Tempus fugit
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14. internationale Wattenmeerkonferenz in Wilhelmshaven: wieder heiße Klimaluft
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Energie-Irrsinn: EU importiert auch russisches verflüssigtes Erdgas (LNG) mit Tankschiffen
Zum Irrsinn der Energiepolitik der EU und Deutschlands, die das bisher kostengünstige und verlässlich gelieferter Pipeline-Gas aus Russland nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine mit einem Embargo boykottieren: Nach dem Terroranschlag auf die Nordstream-Pipeline ist der B-Strang der Nordstream 2-Röhre intakt. Russland würde erklärtermaßen sofort Gas aus dieser Leitung nach Deutschland liefern können. Gas und Öl stehen nicht auf der Sanktionsliste der EU gegen Russland. Stattdessen wird nun sehr teures verflüssigtes Erdgas (LNG) nicht nur von den USA (die von der Pipelinesprengung profitieren), sondern auch von Russland in die EU importiert, aber nicht direkt nach Deutschland.
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Nationalpark-Vogelführer in 80 Stunden – mit Vermarktungsangeboten
Bearbeitet und ergänzt am 15. Nov. 2022
So schnell kann´s heutzutage gehen: ein Nationalpark-Vogelführer-Zertifikat in 80 Stunden.

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Kreuzfahrtschiff „ARVIA“ der Meyer Werft überführt

05. Nov. 2022: Die ARVIA auf der Ems zwischen Oldersum und Gandersum. Die Ems-Vorländereien (unten im Bild) wurden durch den Aufstau der Ems überflutet. Brutvögel in diesem EU-Vogelschutzgebiet kamen diesmal nicht zu Schaden, weil die Überführung außerhalb der Brutzeit stattfand. Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat
Und wieder ein neuer Meyer-Dampfer, der von Papenburg über die enge Ems ans seeschifftiefe Wasser der Nordsee in Eemshaven/NL geschleppt wurde: Das Kreuzfahrtschiff ARVIA, das nach den nun folgenden technischen und nautischen Erprobungen an die britische Reederei P&O Cruises abgeliefert wird. Die ARVIA ist das Schwesterschiff der 2020 in Dienst gestellten IONA. Der Musikdampfer verfügt über 2.614 Kabinen für 5.200 Passagiere. Ob eine Kreuzfahrt mit diesem Dichtestress im schwimmenden Freizeitpark ein reines Vergnügen ist, sei dahingestellt; wer´s mag, mag´s mögen.
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Falscher Alarm beim Meeresspiegel oder: Der Meeresspiegel- Eine imaginäre Gefahr
Bearbeitet und ergänzt am 10. Nov. 2022
Derzeit ist in den Medien wieder der Klimahype-total angesagt, das Trommelfeuer der Angstszenarien kommt diesmal von der 27. UN-Klimakonferenz vom 06. bis 18. Nov. 2022 im ägyptischen Sharm el-Sheik (United Nations Climate Change Conference COP27). Zur Erinnerung: „Klima“ ist der statistische Wert von dreißig Jahren Wetteraufzeichnung in einer definierten Region, sagt die World Meteorological Organization (WMO). Man müsste also heute das Wetter (!) schützen, um in dreißig Jahren herauszufinden, ob es genützt hat. Nur: Wer tatsächlich meint, „das Klima“ (welches?) mit Temperaturen im Zehntelgradbereich mit CO2-Einsparungen (dahinter verbirgt sich das Geschäft des Emissionshandels) oder mit Wind- oder Sonnenenergie wie mit einem Thermostaten regeln zu können, ist irgendwie nicht ganz gesund oder will bewusst desinformieren. Wie man die Horrorszenarien aus Sharm el-Sheik medienwirksam unters Volk bringen soll, zeigt die Aufforderung der WebSeite „Covering Climate Now“: „How to Cover COP27“ („Wie man über die Klimakonferenz berichtet“).
Aus diesem Anlass etwas zur Entspannung aus dem Nachlass von Prof. Dr. Ing. Otfried Wolfrum:
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Niedersächsischer Landtag schafft Biotopschutz für Deichbau ab – was kommt als nächstes?

Foto: Manfred Knake
Seit 1986 schützt der Gesetzgeber bestimmte Biotoptypen per Gesetz. Zu ihrem Schutz bedarf es nicht wie bei Naturschutzgebieten eigens einer ausdrücklichen Unterschutzstellung per Verordnung, sondern wenn ein bestimmter Biotoptyp vorhanden ist, ist er automatisch gesetzlich geschützt. Diese Regelung war damals eine große positive Neuerung für den Naturschutz. Der Bundesgesetzgeber hat sich zu ihr durchgerungen, weil die von der Regelung erfassten Biotoptypen nur einen kleinen einstelligen Prozentanteil der Landfläche Deutschlands umfassen.
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Beschleunigter Ausbau der Windenergie und Abbau artenschutzrechtlicher Schutzstandards

Nonnengänse vor dem Windpark Wybelsumer Polder bei Emden – Foto (C): Eilert Voß/Wattenrat
Dieser Beitrag erschien am 27. Okt. 2022 beim Umweltforum Osnabrück:
Abbau artenschutzrechtlicher Schutzstandards ohne Gewinn für die Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie
apl. Prof. Dr. Martin Gellermann
Um das Ziel der Beschleunigung eines naturverträglichen Ausbaus der Windenergie zu erreichen, wurden mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes artenschutzrechtliche Sondervorschriften erlassen (§§ 45b ff. BNatSchG). Während sich die Politik dafür feiert, „den Turbo der Freiheitsenergien“ gezündet zu haben, spricht Bundesumweltministerin Steffi Lemke etwas zurückhaltender davon, mit den Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes wären straffere, schnellere und rechtssichere Verfahren für den Ausbau der Windenergie bei gleichzeitiger Wahrung hoher ökologischer Schutzstandards ermöglicht worden.
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Horst Stern zum 100sten Geburtstag

Horst Stern, Foto: Markus Beck, CC-BY_SA 4.0, Wikipedia
Übernahme von der Web-Seite der Europäischen Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. (EGE). Anmerkungen vom Wattenrat am Ende des Beitrages.
Am 24. Oktober 2022 wäre Horst Stern 100 Jahre alt geworden. Stern stand mit Beginn der 1970er Jahre wie kaum ein anderer für den Naturschutz in Deutschland. Im öffentlichen Bewusstsein blieb vor allem „Sterns Stunde“ – ein Stück Fernsehgeschichte.
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Machtwort von Bundeskanzler Scholz: Drei Atomkraftwerke bleiben am Netz, bis April 2023

Foto: Wikipedia (gemeinfrei)
Unter Berufung auf seine Richtlinienkompetenz sprach Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ein Machtwort: Alle drei noch im Betrieb befindlichen deutschen Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland sollen „längstens“ bis Mitte April 2023 weiterlaufen können . Das teilte Scholz in einem Brief an die Minister Robert Habeck (Grüne), Christian Lindner (FDP) und Steffi Lemke (Grüne) mit.
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