
22. Nov. 2025 im Naturschutzgebiet Unterems/EU-Vogelschutzgebiet: zwei erlegte Blässgänse, keine Jagdzeit. Blässgänse haben das typische dunkle Bauchgefieder- Foto: Eilert Voß/Wattenrat
Am 24. April 2026 berichtete die Nordwest Zeitung aus Oldenburg ausführlich über die Einstellung der Ermittlungen zum illegalen Abschuss von nicht jagdbaren Blässgänsen im EU-Vogelschutzgebiet der Unterems im Landkreis Leer. Ein Wattenratmitarbeiter hatte den Vorfall vom November 2025 zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Aurich gebracht.
Nordwest Zeitung, 24. April 2026: Keine Jagdzeit festgelegt: Vorwurf der Wilderei greift nicht
Im Naturschutzgebiet wird auf arktische Gänse geschossen. Naturschützer stellen Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft Aurich legt den Vorwurf der Wilderei ad acta – mit einer interessanten Begründung.
Das von der NWZ-Redaktion verwendete Blässgansfoto ist von Eilert Voß/Wattenrat . Es zeigt flügelverletzte und damit flugunfähige Blässgänse an der Ems, zur Jagdzeit fotografiert, also vermutlich angeschossen.
Zum NWZ-Artikel einige Anmerkungen: Korrekt hat die einstellende Erste Staatsanwältin der Auricher Staatsanwaltschaft festgestellt, dass es sich um eine „Ordnungswidrigkeit“ und keine Straftat bei dem Abschuss von Blässgänsen um EU-Vogelschutzgebiet und Naturschutzgebiet an der Unterems handelte, weil Blässgänse „besonders geschützte“ statt „streng geschützte Arten“ sind. Aber: Die Staatsanwältin hat in ihrem Einstellungsbescheid (hier als .pdf) fälschlich angegeben, dass „die Blässgans nicht dem Jagdrecht unterliegt“ und deshalb keine Strafbarkeit der „Jagdwilderei“ vorläge.
Richtig ist aber, dass die Blässgans in Niedersachsen sehr wohl dem Jagdrecht unterliegt (Link: Jagdzeitenverordnung, S.2:, die Art ist aber ganzjährig geschont.
Es geht in diesem Fall auch nicht um „Jagdwilderei“. Die dortigen Jäger waren jagsausübungsberechtig und daher keine „Wilderer“; es wurden, vermutlich aus mangelnder Artenkenntnis, die nichtjagdbaren falschen Gänse erlegt und dann in der falschen Richtung ermittelt.
Auch der zitierte Satz aus der Staatsanwaltschaft: „Die Staatsanwaltschaft Aurich will nach Angaben seines Sprechers das Verfahren nun an den Kreis Leer abgeben. Er soll prüfen, ob eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 69 Bundesnaturschutzgesetz vorliegt“ ist eigentlich „voll daneben“, die Ordnungswidrigkeit liegt zweifellos vor, ein Blick ins Gesetz erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung. Es ist zudem nicht das erste Mal, dass in diesem europäischen Vogelschutzgebiet an der Ems nicht jagdbare Gänse erlegt wurden, bei völliger Dunkelheit oder Nebel, ohne Hund gejagt oder verbotene Bleimunition verwendet wurde. Alle Anzeigen gegen die z.T. namentlich bekannten Jäger verliefen stets im Sande, und das gibt zu denken. Kritiker sprechen von einem „Klüngel aus Verwaltung, Politik und Jägern“.
Anmerkung am Rande: Weder der BUND noch der NABU, stets vom Wattenrat auf dem Laufenden in der Angelegenheit gehalten, reagierten nicht.