Am 04. September 2013 beobachtete ein Mitarbeiter des Wattenrates aus der Nähe des Petkumer Sieles an der Ems östlich von Emden fünf Raubseeschwalben, die um die Zeit des Mittagshochwassers den außendeichs liegenden Sommerpolder (Naturschutzgebiet Petkuner Deichvorland) zur Rast nutzten. Auffällig war, dass eine Raubseeschwalbe eine Beinverletzung hatte und sich nur mit Mühe fortbewegen konnte.
Die Raubseeschwalbe ist in Deutschland vom Aussterben bedroht, Rote Liste Kat. 1. Sie ist eine streng geschützte Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie (RL 79/409/EWG).
Um ca.12:30 Uhr befuhr ein Jetskifahrer mit großer Geschwindigkeit die Petkumer Außenmuhde Richtung Ems, eine Fahrrinne, die auch von der Fähre Ditzum-Petkum genutzt wird. Der Motorenlärm und die Geschwindigkeit des Jetskis veranlasste alle Wasservögel der Muhde, das Gewässer umgehend zu verlassen. Die Panikflucht wirkte bis in den nahe gelegenen Sommerpolder hinein, in dem hunderte Graugänse, Pfeif- und Krickenten, sowie Alpenstrandläufer und Goldregenpfeifer zusammen mit 5 Raubseeschwalben rasteten.
Eine große Vogelwolke verließ den Bereich der Muhde und floh in Richtung Westen. Erst nach 5-10 Minuten kehrten die ersten Vogelarten zurück. Doch es kam zu erneuten Störungen in der Hochwasserzeit: Der Jetskifahrer machte nach einem kurzen Ritt auf der Ems kehrt, raste erneut über die Muhde und vertrieb die wenige Augenblicke zuvor zurückgekehrten Raubseeschwalben ein zweites Mal.
Der Versuch, den rücksichtslosen Wassersportler noch an der Fährrampe anzusprechen, misslang, denn der Jetskifahrer war bereits ein weiteres Mal mit seiner PS-starken Höllenmaschine mit einer geschätzten Geschwindigkeit von 60-80 km/h in Richtung Emden auf der spiegelglatten Ems unterwegs. Umgehend wurde bei der Emder Stadtverwaltung (Beschwerdestelle) angerufen. Von dort wurde die Wasserschutzpolizei informiert.
Da von dem Jetskifahrer Bilder gemacht wurden, sind Rückschlüsse auf sein hohes Fahrtempo möglich. Der Wasserschutzpolizei werden in dieser Woche die Beweisbilder übergeben.Da das Fahrzeug mit Anhänger des Jetskifahrers auf dem Fährparkplatz abgestellt war, ist das -auswärtige- Kennzeichen bekannt.
Auszug aus der Naturschutzgebietsverordnung zum Petkumer Vorland:
Auf die Geschwindigkeitsbegrenzung von 5 km/h gem. der Verordnung über den Verkehr mit Motorfahrzeugen auf den Gewässern des I. Entwässerungsverbandes Emden im Landkreis Aurich und der Stadt Emden sowie den Gewässern des Entwässerungsverbandes Oldersum/Ostfriesland in der Stadt Emden vom 09.06.1981 (Amtsblatt der Bezirksregierung Weser-Ems Nr. 24 vom 19.06.1981) wird verwiesen.
#edit 12. Sept. 2013: Inzwischen hat die Polizei den Halter des Jetskis ermittelt. Er muss mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige rechnen.