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Gänsejagd an der Ems: Polizei antwortet zwei Monate nach Anzeige
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Rothalsgans im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“
Eine Beobachtung der besonderen Art gelang heute Eilert Voß im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ an der Ems: Inmitten einer Gruppe von Nonnengänsen hielt sich eine einzelne Rothalsgans (Branta ruficollis) auf. Rothalsgänse brüten in der europäischen Arktis im westlichen Sibirien, ihre Winterquartiere befinden sich in Zentralasien und in Südost-Europa an der westlichen Schwarzmeerküste. An der Wattenküste werden sie nur selten gesehen. Rothalsgänse werden wegen ihrer auffälligen Färbung auch als Ziergeflügel gehalten. Diese Rothalsgans war nicht beringt.
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Gänsejagd an der Ems: ein Regenschirm als „Jagdstörung“, erneut Anzeige gegen Eilert Voß
Die Emder Nacht- und Nebeljäger haben nachgeladen und machen weiter Jagd auf Eilert Voß. Erneut liegt eine Anzeige gegen ihn vor. Er soll am 16. Dezember 2010 mit einem „roten Regenschirm das Jagdwild aufgeschreckt“ haben (.pdf: Jagd_Emden_Anzeige_Schirm). Daraus wurde erneut eine „Jagdstörung“ konstruiert, wegen der Voß schon am 29. März 2011 von der Richterin Angelika Brüggemann des Amtsgerichts Emden zu 2.000 Euro Geldstrafe, ersatzweise 20 Tage Haft, verurteilt wurde.
Fakt ist, dass es an dem Tag im Dezember genieselt hat, Voß am Deichfuß des Emsdeiches binnendeichs auf einem öffentlichen Weg gelaufen ist und bei einsetzendem Regen sich und seine Kameraausrüstung durch die Benutzung eines handelsüblichen braunen Regenschirms vor Nasse geschützt hat, dafür wurden Regenschirme erfunden.
Der Emder Jagdklüngel ist offensichtlich fest entschlossen, Voß mit abstrusesten Vorwürfen und Hilfe einer Behörde zur Strecke zu bringen.
Wer allerdings noch nicht einmal rote von braunen Regenschirmen sicher unterscheiden kann, sollte auf keinen Fall Jagd bei Dunkelheit, Nebel oder Schneetreiben auf Gänse machen. Geschützte Wasservogelarten sind von den nicht geschützten Arten wesentlich schwerer zu unterscheiden als farbige Regenschirme, vor allem bei schlechter Sicht. Solchen Jägern sollte man mangels Eignung den Jagdschein entziehen!
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Workshop „Lebendige Ems“: noch ein Projekt von BUND, NABU und WWF
Am 26. März 2011 fanden in der Nähe von Leer regionale Naturschützer und die Spitzen der Verbände von BUND, NABU und WWF zusammen, um auf Einladung der Verbände in einem Workshop über die Naturschutzziel an der Ems zu diskutieren: „Projekt Lebendige Ems“. Die Projektleiterin für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Niedersachsen (BUND) ist Vera Konermann, die auch freiberuflich für ein Planungsbüro tätig ist.
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Kitesurfer: Genehmigung bis 2013 verlängert
Was zu erwarten war: Die Nationalparkverwaltung hat die Genehmigung für den umstrittenen Kiter-Spot in Upleward im Landkreis Aurich (und anderswo!) bis 2013 verlängert, Probleme werden nicht gesehen. Das sieht der Wattenrat anders. Die Fläche für die Kitesurfer liegt in der Zwischenzone des Nationalparks, und da ist die Verwendung von Drachen („Kites“) aller Art einfach nur verboten. Die Nationalparkverwaltung hob dieses Verbot mit einer „Befreiung“ auf und machte sich damit zum Erfüllungsgehilfen der Tourismusindustrie, die damit das Geschäft an diesem Ort ankurbeln will.
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Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen…
Ja, auch solche beklebten Briefumschläge landen im Posteingang des Wattenrates. Nein, es stimmt nicht, dass die drei abgebildeten Personen langjährige Funktionäre von BUND, NABU oder WWF sind. Dies wurde als Vermutung an den Wattenrat herangetragen, weil sich die Verbändespitzen nach wie vor kategorisch weigern, die notwendige Verlegung der Meyer Werft in Papenburg an die seeschifffahrtstiefe Küste zu unterstützen, um Schaden von der Ems abzuwenden.
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Eine Nachlese: Urteil wegen „Jagdstörung“ gegen Eilert Voß
Nachlese zum Gerichtsurteil gegen Eilert Voß wegen „Jagdstörung“
Von Manfred Knake
Die Presseschlacht nach dem Skandalurteil der Richterin Angelika Brüggemann des Amtsgerichtes Emden im Beisein ihres Gerichtsdirektors Otto Hüfken gegen Eilert Voß wegen „Jagdstörung“ von illegal jagenden Jägern bei Dunkelheit, Nebel oder Schneetreiben im Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ ist erst einmal vorüber. Auf allen Kanälen war die fragwürdige Jagd auf Gänse und das verhängte Ordnungsgeld von 2000 Euro oder ersatzweise 20 Tage Haft DAS Thema. Zusätzlich muss Voß die Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Der Anwalt der Jäger Weerda aus Emden ist selber Jäger und Jagdpächter im Naturschutzgebiet. Bemerkenswerter Weise wurde die Berichterstattung umso genauer, je weiter die Medien vom Ort des Geschehens berichteten.
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NDR-Fernsehen: Wattenmeer: Mangelnder Schutz
Am 30. März 2011 berichtete der NDR im Rahmen der Sendung „Menschen und Schlagzeilen“ über das Wattenmeer und den Titel „Weltnaturerbe“.
Zu Wort kam auch Manfred Knake vom Wattenrat. Er machte auf die völlig unzureichende Betreuung durch Ranger im Nationalpark, den ausufernden Massentourismus und den desolaten Zustand vieler Salzwiesen im Schutzgebiet aufmerksam. Hier der Link zur Sendung
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**** S P E N D E N A U F R U F ****
für Eilert Voß
Konto: XXXX, BLZ XXXX
Konto: XXXX, Kontoinhaber: XXXX
***Wichtig: Stichwort „Gänsewacht/Wattenrat“***
#edit Dezember 2011: Das Spendenkonto wurde geschlossen!
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Die blinde Justitia hat im Emden Recht gesprochen, oder auch nicht.
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