Ems: enorme Gelegeverluste durch Überführung des Meyer-Schiffs „Disney Wish“

Ems, Deichvorland Höhe „Buschplatz“: angespülte Gänsegelege nach der Überführung der „Disney Wish“ am 30. März 2022 – Foto (C): Eilert Voß, Wattenrat Ostfriesland

Am 30. März 2022 war es mal wieder soweit: Die Meyer Werft überführte ihr neuestes Kreuzfahrtschiff “DISNEY WISH“ vom binnenländischen Papenburg über die Ems in Richtung Nordsee. Die Überführung mit Schlepperhilfe begann um 7:45 Uhr an der Meyer Werft in Papenburg. Das Schiff erreichte am Abend das Stauwerk in Gandersum. Die Ems wurde, damit der Musikdampfer überhaupt in den Fluss passte, mit dem Stauwerk aufgestaut. Das hatte Folgen für einige Vogelarten in diesem europäischen Vogelschutz- und Naturschutzgebiet.

Es kam zu enormen Gelegeverlusten vor allem bei wildlebenden Graugänsen auf der Emsinsel „Hatzumer Sand“, die durch den Stau überflutet wurde. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) veröffentlichte dazu zunächst einen durchaus kritischen Online-Beitrag mit Fotos von Wattenrat-Mitarbeiter Eilert Voß.:

„NABU: Vogeleier nach Ems-Stauung für Meyer Werft zerstört, Stand: 21.04.2022 17:15 Uhr […]´Bei circa 1.300 bekannten Gänsenestern zwischen Weener und Emssperrwerk müssen wir mit Tausenden ertrunkenen Gelegen rechnen´, sagte ein NABU-Sprecher am Mittwoch.´[…] Betroffen seien neben den Gänsen auch Enten und Kiebitze. Die Naturschützer halten sich eine Klage gegen den Landesbetrieb offen, ebenso gegen Emslands Landrat Marc-André Burgdorf (CDU).“

Der NDR-Beitrag wurde aber kurz darauf durch einen relativierenden und verharmlosenden Bericht nach Rücksprache mit dem für den Stau verantwortlichen Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ersetzt: „Weggeschwemmte Gänseeier: Ems-Stauung wohl doch nicht Ursache, Stand: 22.04.2022 15:38 Uhr“. […] Wegen Tausender weggeschwemmter Gänseeier hatte der Naturschutzbund am Donnerstag noch eine Klage gegen die zuständige Behörde erwogen. […] Nun wurden jedoch neue Erkenntnisse bekannt. Denn laut Dirk Post, dem Leiter des NLWKN in Aurich, waren die Pegelstände des Flusses auch in der ersten Aprilwoche – also deutlich nach der Emsüberführung – so hoch, dass die Insel Hatzumer Sand noch viermal komplett überflutet wurde. Spätestens dann also wären ihm zufolge die Eier weggespült worden. In einem Punkt sind sich Behörde und Naturschützende [sic!] jedoch einig: Wegen des guten Wetters im März haben die Gänse ungewöhnlich früh ihre Eier gelegt.[…]“

Ems-Insel „Hatzumer Sand“, weggespülte Gänseeier, Ausschnitt – Foto (C): Eilert Voß, Wattenrat Ostfriesland

Die „Erkenntnisse“ des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im NDR-Bericht werden vom Wattenrat nicht geteilt, die hohen Pegelstände durch den Aufstau sprechen dagegen, immerhin stand die Emsinsel Hatzumer Sand nach dem Stau 60 cm unter Wasser. Der NLWKN-Sprecher rechtfertigte den Gelegeverlust mit dem späteren natürlichen Hochwasserstand der Ems, der erneut am 05. April zu Gelegeverlusten führte. Das konnte er aber zur Zeit des Emsstaus für die Meyer Werft am 30. März noch gar nicht wissen. „Ungewöhnlich früh“ war die Eiablage der Gänse zudem keineswegs, wie wissenschaftliche Veröffentlichungen belegen.

Das sagt das Bundesnaturschutzgesetz in § 44 (Tötungsverbot):

“Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)
§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

(1) Es ist verboten,

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, […]
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,[…]“

Eilert Voß, der das Drama im Europäischen Vogelschutzgebiet und Naturschutzgebiet Unterems mit Fotos dokumentierte, übermittelte dies am 16. April 2022:

„Nach einem Hinweis, dass nach dem Stautermin für die DISNEY WISH, derzeit große Mengen Grauganseier in den Teekstreifen des Buschplatzes liegen, sah ich mir einen Spülsaum von 10 Metern Länge näher an. Hier entdeckte ich 240 Grauganseier, ohne dabei zu überprüfen, wie viele Eier unsichtbar unter dem Teek liegen. Schon allein die Funde der Sichtprüfung geben einen Hinweis darauf, dass die Frühgelege der Graugänse beim Emsstau vom 30. März restlos vernichtet wurden. Laut Pegelonline vom 30.3.2022, 20:03 Uhr wurde ein Pegel-Höchststand von 772 cm gemessen. [Belege liegen dem Wattenrat vor.] Bereits bei ca. 710 cm schwappt Wasser über das Ostufer des Hatzumersandes und gefährdet Gelege, die sehr nah am Ufer angelegt sind. Bei den gemessenen 772 cm steht die Emsinsel allerdings 60 cm unter Wasser.“

Die Ostfriesen Zeitung berichtete am 29. April 2022 ausführlich über die Gelegeverluste:

Ostfriesen Zeitung, Redaktion Rheiderland, 29. April 2022

Demnach will der NABU eine Klage wegen Verstoßes gegen das Tötungsverbot „prüfen“. Die Rolle der Naturschutzverbände NABU, Bund und Stiftung WWF bei den Ems-Staus ist allerdings undurchsichtig; sie vereinbarten 2009 einen sog. „Generationenvertrag“ mit der Meyer Weft und dem Land Niedersachsen. Darin ging es auch um die Stauhöhen bei den Schiffsüberführungen; dafür floss Geld aus Fördermitteln in beträchtlicher Höhe an die Verbände.

Gelegeverluste durch den Ems-Stau für das Meyer-Schiff  Celebrity Equinox wurden bereits 2009 vom Wattenrat dokumentiert:

2009: Ein später durch die Überführung der „Celibrity Equinox“ weggespültes Nest der Nonnengans, Archivfoto (C): Eilert Voß, Wattenrat Ostfriesland

Es gab bereits zahlreiche Proteste gegen die Schiffsüberführungen, für die die Ems ständig ausgebaggert und auf  Tiefe gehalten werden muss. Dadurch erhöhte sich die Strömungsgeschwindigkeit des Flusses, verbunden mit starkem Schlickeintrag und Sauerstoffzehrung. Ein Foto aus dem Wattenrat-Archiv anlässlich der Überführung der „Disney Dream“ 2010:

Nov. 2010: Proteste in Papenburg gegen die viel zu großen Kreuzfahrtschiffe der Meyer Werft, die die Ems zerstören, hier die „Disney Dream“ – Archivfoto (C): Eilert Voß, Wattenrat Ostfriesland

Der verantwortliche NLWK als Landesnaturschutzbehörde (!) ignorierte offensichtlich auch die Notwendigkeit einer artenschutzrechtliche Ausnahmeregelung in Natura-2000-Gebieten  der EU (FFH- und Vogelschutzgebiete), die für Schiffsüberführung  mit diesen Auswirkungen kaum anwendbar ist: „In Natura-2000-Gebieten stellt die Tötung geschützter Tiere ein Projekt dar, das – unabhängig vom Vorliegen der artenschutzrechtlichen Voraussetzungen – einer Prüfung auf Verträglichkeit mit den für das FFH-Gebiet festgelegten Erhaltungszielen zu unterziehen ist.“ (Siehe auch § 34  Bundesnaturschutzgesetz)

Nachtrag 04. Mai 2022:

Nach den verschiedene kritischen (!) Presseberichten zu den Gelegeverlusten mit den dazu verwenden eindrucksvollen Fotodokumenten von Wattenrat-Mitarbeiter Eilert Voß kam etwas Bewegung in den Skandal: Laut Medienberichten erörterten die Vertragspartner des »Masterplan Ems 2050« (und hier) in einer gemeinsamen Sitzung, zusammen mit örtlichen Vogelkundlern und Naturschützern, wie man bei künftigen Schiffsüberführungen der Meyer Werft in der zweiten Märzhälfte die Zerstörung von Gänsegelegen auf der Emsinsel Hatzumer Sand verhindern könne. Eine Arbeitsgruppe soll prüfen, ob es geeignete Maßnahmen gibt, die Gänse am Brüten zu hindern, wenn die Überflutung der Nester und Gelege durch den Emsaufstau drohe. Ausdrücklich wurde auch die Vergrämungen der Vögel in den Bereich des Möglichen einbezogen, um die Gänse an einer frühen Brut hindern.

Das ist allerdings etwas zu kurz gedacht: Es sind ja nicht nur die Graugänse auf dem Hatzumer Sand gefährdet, ALLE Vorlandbereiche der Ems im Vogelschutz- und Naturschutzgebiet mit ihren Bodenbrütern sind betroffen. Man stelle sich vor, wie Mitglieder von NABU, BUND und WWF, die mitverantwortlich für die Vereinbarungen des Winter- und Sommerstaus für die Meyer-Schiffsüberführungen auf der Ems sind (dafür floss Geld), im Frühjahr mit allerlei Gerät Gänse oder andere Brutvögel im EU-Vogelschutz- und Naturschutzgebiet Unterems vertreiben, damit die Meyer Werft ihre Musikdampfer nach dem Stau mit dem Ems-Stauwerk über die Ems an die Nordsee überführen kann. Das ist keine Realsatire mehr, das ist irre und zeigt, wie sehr der Verbändenaturschutz bereits als Vertragspartner des „Masterplans Ems 2050“ korrumpiert ist.

Nach den Natura-2000-Richtlinien der EU (FFH-Richtlinie Artikel 2 und 6, EU-Gemeinschaftsrecht) darf sich der Erhaltungszustand in den ausgewiesenen Natura-2000-Gebieten nicht verschlechtern (Habitatschutz). § 69 Bundesnaturschutzgesetz:  „Ordnungswidrig handelt, wer wissentlich entgegen § 39 Absatz 1 Nummer 1 ein wild lebendes Tier beunruhigt.“, eine Straftat wird daraus, wenn streng geschützte Vogelarten wie z.B. der Kiebitz betroffen sind (§71 BNatSchG). Ob eine artenschutzrechtliche Ausnahmeregelung (§ 45 Abs. 5 BNatSchG) für die Meyer Werft im „überwiegenden öffentlichen Interesse“ greift, ist zu bezweifeln, da die privatwirtschaftliche Überführung von Kreuzfahrtschiffen kaum zum „überwiegenden öffentlichen Interesse“ gezählt werden kann.


Literaturhinweis:

H. Kruckenberg/A. Kölzsch/J. H. Mooij/H.-H. Bergmann: Das große Buch der Gänse – Von sozialen Wesen und rastlosen Wanderern, ISBN 978-3-89104-841-2, Aula-Verlag, 2021

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