Wasserschutzpolizei und Aufsicht im Nationalpark: heiße Luft vom Innenminister

Die SPD-Landtagsfraktion macht sich Sorgen um die Aufsicht im „Weltnaturerbe“ und Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und wollte mit einer „Kleinen Anfrage“ wissen, welche Auswirkung die Reduzierung der Wasserschutzpolizei im Wattenmeer habe. Die eigentlich nichtssagende Antwort des Innenministers Schünemann (CDU) vom 09. Dez. 2010 ist ganz unten nachzulesen. Was lernt man also aus der „Kleinen Anfrage“ der SPD zur Schließung der Dienststelle der Wasserschutzpolizei in Norddeich und den damit verbundenen Auswirkungen auf den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer?

Antwort: In der SPD liest man „Die Welt“ und zieht seine Erkenntnisse aus diesem Naturschutz-Fachblatt zum Vollzugsdefizit im „Weltnaturerbe“, hat aber sonst keine Ahnung, wie es in der Realität im Nationalpark Wattenmeer aussieht. Und man lernt, dass auch dem Innenminister die tatsächlichen Verhältnisse im Nationalpark völlig unbekannt sind und nur mit heißer Luft, aber dafür parlamentarisch gebläht wird.

Beispiel: Tägliche Verstöße durch Kitesurfer, die in gesperrten Schutzzonen ihrem Hobby frönen. Wer schon einmal erlebt hat, wie die angerufene Festlandspolizei auf diese Verstöße reagiert, kann sich weitere Anrufe sparen: Es interessiert niemanden oder man kommt unwillig herbei, erklärt, dass man nicht zuständig sei und lässt die Surfer gewähren. Wenn man die Wasserschutzpolizei informiert, bekommt man in der Regel die Antwort, man könne dort mit den Booten nicht hin und habe keine Zeit zu warten, bis die Surfer an Land kämen.
Andere Beispiele aus der Naturschutzwirklichkeit im Großschutzgebiet Wattenmeer wären Sportbootfahrer in Vogelbrutgebieten, Eiersammler oder vertriebene Seehunde. Unser Mitarbeiter Reiner Schopf, der mehr als 30 Jahre lang als Vogelwart ganzjährig auf der Insel Memmert bei Juist lebte, hat da seine eigenen Erfahrungen zur Polizeipräsenz im Wattenmeer zu Papier gebracht. Es geht hier weniger um Straftaten als um Ordnungswidrigkeiten, die nicht verfolgt werden, und das spricht sich bei den Nutzern herum.
Und der Innenminister schwätzt in seiner Antwort zur SPD-Anfrage:“In Wilhelmshaven ist eine 24-Stunden-Erreichbarkeit garantiert und damit eine kompetente Reaktion auf wasserschutzpolizeiliche Einsätze und präventive Kontrollen.“ Wilhelmshaven oder Emden ist weit, wenn z.B. ein Anruf aus Dornumersiel kommt. Auf die ausgedünnte Wasserschutzpolizei kann man bei Umweltdelikten getrost verzichten, sie war und ist nicht präsent, wenn man sie brauchte. Es fehlen Rangerstationen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, mit hoheitlichen Befugnissen über die Fläche verteilt, eigentlich Standard in Nationalparks, sogar in sog. „Entwicklungsländern“. Im Wattenmeer-Nationalpark gibt es sechs hauptamtliche Ranger auf 3.500 qkm Fläche, ohne Boote und ohne Kompetenzen. Ranger sind politisch nicht gewollt, Mittel dafür wird es nicht geben, Niedersachsen ist das Entwicklungsland im Naturschutz.
Fazit: Der Nationalpark als Schutzgebiet ist weitgehend ein rechtsfreier Raum!

Und der Naturschutzverband BUND, den die SPD zitiert, ist nur Trittbrettfahrer dieser Nummer, er macht auf besorgt, statt wirkungsvollere Rechtsmittel gegen ständig weitere Nutzungserweiterungen im Nationalpark, die zu immer mehr Störungen führen, als „anerkannter“ Naturschutzverband einzulegen, eine reine Pflichtübung ohne die viel zitierte „Nachhaltigkeit“ also.  Die Kommunen, die im Nationalparkbeirat mit Krokodilstränen die unzureichende Aufsicht beklagen, setzen selbst alles daran, das „Weltnaturerbe“ mit immer mehr zügellosem Massentourismus im Nationalpark zu vermarkten.

Links:

Wasserschutzpolizei will „enger“ mit der Nationalparkverwaltung zusammenarbeiten

Memmert, die achte Insel

Polizeischutz für Nationalpark Wattenmeer

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.12.2010;

Fragestunde Nr. 5

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sigrid Rakow, Hans-Dieter Haase, Detlef Tanke, Rolf Meyer, Marcus Bosse, Brigitte Somfleth, Karin Stief-Kreihe (SPD)

Es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordneten hatten gefragt: Die Station Norddeich der Wasserschutzpolizei (WSP) nimmt an der Küste in zentraler Lage zwischen den WSP-Stationen Wilhelmshaven und Emden hoheitliche Befugnisse im Nationalpark Wattenmeer, dem Unesco-Weltnaturerbe, war. Sie kontrolliert die Einhaltung des Schutzregimes und sichert so die Qualität des niedersächsischen Wattenmeeres. Die Kooperation mit der Nationalparkverwaltung sowie weiteren Behörden ist seit Jahren von gegenseitigem Vertrauen geprägt. Nun beabsichtigt die Landesregierung, die WSP-Station Norddeich zu schließen. Dazu äußern sich u. a. Vertreter der Kommunen aus der Region wie auch der Beirat des Nationalparks Wattenmeer mit großer Besorgnis. Die Welt vom 2. November 2010 berichtet unter der Überschrift „Niedersachsen, BUND sieht Watt in Gefahr“, dass bei der WSP ein Stellenabbau um 80 der bisherigen 210 Arbeitsplätze geplant sei.

Die Auflösung der Station sowie der Stellenabbau würden eine Ausdünnung der Vorortpräsenz der WSP im Bereich zwischen den Inseln und dem Festland bedeuten. Eine weitere Schwächung der Beobachtung und Kontrolle des Nationalparks ist nach Auffassung des Beirats nicht akzeptabel und wird in keiner Weise der neuen Bedeutung des Weltnaturerbes gerecht.

Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie will die Landesregierung gewährleisten, dass Sicherheit, Prävention und Naturschutz auch weiterhin im Weltnaturerbe Bestand haben?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Einschätzung der Sport- und Berufsschifffahrt, dass bei Wegfall der WSP in Norddeich Umweltstraftaten schwerer verhindert bzw. aufgeklärt werden können und dass Sicherheit und Prävention am besten durch ein watttaugliches Polizeischiff und wattkundige Polizisten gewährleistet werden können?

3. Wie schätzt die Landesregierung die Präventionswirkung von Polizeikräften vor Ort ein, generell – Streifenwagen am Festland – und im Fall des Wattenmeeres – der WSP-Station Norddeich -, und wie lange würde es dauern, die von Emden und Wilhelmshaven entferntesten Ziele zu erreichen?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Ich beantworte die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Mit der durch die Niedersächsische Landesregierung am 05.10.2010 beschlossenen Neuausrichtung wurde die wasserschutzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung in Niedersachsen weiter optimiert. Die Wasserschutzpolizei bleibt als eigene Abteilung der Zentralen Polizeidirektion erhalten und nimmt die Kernaufgaben der Prävention, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Schifffahrt, den Gewässern und dem Natur- und Umweltschutz wahr. Der Schwerpunkt liegt zukünftig gerade in der Gewährleistung der Sicherheit im Küstenbereich und der damit verbundenen Konzentration auf die Seeschifffahrt und den Schutz des Küsten- und Wattenmeeres. Die Landesregierung unterstreicht damit Ihre Verantwortung für Niedersachsen als größtem Küstenland und Ihr Einstehen für den Erhalt des UNESCO-Welterbes im Nationalpark Wattenmeer.

Polizeipräsenz ist hierbei ein unverzichtbares Mittel der Prävention. Durch sie wird die objektive Sicherheit erhöht und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung gestärkt. Die Bürgerinnen und Bürger sollen die Polizei überall in Niedersachsen als hochwertigen und kompetenten Dienstleister im Bereich der Sicherheit erfahren. Das gilt natürlich gleichermaßen für den besonderen Einsatzraum Wasser, speziell auch an der Küste und im Wattenmeer.

Die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben an der Küste werden zukünftig in direkter Anbindung an die Zentrale Polizeidirektion durch eine integrierte Wasserschutzpolizeidienststelle in Wilhelmshaven wahrgenommen. An diese angegliedert sind die modern ausgestatteten Wasserschutzpolizeistandorte in Emden, Brake und Stade.

Über die Wasserschutzpolizeidienststelle in Wilhelmshaven und den Standort Emden sind Kontrollen und Präsenzstreifen zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften im Bereich des Wattenmeeres zwischen dem Festland und den ostfriesischen Inseln weiterhin gewährleistet. In Wilhelmshaven ist eine 24-Stunden-Erreichbarkeit garantiert und damit eine kompetente Reaktion auf wasserschutzpolizeiliche Einsätze und präventive Kontrollen. Durch den Rund-um-die-Uhr-Dienst wird in Wilhelmshaven die Möglichkeit der ständigen Einsatzbereitschaft an einem Ort gebündelt und damit mehr Flexibilität für den Personaleinsatz geschaffen. Der Standort Wilhelmshaven wurde personell verstärkt, die Ausrüstung in Emden und Wilhelmshaven im Hinblick auf die Aufgaben optimiert.

Durch eine stärkere Bedarfsausrichtung werden eine flexiblere Aufgabenwahrnehmung und klarere Schwerpunktsetzungen für die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben in Niedersachsen ermöglicht. Um die landesweiten und landesübergreifenden fachlichen Erfordernisse und Kompetenzen sicherzustellen wird integraler Bestandteil der Führungsdienststelle in Wilhelmshaven ein Kompetenzzentrum sein. Durch dieses werden eine hohe Verfügbarkeit des Einsatzmittels Boot und fachspezifische Qualifizierungen des Personals gewährleistet, sowie die erforderlichen Qualifikationen für die wasserschutzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung in ganz Niedersachsen dauerhaft auf hohem Niveau vorgehalten. Die fachliche Kompetenz, auch für den Bereich des Wattenmeeres, ist damit gesichert.

Zu 2.:

Das Vorgangsaufkommen ist durchgängig durch alle Dienststellen der Wasserschutzpolizei im Vergleich zu den Flächendienststellen gering. Im Zuständigkeitsbereich der Wasserschutzpolizeistation Norddeich wurden in den letzten fünf Jahren pro Jahr Umweltstraftaten im einstelligen Bereich festgestellt und bearbeitet. Die Aufgaben werden  insgesamt weiterhin uneingeschränkt und mit gleich hohem Sicherheitsstandard über die Standorte Wilhelmshaven und Emden wahrgenommen.

Mit der Neuausrichtung steht für den hier in Frage stehenden Einsatzraum eine vergleichbare Anzahl an Booten und Bootstypen zur Verfügung wie vor den Strukturveränderungen. Daraus ergibt sich, dass die Vorortpräsenz auf See und im Wattenmeer in gleichem Umfang erfolgen kann wie bisher. Wasserseitig dienen Küstenboote bei der Bestreifung des Wattenmeeres als Basisstation. Die Küstenboote fahren in der Alltagsorganisation in der Regel Streifen nach einem besonderen Plan auf den Seeschifffahrtsstraßen und im Küstenmeer. Im Rahmen dieser Streifen wird auch das Wattenmeer befahren. Dies geschieht vornehmlich mit Beibooten, die auf den Küstenbooten mitgeführt werden und ein Vordringen auch in flache Gewässer ermöglichen. Landseitig können die entsprechenden Einsatzräume mit dem Pkw angefahren werden und über die Nutzung von trailerbaren Booten der Einsatzraum Wasser, und hier auch die flachen Gewässer, bestreift werden. Somit ist eine flexible Bestreifung des Wattenmeeres einschließlich der Überwachung der Berufs- und Sportschifffahrt gewährleistet.

Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

Zu 3.:

Präsenzmaßnahmen im Einsatzraum Wasser orientieren sich aufgrund der geographischen Räume naturgemäß an Schiffsverkehrsströmen und -aufkommen und an besonders schutzwürdigen Einsatzräumen. Dies erfolgt in Ergänzung zu den zuständigen Flächenbehörden und -organisationen des Umweltschutzes und der Nationalparkverwaltung, mit denen auch in Zukunft vertrauensvoll zusammengearbeitet werden wird.

Im Bereich der Küste gibt es ein gemeinsames Einsatzgebiet, dass auch bislang gebietsübergreifend flächendeckend bestreift wurde. Bei Sofortlagen wurde und wird auch zukünftig im Einzelfall das Boot eingesetzt, welches am schnellsten unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit und meteorologischen Bedingungen vor Ort sein kann. Dies erfolgte bislang und wird auch weiterhin standortübergreifend in Kooperation der für die Sicherheit des Küstenmeeres zuständigen Beteiligten erfolgen. Über das Gemeinsame Lagezentrum See des Maritimen Sicherheitszentrums ist die Koordination solcher Einsätze rund um die Uhr gewährleistet. Gleiches gilt unter dem Stichwort „Hafensicherheit“ sowohl für die Hafenanlagen, die dem ISPS-Code unterliegen, wie auch für die Bearbeitung kleinerer Havarien, die vor dem Hintergrund umfangreicher Schiffsbewegungen auch in Hafenanlagen zeitnah bearbeitet werden und bei denen eine Beurteilung erfolgt, ob ein Schiff aus der Fahrt genommen werden muss. Im Übrigen wird die Wasserschutzpolizei nicht in den Häfen Emden oder Wilhelmshaven auf Einsatzanlässe warten, sondern ihre Aufgaben im Rahmen einer Präsenz im Einsatzraum wahrnehmen. Insoweit wären Entfernungsangaben ein rein theoretischer Wert, der für die Einsatzbewältigung unbedeutend ist.

Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

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