Gänsejagd an der Ems: Polizei antwortet zwei Monate nach Anzeige

Bei diesen Sichtverhältnissen wurden Gänse bejagt!

Nach zwei Monaten bekam der Wattenrat Antwort von der Polizei in Emden auf seine Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen Jagdverstöße von Emder Jägern (s.u.), die verbotswidrig im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ (EU-Vogelschutzgebiet) bei Dunkelheit, Nebel oder Schneetreiben Jagd mit oder ohne Jagdhund auf überwinternde Gänse machten, ohne dabei durch die schlechten Sichtbedingungen die Arten nach geschützten oder nicht geschützten Arten unterscheiden zu können. Das ist nach der Bundesjagdzeitenverordnung verboten.

„Die von Ihnen angesprochene Problematik ist hier grundsätzlich bekannt. […] Es bestehen definitiv keine polizeilichen Handlungsmöglichkeiten und Handlungsnotwendigkeiten. […] Zwischen dem Polizeikommissariat Emden und der Stadtverwaltung Emden bestehen keinerlei gegenseitige Aufsichts-oder Kontrollbefugnisse.“, so die Polizei in Emden im Schreiben vom 14. April 2011. Das Schreiben ist im Original hier nachzulesen: Gänsejagd_Polizei_Emden_14. April 2011

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Rothalsgans im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“

Rothalsgans im NSG "Petkumer Deichvorland"

Eine Beobachtung der besonderen Art gelang heute Eilert Voß im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ an der Ems: Inmitten einer Gruppe von Nonnengänsen hielt sich eine einzelne Rothalsgans (Branta ruficollis) auf. Rothalsgänse brüten in der europäischen Arktis im westlichen Sibirien, ihre Winterquartiere befinden sich in Zentralasien und in Südost-Europa an der westlichen Schwarzmeerküste. An der Wattenküste werden sie nur selten gesehen. Rothalsgänse werden wegen ihrer auffälligen Färbung auch als Ziergeflügel gehalten. Diese Rothalsgans war nicht beringt.

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Gänsejagd an der Ems: ein Regenschirm als „Jagdstörung“, erneut Anzeige gegen Eilert Voß

Die Emder Nacht- und Nebeljäger haben nachgeladen und machen weiter Jagd auf Eilert Voß. Erneut liegt eine Anzeige gegen ihn vor. Er soll am 16. Dezember 2010 mit einem „roten Regenschirm das Jagdwild aufgeschreckt“ haben (.pdf: Jagd_Emden_Anzeige_Schirm). Daraus wurde erneut eine „Jagdstörung“ konstruiert, wegen der Voß schon am 29. März 2011 von der Richterin Angelika Brüggemann des Amtsgerichts Emden zu 2.000 Euro Geldstrafe, ersatzweise 20 Tage Haft, verurteilt wurde.

Fakt ist, dass es an dem Tag im Dezember genieselt hat, Voß am Deichfuß des Emsdeiches binnendeichs auf einem öffentlichen Weg gelaufen ist und bei einsetzendem Regen sich und seine Kameraausrüstung durch die Benutzung eines handelsüblichen braunen Regenschirms  vor Nasse geschützt hat, dafür wurden Regenschirme erfunden.

Der Emder Jagdklüngel ist offensichtlich fest entschlossen, Voß mit abstrusesten Vorwürfen und Hilfe einer Behörde zur Strecke zu bringen.

Wer allerdings noch nicht einmal rote von braunen Regenschirmen sicher unterscheiden kann, sollte auf keinen Fall Jagd bei Dunkelheit, Nebel oder Schneetreiben auf  Gänse machen.  Geschützte Wasservogelarten sind von den nicht geschützten Arten wesentlich schwerer zu unterscheiden als farbige Regenschirme, vor allem bei schlechter Sicht. Solchen Jägern sollte man mangels Eignung den Jagdschein entziehen!

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Windkraft nach Fukushima: Die Katastrophengewinnler machen mobil

„Wollt Ihr die totale Windkraft?“ Kein Soldatenfriedhof, Landschaft bei Heide/Holstein

„Nichts in der Politik geschieht zufällig, das was geschieht wurde zuvor sorgfältig geplant“. (Churchill)

Die Havarie des Atomkraftwerkes in Fukushima nach einem sehr schweren Erdbeben und einem anschließenden verheerenden Tsunami hat wieder Zweifel an der Sicherheit und vor allem dem enormen radioaktiven Restrisiko für simplen elektrischen Strom aus der Steckdose aufkommen lassen.

Medialer Gleichschschritt

In Deutschland folgte nach dem Klima-Hype nun der im medialen Gleichschritt exzerzierte Windkraft-Hype, der schon fast religiöse Züge annimmt: Die messianische Heilserwartung für die Wohlstandsbürger kommt nun mit dem angeblich „sauberen“ Windstrom, der sogar vorgeblich den Atom- oder Kohlestrom ersetzen kann. Sogenannte „Ökostromanbieter“ erhalten regen Zulauf, obwohl aus der Steckdose nach wie vor der identische Strommix für alle Stromkunden kommt, ob mit gewissenberuhigendem „Öko“-Label oder als ganz normalen Netzstrom als Mix, den „Öko“-Kunden und Nichtöko-Kunden gleichermaßen geliefert bekommen. Dafür darf es dann gerne etwas teurer sein, obwohl alle Stromkunden schon jetzt 4,2 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Aufschlag als  Zwangsabgabe aus dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bezahlen dürfen. Das macht für einen Durchschnittshaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von ca. 5.000 kWh schon lockere 200 Euro und mehr/Jahr, nur für die Konten der hochsubventionierten Windmüller und Solarbetreiber, ohne messbaren Nutzen für den Verbraucher.  Getrennte Leitungen gibt es nicht, und die Windenergie kann ohne ein bestehendes stabiles Stromnetz überhaupt nicht in das Netz eingespeist werden. Stets müssen Regelkraftwerke, also Atom-, Kohle- oder Gaskraftwerke das Netz stabil halten.

Mehr als 22.000 Windkraftanlagen in Deutschland haben bisher kein Wärmekraftwerk überflüssig gemacht. Windstrom, und darüber können auch die großen eingespeisten Mengen nicht hinwegtäuschen, steht nicht bedarfsgerecht zur Verfügung, eben nur dann, wenn der Wind in ausreichendem Maße weht. Deshalb heißt die Windkraft eben Windkraft. Diese physikalischen „Nebensächlichkeiten“ wurden von fast allen Redaktionen und den unerträglich schwätzenden Talkschaugästen geflissentlich übersehen; man fragt sich, wer diesen irrsinnigen,  desinformativen und  medial gleichgeschalteten Windkrafthype eigentlich propagandistisch steuert.

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Workshop „Lebendige Ems“: noch ein Projekt von BUND, NABU und WWF

Geschundene Ems: Meyer an die Küste!

Geschundene Ems: Meyer an die Küste!

Am 26. März 2011 fanden in der Nähe von Leer regionale Naturschützer und die Spitzen der Verbände von BUND, NABU und WWF zusammen, um auf Einladung der Verbände in einem Workshop über die Naturschutzziel an der Ems zu diskutieren: „Projekt Lebendige Ems“. Die Projektleiterin für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Niedersachsen (BUND) ist Vera Konermann, die auch freiberuflich für ein Planungsbüro tätig ist.

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Kitesurfer: Genehmigung bis 2013 verlängert

Vogelscheuchen: Kitesurfer im Nationalpark an der Muschelschillbank bei Campen/Upleward

Was zu erwarten war: Die Nationalparkverwaltung hat die Genehmigung für den umstrittenen Kiter-Spot in Upleward im Landkreis Aurich (und anderswo!) bis 2013 verlängert, Probleme werden nicht gesehen. Das sieht der Wattenrat anders. Die Fläche für die Kitesurfer liegt in der Zwischenzone des Nationalparks, und da ist die Verwendung von Drachen („Kites“) aller Art einfach nur verboten. Die Nationalparkverwaltung hob dieses Verbot mit einer „Befreiung“ auf und machte sich damit zum Erfüllungsgehilfen der Tourismusindustrie, die damit das Geschäft an diesem Ort ankurbeln will.

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Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen…

Ja, auch solche beklebten Briefumschläge landen im Posteingang des Wattenrates. Nein, es stimmt nicht, dass die drei abgebildeten Personen langjährige Funktionäre von BUND, NABU oder WWF sind. Dies wurde als Vermutung an den Wattenrat herangetragen, weil sich die Verbändespitzen nach wie vor kategorisch weigern, die notwendige Verlegung der Meyer Werft in Papenburg an die seeschifffahrtstiefe Küste zu unterstützen, um Schaden von der Ems abzuwenden.

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Eine Nachlese: Urteil wegen „Jagdstörung“ gegen Eilert Voß

Nachlese zum Gerichtsurteil gegen Eilert Voß wegen „Jagdstörung“

Von Manfred Knake

Die Presseschlacht nach dem Skandalurteil der Richterin Angelika Brüggemann des Amtsgerichtes Emden im Beisein ihres Gerichtsdirektors  Otto Hüfken gegen Eilert Voß wegen „Jagdstörung“ von illegal jagenden Jägern bei Dunkelheit, Nebel oder Schneetreiben im Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“  ist erst einmal vorüber. Auf allen Kanälen war die fragwürdige Jagd auf Gänse und das verhängte Ordnungsgeld von 2000 Euro oder ersatzweise 20 Tage Haft DAS Thema. Zusätzlich muss Voß die Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Der Anwalt der Jäger Weerda aus Emden ist selber Jäger und Jagdpächter im Naturschutzgebiet. Bemerkenswerter Weise wurde die Berichterstattung umso genauer, je weiter die Medien vom Ort des Geschehens berichteten.

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NDR-Fernsehen: Wattenmeer: Mangelnder Schutz

Am 30. März 2011 berichtete der NDR im Rahmen der Sendung „Menschen und Schlagzeilen“ über das Wattenmeer und den Titel „Weltnaturerbe“.

Zu Wort kam auch Manfred Knake vom Wattenrat. Er machte auf die völlig unzureichende Betreuung durch Ranger im Nationalpark, den ausufernden Massentourismus und den desolaten Zustand vieler Salzwiesen im Schutzgebiet aufmerksam. Hier der Link zur Sendung

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**** S P E N D E N A U F R U F ****

Eilert Voß, Interview nach dem Urteil

für Eilert Voß


Konto: XXXX, BLZ XXXX

Konto: XXXX, Kontoinhaber: XXXX

***Wichtig: Stichwort „Gänsewacht/Wattenrat“***

#edit Dezember 2011: Das Spendenkonto wurde geschlossen!

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Die blinde Justitia hat im Emden Recht gesprochen, oder auch nicht.

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