
Zu große Schiffe auf zu kleinem Fluss: Überführung eines Meyer-Musikdampfers, Gelegeverluste von Nonnengänsen durch Aufstau, Hatzumer Sand/Ems, EU-Vogelschutzgebiet
Werftchef Meyer in Papenburg macht offensichtlich,was er will, und wird dabei vom willfährigen Landrat des Landkreises Emsland unterstützt. Die Rede ist vom
Antrag des Landkreises Emsland auf Erteilung einer gehobenen Stauerlaubnis gem. § 10 Abs.1 i. V. m. § 15 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Überführung von zwei Kreuzfahrtschiffen der Meyer Werft über die Ems in Verbindung mit zwei Probestaus in der zweiten Septemberhälfte 2012 sowie der zweiten Septemberhälfte 2014 (Den detaillierten Einspruch gegen diesen Antrag von Wattenrat-Mitarbeiter Eilert Voß können Sie hier nachlesen: Ems: Einspruch gegen Sommerstau.pdf)
Für diese Stauerlaubnis gibt es keine rechtliche Grundlage, der geltende Planfeststellungsbeschluss sieht das mehrfache Aufstauen in den Sommermonaten zur Überführung von Schiffen nicht vor, das weiß auch Werftchef Meyer; nur der beantragt den zusätzlichen Stau der Ems auch nicht, sondern lässt beantragen, vom Landrat des Landkreises Emsland. Bereits 2009 wich der Niedersächsisches Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) von der geltenden Rechtslage ab und genehmigte lange Stauphasen im Juni für die Überführung der „Celebrity Equinox“. Dadurch ertranken viele Bruten im EU-Vogelschutzgebiet der Ems. Meyer konnte sich bisher immer auf staatliche Unterstützung verlassen, geltendes Recht wurde in seinem Sinne verbogen. Weiterlesen