hand. Es sind domänenfiskalische Flächen, die dem Land gehören, ebenso wie viele Flächen auf den Inseln des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, wo an zehn Tagen im Jahr ziehende Wasservögel bejagt werden dürfen. Jagdfunktionär Dammann-Tamke sind die miserablen jagdlichen Zustände in den EU-Vogelschutzgebieten an der Ems seit Jahren bekannt, er wurde vom Wattenrat stets per Mail mitinformiert. Reagiert hat er allerdings nie. Dafür hat er die niedersächsischen Zahlen für Rastgänse in einem Rundfunkinterview des Nordwest-Radios (2008) bewusst schamlos übertrieben und sich dabei fälschlich auf einen Gänseforscher bezogen.  Dammann-Tamke sprach von einer erheblichen Zunahme Gänsepopulation und nannte für Niedersachsen konkret 1 Millionen Blessgänse und 600 000 Saatgänse. Auf die Frage eines Diskussionsteilnehmers nach der Quelle für diese Zahlen verwies Damman-Tamke auf die Existenz entsprechender wissenschaftlicher Publikationen von Dr. Johan H. Mooij. Auf Nachfrage der Gänsewacht verwies Dr. Mooij Dammann-Tamkes Zahlen ins Reich der Fabel und nannte die tatsächlich wissenschaftlich erhobenen Daten. Zitat Dr. Mooij: „Für die gegenwärtige Bestandszahlen, braucht sich Herr Damman-Tamke nur vertrauensvoll an dem Dachverband Deutscher Avifaunisten (Bundesdeutsche Koordinator Gänsezählungen) oder Herrn Dr. Helmut Kruckenberg (Koordinator für Niedersachsen) zu wenden. Dort wird er dann sicherlich erfahren, dass die niedersächsischen Rastbestände der Saat- und Blässgans seit Jahren mehr oder weniger stabil sind und sich für die Saatgans bei 30.000 – 35.000 Vögel und für die Blessgans bei 120.000 – 140.000 Vögel bewegen. Da ich Herrn Damman-Tamke keine böswillige und bewusste Falschinformation unterstellen möchte, gehe ich davon aus, dass er falsch informiert worden ist. Man kann ihm, aufgrund seiner herausgehobenen Position als Landtagsabgeordneter und LJV-Präsident nur dringend raten, sich demnächst an der richtige Stelle zu informieren bevor er sich äußert!“ Zitatende. Das vollständige Interview ist bei der Gänsewacht nachzulesen: Nachgefragt: Dammann-Tamkes Gänsezahlen

Gemeinschaft verletzter und flugunfähiger Blässgänse, EU-Vogelschutzgebiet Emden-Leer, nicht jagdbare Art in Vogelschutzgebieten

Nicht vergessen werden sollte aber auch, dass gerade durch Wiederansiedelungsprojekte der Jägerschaft die heimischen Graugänse zur Nutzung einer weiteren Wildart wieder in der Landschaft wahrnehmbar geworden sind. Das hinderte Jäger aber nicht, ihre fachliche Inkompetenz bei der Beurteilung der Vermehrung der Graugänse am Beispiel eines ostfriesischen Binnengewässers schlagend unter Beweis zu stellen: Graugänse in Ostfriesland: Jägerlatein im EU-Vogelschutzgebiet. Dumm gelaufen!

Warten wir also zunächst ab, wie die neue Jagdzeitenverordnung aussehen wird.

Link: Kruckenberg/Mooij (2007): Warum Wissenschaft und Vogelschutz die Gänsejagd in Deutschland ablehnen

Anzeiger für Harlingerland, Wittmund/NDS, S. 9, 16. Okt. 2013 und in anderen, bundesweit erscheinenden Tageszeitungen

Minister Meyer will die Gänsejagd einschränken

VOGELSCHUTZ Kritiker wenden sich gegen bestimmte Jagdpraktiken, Jäger

fühlen sich als Naturschützer

EMDEN/HANNOVER / LNI – Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) hat am Dienstag Änderungen für die Gänsejagd angekündigt. Danach soll 2014 eine neue Jagdzeitenverordnung in Kraft treten, die eine ganzjährige Schonzeit für bestimmte Gänsearten vorsieht. […] In besonderen EU-Vogelschutzgebieten solle die Jagd auf Wasservögel eingeschränkt oder ganz eingestellt werden, hieß es aus dem Ministerium. Dort werden derzeit Stellungnahmen ausgewertet.[…] „Damit würden unsere jahrelangen Forderungen erfüllt“, sagte Naturschützer Manfred Knake vom Wattenrat. Nun müsse sich zeigen, wie die Details aussehen sollten. In den vergangenen Jahren hatten Gänseschützer Teilnehmern von Jagden Verstöße gegen das Jagdrecht vorgeworfen. Präsident Helmut Dammann-Tamke von der Landesjägerschaft Niedersachsen sieht bei grundsätzlichen Eingriffen in das Jagdrecht noch einiges Konfliktpotenzial. Der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer werde sich als größter Grundbesitzerverband in Niedersachsen juristisch wehren, wenn das System der flächendeckenden Jagd infrage gestellt werde. […]

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